Die Erschließungsmaßnahme für die Technische Universität Nürnberg gewährleistet die spätere, komplette infrastrukturelle und versorgungstechnische Funktionsfähigkeit der Gründungsgebäude. Sie befasst sich auch mit allen genehmigungsrechtlichen Belangen. Im Vorfeld zur eigentlichen Erschließungsmaßnahme wird im Rahmen einer gesonderten Maßnahme die Altlastenuntersuchung behandelt. Vor Beginn der eigentlichen Erschließung der Baufelder müssen Maßnahmen zum Natur und Artenschutz sowie zur Baufeldfreimachung inklusive der Baumfällungen und das Freiräumen der Vegetationsflächen durchgeführt werden. Zur Freimachung wird – priorisiert nach Teilflächen die Beseitigung von Kampfmitteln und Altlasten /Abfall im Baugrund mit anschließender Herstellung eines Übergabeplanums für die jeweiligen Baufelder der einzelnen Hochbau bzw. Freiraumbaustellen durchgeführt. Parallel dazu erfolgt die Herstellung der Baustelleneinrichtungs und Andienungsflächen inklusive Erdumschlagsplätzen. Anschließend erfolgt die Übergabe der einzelnen Baufelder an die jeweiligen Gewerke. Die Baufelder sind nach Gebäuden sowie Verkehrs und Freianlagen abgegrenzt. Während der weiteren Bauphasen werden die jeweiligen Bauwerke errichtete und die Verkehrs und Freianlagen hergestellt. Kampfmittelsituation auf dem UTN – Gelände : Historische Nutzung des Geländes: Das Gelände wurde bereits seit über 100 Jahren bahnbetrieblich sowie industriell/gewerblich genutzt. Die Nutzung erfolgte zuletzt überwiegend als Schrottplatz, für Speditionen, Kfz-Werkstätten, Lagerplätze sowie als Lagerflächen für Bauschutt. Baugrund: Die Schichtprofile der durchgeführten Bodenuntersuchungen zeigen, dass auf dem Gelände großflächig anthropogene Auffüllungen vorhanden sind. Diese bestehen aus Sanden bzw. sandigen Kiesen mit unterschiedlich hohen Anteilen an Fremdbestandteilen. Die mittlere Mächtigkeit der Auffüllungen beträgt 1 m bis 2 m, maximal wird von einer Tiefe von bis zu ca. 5 m ausgegangen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass bei den bisher auf dem Gelände durchgeführten Rückbaumaßnahmen das Abbruchmaterial nicht rückstandsfrei entfernt wurde und insbesondere an der Oberfläche mit einer hohen Konzentration von Beton- und Ziegelbruch - Fremdstoffe mit ferromagnetischen Anteilen - zu rechnen ist. Kampfmittel: Gemäß den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BRF-KMR) wurde eine historisch-genetische Rekonstruktion zur Beurteilung der potentiellen Kampfmittelbelastung des UTN – Areals durchgeführt. Inhalt der Untersuchung war die Prüfung verschiedener Verursachungsszenarien, die zu einer Kampfmittelbelastung im Baufeld geführt haben könnten. Im Ergebnis des Gutachtens musste das gesamte Gelände insbesondere aufgrund von Luftangriffen als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft werden. Im Rahmen der Planungen zur EM1 wurden darüber hinaus weitergehende gutachterliche Bewertungen zu dieser Thematik erstellt. Die Auswertungen ergaben u.a., dass im Stadtgebiet Nürnberg auch Sprengbomben mit chemischen Langzeitzündern verwendet wurden, welche als besonders erschütterungsempfindlich zu bewerten sind. Weiterhin ergaben sich Hinweise darauf, dass bei einem der Luftangriffe auf den Rangierbahnhof ein größerer Güterzug zerstört wurde, dessen Waggons teilweise mit Munition bzw. Munitionsteilen beladen waren. Es ist davon auszugehen, dass sich durch die Explosion Munition und Munitionsteile in einem größeren Umkreis um den Unglücksort und auf das betroffene Baufeld verteilten. Die entsprechenden Gutachten (HgR, Räumkonzept, Räumplanung, A+S Plan) liegen den Vergabeunterlagen nicht bei und werden nach Beauftragung übergeben. Räumziel: Aufgrund