12-PBG-25-102; Sukzessiv-Liefervertrag Notebooks und PCs

Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle

Die Stadt Pinneberg schreibt einen Sukzessiv-Liefervertrag für die Lieferung von Endgeräten für die Stadtverwaltung Pinneberg und den Kommunalen Servicebetrieb aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-01 Auftragsbekanntmachung
2025-08-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 12-PBG-25-102; Sukzessiv-Liefervertrag Notebooks und PCs
Referenznummer: 12-PBG-25-102
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pinneberg schreibt einen Sukzessiv-Liefervertrag für die Lieferung von Endgeräten für die Stadtverwaltung Pinneberg und den Kommunalen Servicebetrieb aus.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die vorhandenen Endgeräte der Stadtverwaltung und des kommunalen Servicebetriebs Pinneberg (KSP) erreichen ihr End-Of-Life (EOL) und Supportende im Oktober 2025 (Supportende Windows 10). Um einen weiteren und sicheren Arbeitsbetrieb im Rathaus zu gewährleisten, müssen die bisherigen Endgeräte durch neue Geräte ersetzt werden. Mit der Beschaffung von neuen Endgeräten soll auch die praktische Homeoffice-Möglichkeit berücksichtigt werden. Neben den PCs für "stationäre Arbeitsplätze" sollen die übrigen Arbeitsplätze durch Notebooks ausgestattet werden. Das Notebook soll über "USB Typ C" an eine Dockingstation angeschlossen werden, sodass das Bild des Notebook-Monitors auf zwei externe Monitore des Arbeitsplatzes gleichzeitig übertragen wird. Zudem muss die Dockingstation das angeschlossene Notebook laden/mit Strom versorgen können. Weiteren Angaben über Spezifikation der Hardware, etc. findet sich in dem Leistungsverzeichnis. Ein auf das zu liefernde Gerät (PCs und Notebboks) angepasstes Image wird von der Stadt Pinneberg mit Abruf der Geräte zur Verfügung gestellt (per USB-Drive). Der Auftragnehmer installiert das zur Verfügung gestellte Image. Die Installation hat vor Auslieferung der Endgeräte zu erfolgen. Aufgrund des oben erwähnten Supportendes, sollen die Endgeräte möglichst schnell in Einsatz kommen. Das heißt, dass die Geräte möglichst schnell verfügbar bzw. lieferbar sein sollen und das Rollout der Geräte schnell erfolgen können soll. Mit Auftragserteilung plant die Stadt Pinneberg einen Abruf von insgesamt ca. 100 Endgeräten (Notebooks und PCs). Weitere Abrufe erfolgen in gleicher Größenordnung im Zeitraum von einem Monat bis vier Monaten des letzten Abrufs. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Einhaltung und Vorlage der Zertifizierungen EnergyStar, RoHS-Konform und/oder Blauer Engel
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Pinneberg 🏙️
Dauer: 48 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftrag beginnt unmittelbar mit Vertragsschließung. Die Laufzeit beträgt 48 Monate. Lediglich die Dienstleistung für den Service und Support der Hardware kann um 24 Monate verlängert werden.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-08-04 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt Nr. 07) zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dieses wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
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Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
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Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen: - Angabe des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre mit folgenden zusätzlichen Nachweisen: Nachgewiesener Umsatz i.H.v. mindestens durchschnittlichem Umsatz von 150.000 € je Geschäftsjahr - Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren - Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz / Liquidation, ggf. Vorlage rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan - Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags - Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren Eine Referenz gilt als „vergleichbar“, wenn es sich um Verträge (mit LZ von mind. 2 Jahren) mit einem Auftragsvolumen von mind. 200.000€ (netto) handelt.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß den beigefügten EVB-IT Verträgen (Anlage 02 bis 05). Für die darin nicht geregelten Punkte gelten die Bestimmungen des BGB und § 17 VOL/B.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 9193
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Postleitzahl: 25337
Postort: Elmshorn
Region: Pinneberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentralevergabestelle@kreis-pinneberg.de 📧
Telefon: +49 412145024455 📞
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/223827fc-eb5c-4248-a8e5-0384a458de4f 🌏
Teilnahme-URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/223827fc-eb5c-4248-a8e5-0384a458de4f 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
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Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: ab667ad1-6acc-481b-97da-45232dc736e4
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Pinneberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431-9884542 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 124-427566 (2025-07-01)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-01)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-07 09:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-08-07 09:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-01+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
terminliche Gründe
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 223827fc-eb5c-4248-a8e5-0384a458de4f-01
Quelle: OJS 2025/S 147-507519 (2025-08-01)