Die Stadt Pinneberg schreibt einen Sukzessiv-Liefervertrag für die Lieferung von Endgeräten für die Stadtverwaltung Pinneberg und den Kommunalen Servicebetrieb aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 12-PBG-25-102; Sukzessiv-Liefervertrag Notebooks und PCs
Reference number: 12-PBG-25-102
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Pinneberg schreibt einen Sukzessiv-Liefervertrag für die Lieferung von Endgeräten für die Stadtverwaltung Pinneberg und den Kommunalen Servicebetrieb aus.”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Pinneberg schreibt einen Sukzessiv-Liefervertrag für die Lieferung von Endgeräten für die Stadtverwaltung Pinneberg und den Kommunalen Servicebetrieb aus.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vorhandenen Endgeräte der Stadtverwaltung und des kommunalen Servicebetriebs Pinneberg (KSP) erreichen ihr End-Of-Life (EOL) und Supportende im Oktober...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vorhandenen Endgeräte der Stadtverwaltung und des kommunalen Servicebetriebs Pinneberg (KSP) erreichen ihr End-Of-Life (EOL) und Supportende im Oktober 2025 (Supportende Windows 10). Um einen weiteren und sicheren Arbeitsbetrieb im Rathaus zu gewährleisten, müssen die bisherigen Endgeräte durch neue Geräte ersetzt werden.
Mit der Beschaffung von neuen Endgeräten soll auch die praktische Homeoffice-Möglichkeit berücksichtigt werden. Neben den PCs für "stationäre Arbeitsplätze" sollen die übrigen Arbeitsplätze durch Notebooks ausgestattet werden.
Das Notebook soll über "USB Typ C" an eine Dockingstation angeschlossen werden, sodass das Bild des Notebook-Monitors auf zwei externe Monitore des Arbeitsplatzes gleichzeitig übertragen wird. Zudem muss die Dockingstation das angeschlossene Notebook laden/mit Strom versorgen können.
Weiteren Angaben über Spezifikation der Hardware, etc. findet sich in dem Leistungsverzeichnis.
Ein auf das zu liefernde Gerät (PCs und Notebboks) angepasstes Image wird von der Stadt Pinneberg mit Abruf der Geräte zur Verfügung gestellt (per USB-Drive). Der Auftragnehmer installiert das zur Verfügung gestellte Image. Die Installation hat vor Auslieferung der Endgeräte zu erfolgen.
Aufgrund des oben erwähnten Supportendes, sollen die Endgeräte möglichst schnell in Einsatz kommen. Das heißt, dass die Geräte möglichst schnell verfügbar bzw. lieferbar sein sollen und das Rollout der Geräte schnell erfolgen können soll.
Mit Auftragserteilung plant die Stadt Pinneberg einen Abruf von insgesamt ca. 100 Endgeräten (Notebooks und PCs). Weitere Abrufe erfolgen in gleicher Größenordnung im Zeitraum von einem Monat bis vier Monaten des letzten Abrufs.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personalcomputer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Angabe des Umsatzes der letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Angabe des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre mit folgenden zusätzlichen Nachweisen: Nachgewiesener Umsatz i.H.v. mindestens durchschnittlichem Umsatz von 150.000 € je Geschäftsjahr
- Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren
- Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz / Liquidation, ggf. Vorlage rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
- Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren
Eine Referenz gilt als „vergleichbar“, wenn es sich um Verträge (mit LZ von mind. 2 Jahren) mit einem Auftragsvolumen von mind. 200.000€ (netto) handelt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß den beigefügten EVB-IT Verträgen (Anlage 02 bis 05). Für die darin nicht geregelten Punkte gelten die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß den beigefügten EVB-IT Verträgen (Anlage 02 bis 05). Für die darin nicht geregelten Punkte gelten die Bestimmungen des BGB und § 17 VOL/B.
“Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der...”
Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: ab667ad1-6acc-481b-97da-45232dc736e4
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Pinneberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-9884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 124-427566 (2025-07-01)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-01) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-07 09:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60