der vorangehend beschriebenen Kampfmittelsituation sowie um eine Gefährdung während der anschließenden Baumaßnahmen und der späteren Nutzung so weit wie möglich auszuschließen, wurde für die Baufeldfreimachung die Erzielung eine flächendeckende Kampfmittelfreiheit ohne Einschränkungen als Räumziel definiert. Vorgehen Kampfmittelräumung: Aufgrund der auf dem Gelände vorhandenen metallischen Störfaktoren ist eine Kampfmittelräumung ohne Beseitigung vorangehend beschriebenen Auffüllungsschicht nicht möglich. Daher ist ein zweistufiges Vorgehen geplant: • Abtrag anthropogener Auffüllungen im Rahmen einer Volumenräumung. • Nach Erreichen von sondierfähigen Bodenschichten erfolgt die Sohlensondierung des entstandenen Planums zur Detektion tieferliegender kampfmittelverdächtiger Störkörper bzw. Freimessen der darunterliegenden Schichten. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der geplanten Kampfmittelräumung ist eine fachgutachterliche Begleitung der Räummaßnahme durch eine Projektleitung sowie eine örtliche Bauüberwachung beabsichtigt und soll durch die vorliegende Vergabe sichergestellt werden. Wesentliche Aufgaben der Projektleitung und stellvertretende Projektleitung des Auftragnehmers: • Kontinuierliches Überwachen des Räumfortschrittes und ggf. Veranlassung erforderlicher Maßnahmen um eine termingerechte Übergabe der Räumabschnitte sicherzustellen • Kontinuierlicher Abgleich der Ergebnisse der Räumarbeiten mit den Annahmen der Räumplanung. Fortschreiben der Räumplanung bei Bedarf. • Ansprechpartner für den Auftraggeber sowie gewerbliche Auftragnehmer bei Fragestellungen zur Kampfmittelthematik. Sicherstellung eines einheitlichen Informationsstandes in allen Belangen der Kampfmittelräumung unter den Projektbeteiligten. • Sicherstellen einer lückenlosen Dokumentation der Räumarbeiten • Prüfen von Rechnungen, Mitwirken bei der Leistungsabnahme
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 15600 E 0002 Technische Universität Nürnberg, Erschließung 2, Geländevorbereitung, Kampfmittelräumbegleitung
Referenznummer: 24D0541
Kurze Beschreibung:
Die Erschließungsmaßnahme für die Technische Universität Nürnberg gewährleistet die spätere,
komplette infrastrukturelle und versorgungstechnische Funktionsfähigkeit der Gründungsgebäude. Sie befasst
sich auch mit allen genehmigungsrechtlichen Belangen. Im Vorfeld zur eigentlichen Erschließungsmaßnahme
wird im Rahmen einer gesonderten Maßnahme die Altlastenuntersuchung behandelt. Vor Beginn der eigentlichen
Erschließung der Baufelder müssen Maßnahmen zum Natur und Artenschutz sowie zur Baufeldfreimachung inklusive
der Baumfällungen und das Freiräumen der Vegetationsflächen durchgeführt werden. Zur Freimachung wird –
priorisiert nach Teilflächen die Beseitigung von Kampfmitteln und Altlasten /Abfall im Baugrund mit anschließender
Herstellung eines Übergabeplanums für die jeweiligen Baufelder der einzelnen Hochbau bzw. Freiraumbaustellen
durchgeführt. Parallel dazu erfolgt die Herstellung der Baustelleneinrichtungs und Andienungsflächen inklusive
Erdumschlagsplätzen. Anschließend erfolgt die Übergabe der einzelnen Baufelder an die jeweiligen Gewerke. Die
Baufelder sind nach Gebäuden sowie Verkehrs und Freianlagen abgegrenzt. Während der weiteren Bauphasen
werden die jeweiligen Bauwerke errichtete und die Verkehrs und Freianlagen hergestellt.
Kampfmittelsituation auf dem UTN – Gelände :
Historische Nutzung des Geländes:
Das Gelände wurde bereits seit über 100 Jahren bahnbetrieblich sowie industriell/gewerblich genutzt. Die Nutzung erfolgte zuletzt überwiegend als Schrottplatz, für Speditionen, Kfz-Werkstätten, Lagerplätze sowie als Lagerflächen für Bauschutt.
Baugrund:
Die Schichtprofile der durchgeführten Bodenuntersuchungen zeigen, dass auf dem Gelände großflächig anthropogene Auffüllungen vorhanden sind. Diese bestehen aus Sanden bzw. sandigen Kiesen mit unterschiedlich hohen Anteilen an Fremdbestandteilen. Die mittlere Mächtigkeit der Auffüllungen beträgt 1 m bis 2 m, maximal wird von einer Tiefe von bis zu ca. 5 m ausgegangen.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass bei den bisher auf dem Gelände durchgeführten Rückbaumaßnahmen das Abbruchmaterial nicht rückstandsfrei entfernt wurde und insbesondere an der Oberfläche mit einer hohen Konzentration von Beton- und Ziegelbruch - Fremdstoffe mit ferromagnetischen Anteilen - zu rechnen ist.
Kampfmittel:
Gemäß den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BRF-KMR) wurde eine historisch-genetische Rekonstruktion zur Beurteilung der potentiellen Kampfmittelbelastung des UTN – Areals durchgeführt. Inhalt der Untersuchung war die Prüfung verschiedener Verursachungsszenarien, die zu einer Kampfmittelbelastung im Baufeld geführt haben könnten.
Im Ergebnis des Gutachtens musste das gesamte Gelände insbesondere aufgrund von Luftangriffen als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft werden.
Im Rahmen der Planungen zur EM1 wurden darüber hinaus weitergehende gutachterliche Bewertungen zu dieser Thematik erstellt. Die Auswertungen ergaben u.a., dass im Stadtgebiet Nürnberg auch Sprengbomben mit chemischen Langzeitzündern verwendet wurden, welche als besonders erschütterungsempfindlich zu bewerten sind.
Weiterhin ergaben sich Hinweise darauf, dass bei einem der Luftangriffe auf den Rangierbahnhof ein größerer Güterzug zerstört wurde, dessen Waggons teilweise mit Munition bzw. Munitionsteilen beladen waren. Es ist davon auszugehen, dass sich durch die Explosion Munition und Munitionsteile in einem größeren Umkreis um den Unglücksort und auf das betroffene Baufeld verteilten.
Die entsprechenden Gutachten (HgR, Räumkonzept, Räumplanung, A+S Plan) liegen den Vergabeunterlagen nicht bei und werden nach Beauftragung übergeben.
Räumziel:
Aufgrund der vorangehend beschriebenen Kampfmittelsituation sowie um eine Gefährdung während der anschließenden Baumaßnahmen und der späteren Nutzung so weit wie möglich auszuschließen, wurde für die Baufeldfreimachung die Erzielung eine flächendeckende Kampfmittelfreiheit ohne Einschränkungen als Räumziel definiert.
Vorgehen Kampfmittelräumung:
Aufgrund der auf dem Gelände vorhandenen metallischen Störfaktoren ist eine Kampfmittelräumung ohne Beseitigung vorangehend beschriebenen Auffüllungsschicht nicht möglich.
Daher ist ein zweistufiges Vorgehen geplant:
• Abtrag anthropogener Auffüllungen im Rahmen einer Volumenräumung.
• Nach Erreichen von sondierfähigen Bodenschichten erfolgt die Sohlensondierung des entstandenen Planums zur Detektion tieferliegender kampfmittelverdächtiger Störkörper bzw. Freimessen der darunterliegenden Schichten.
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der geplanten Kampfmittelräumung ist eine fachgutachterliche Begleitung der Räummaßnahme durch eine Projektleitung sowie eine örtliche Bauüberwachung beabsichtigt und soll durch die vorliegende Vergabe sichergestellt werden.
Wesentliche Aufgaben der Projektleitung und stellvertretende Projektleitung des Auftragnehmers:
• Kontinuierliches Überwachen des Räumfortschrittes und ggf. Veranlassung erforderlicher Maßnahmen um eine termingerechte Übergabe der Räumabschnitte sicherzustellen
• Kontinuierlicher Abgleich der Ergebnisse der Räumarbeiten mit den Annahmen der Räumplanung. Fortschreiben der Räumplanung bei Bedarf.
• Ansprechpartner für den Auftraggeber sowie gewerbliche Auftragnehmer bei Fragestellungen zur Kampfmittelthematik. Sicherstellung eines einheitlichen Informationsstandes in allen Belangen der Kampfmittelräumung unter den Projektbeteiligten.
• Sicherstellen einer lückenlosen Dokumentation der Räumarbeiten
• Prüfen von Rechnungen, Mitwirken bei der Leistungsabnahme
Die Erschließungsmaßnahme für die Technische Universität Nürnberg gewährleistet die spätere,
komplette infrastrukturelle und versorgungstechnische Funktionsfähigkeit der Gründungsgebäude. Sie befasst
sich auch mit allen genehmigungsrechtlichen Belangen. Im Vorfeld zur eigentlichen Erschließungsmaßnahme
wird im Rahmen einer gesonderten Maßnahme die Altlastenuntersuchung behandelt. Vor Beginn der eigentlichen
Erschließung der Baufelder müssen Maßnahmen zum Natur und Artenschutz sowie zur Baufeldfreimachung inklusive
der Baumfällungen und das Freiräumen der Vegetationsflächen durchgeführt werden. Zur Freimachung wird –
priorisiert nach Teilflächen die Beseitigung von Kampfmitteln und Altlasten /Abfall im Baugrund mit anschließender
Herstellung eines Übergabeplanums für die jeweiligen Baufelder der einzelnen Hochbau bzw. Freiraumbaustellen
durchgeführt. Parallel dazu erfolgt die Herstellung der Baustelleneinrichtungs und Andienungsflächen inklusive
Erdumschlagsplätzen. Anschließend erfolgt die Übergabe der einzelnen Baufelder an die jeweiligen Gewerke. Die
Baufelder sind nach Gebäuden sowie Verkehrs und Freianlagen abgegrenzt. Während der weiteren Bauphasen
werden die jeweiligen Bauwerke errichtete und die Verkehrs und Freianlagen hergestellt.
Kampfmittelsituation auf dem UTN – Gelände :
Historische Nutzung des Geländes:
Das Gelände wurde bereits seit über 100 Jahren bahnbetrieblich sowie industriell/gewerblich genutzt. Die Nutzung erfolgte zuletzt überwiegend als Schrottplatz, für Speditionen, Kfz-Werkstätten, Lagerplätze sowie als Lagerflächen für Bauschutt.
Baugrund:
Die Schichtprofile der durchgeführten Bodenuntersuchungen zeigen, dass auf dem Gelände großflächig anthropogene Auffüllungen vorhanden sind. Diese bestehen aus Sanden bzw. sandigen Kiesen mit unterschiedlich hohen Anteilen an Fremdbestandteilen. Die mittlere Mächtigkeit der Auffüllungen beträgt 1 m bis 2 m, maximal wird von einer Tiefe von bis zu ca. 5 m ausgegangen.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass bei den bisher auf dem Gelände durchgeführten Rückbaumaßnahmen das Abbruchmaterial nicht rückstandsfrei entfernt wurde und insbesondere an der Oberfläche mit einer hohen Konzentration von Beton- und Ziegelbruch - Fremdstoffe mit ferromagnetischen Anteilen - zu rechnen ist.
Kampfmittel:
Gemäß den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BRF-KMR) wurde eine historisch-genetische Rekonstruktion zur Beurteilung der potentiellen Kampfmittelbelastung des UTN – Areals durchgeführt. Inhalt der Untersuchung war die Prüfung verschiedener Verursachungsszenarien, die zu einer Kampfmittelbelastung im Baufeld geführt haben könnten.
Im Ergebnis des Gutachtens musste das gesamte Gelände insbesondere aufgrund von Luftangriffen als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft werden.
Im Rahmen der Planungen zur EM1 wurden darüber hinaus weitergehende gutachterliche Bewertungen zu dieser Thematik erstellt. Die Auswertungen ergaben u.a., dass im Stadtgebiet Nürnberg auch Sprengbomben mit chemischen Langzeitzündern verwendet wurden, welche als besonders erschütterungsempfindlich zu bewerten sind.
Weiterhin ergaben sich Hinweise darauf, dass bei einem der Luftangriffe auf den Rangierbahnhof ein größerer Güterzug zerstört wurde, dessen Waggons teilweise mit Munition bzw. Munitionsteilen beladen waren. Es ist davon auszugehen, dass sich durch die Explosion Munition und Munitionsteile in einem größeren Umkreis um den Unglücksort und auf das betroffene Baufeld verteilten.
Die entsprechenden Gutachten (HgR, Räumkonzept, Räumplanung, A+S Plan) liegen den Vergabeunterlagen nicht bei und werden nach Beauftragung übergeben.
Räumziel:
Aufgrund der vorangehend beschriebenen Kampfmittelsituation sowie um eine Gefährdung während der anschließenden Baumaßnahmen und der späteren Nutzung so weit wie möglich auszuschließen, wurde für die Baufeldfreimachung die Erzielung eine flächendeckende Kampfmittelfreiheit ohne Einschränkungen als Räumziel definiert.
Vorgehen Kampfmittelräumung:
Aufgrund der auf dem Gelände vorhandenen metallischen Störfaktoren ist eine Kampfmittelräumung ohne Beseitigung vorangehend beschriebenen Auffüllungsschicht nicht möglich.
Daher ist ein zweistufiges Vorgehen geplant:
• Abtrag anthropogener Auffüllungen im Rahmen einer Volumenräumung.
• Nach Erreichen von sondierfähigen Bodenschichten erfolgt die Sohlensondierung des entstandenen Planums zur Detektion tieferliegender kampfmittelverdächtiger Störkörper bzw. Freimessen der darunterliegenden Schichten.
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der geplanten Kampfmittelräumung ist eine fachgutachterliche Begleitung der Räummaßnahme durch eine Projektleitung sowie eine örtliche Bauüberwachung beabsichtigt und soll durch die vorliegende Vergabe sichergestellt werden.
Wesentliche Aufgaben der Projektleitung und stellvertretende Projektleitung des Auftragnehmers:
• Kontinuierliches Überwachen des Räumfortschrittes und ggf. Veranlassung erforderlicher Maßnahmen um eine termingerechte Übergabe der Räumabschnitte sicherzustellen
• Kontinuierlicher Abgleich der Ergebnisse der Räumarbeiten mit den Annahmen der Räumplanung. Fortschreiben der Räumplanung bei Bedarf.
• Ansprechpartner für den Auftraggeber sowie gewerbliche Auftragnehmer bei Fragestellungen zur Kampfmittelthematik. Sicherstellung eines einheitlichen Informationsstandes in allen Belangen der Kampfmittelräumung unter den Projektbeteiligten.
• Sicherstellen einer lückenlosen Dokumentation der Räumarbeiten
• Prüfen von Rechnungen, Mitwirken bei der Leistungsabnahme
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 24D0541
Geschätzter Wert ohne MwSt: 297 325 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 90461
Stadt: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-15 📅
Datum des Endes: 2026-09-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine Gesamtbeauftragung
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-04-10 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-04 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Ergänzend: Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=277346
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Dipl.-Ingenieur o. vergleichbar)
• Zulassung des Auftragnehmers nach §7 SprenG
• Nachweis des Auftragnehmers über eine Externe Qualitätssicherung (RAL - GZ, Dakks, DIN EN ISO oder vergleichbar)
• Örtliche Bauüberwachung: Befähigungsschein gem.§ 20 SprengG + Fachkunde gem.§ 9 Satz 1 Nr. 1 SprengG.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=277346
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Dipl.-Ingenieur o. vergleichbar)
• Zulassung des Auftragnehmers nach §7 SprenG
• Nachweis des Auftragnehmers über eine Externe Qualitätssicherung (RAL - GZ, Dakks, DIN EN ISO oder vergleichbar)
• Örtliche Bauüberwachung: Befähigungsschein gem.§ 20 SprengG + Fachkunde gem.§ 9 Satz 1 Nr. 1 SprengG.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=277346
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Es sind zwei Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren (Fertigstellung der Leistung zwischen 01.03.2020 und 28.02.2025) abzugeben. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Aus der Beschreibung der Referenzen
müssen die Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind max. zwei DIN A4 Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt
Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=277346
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Es sind zwei Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren (Fertigstellung der Leistung zwischen 01.03.2020 und 28.02.2025) abzugeben. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Aus der Beschreibung der Referenzen
müssen die Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind max. zwei DIN A4 Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt
Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter
Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem
ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter
Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem
ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw.
iTWOtender) unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angeb ot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw.
iTWOtender) unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angeb ot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Nordbayern
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 531 277📞
Fax: +49 981 531 837 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg, Technische Geschäftsleitung, SG FBT
Nationale Registrierungsnummer: t:09113507198
Abteilung: Technische Geschäftsleitung, Sachgebiet FBT
Postanschrift: Bohlenplatz 18
Postleitzahl: 91054
Postort: Erlangen
Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Technische Geschäftsleitung, Sachgebiet FBT
E-Mail: fbt@stbaer.bayern.de📧
Telefon: 0911 3507 198📞
Fax: 0911 3507 194 📠
URL: https://www.stbaer.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 052-167322 (2025-03-12)