Beschreibung der Beschaffung
Die Erschließungsmaßnahme für die Technische Universität Nürnberg gewährleistet die spätere,
komplette infrastrukturelle und versorgungstechnische Funktionsfähigkeit der Gründungsgebäude. Sie befasst
sich auch mit allen genehmigungsrechtlichen Belangen. Im Vorfeld zur eigentlichen Erschließungsmaßnahme
wird im Rahmen einer gesonderten Maßnahme die Altlastenuntersuchung behandelt. Vor Beginn der eigentlichen
Erschließung der Baufelder müssen Maßnahmen zum Natur und Artenschutz sowie zur Baufeldfreimachung inklusive
der Baumfällungen und das Freiräumen der Vegetationsflächen durchgeführt werden. Zur Freimachung wird –
priorisiert nach Teilflächen die Beseitigung von Kampfmitteln und Altlasten /Abfall im Baugrund mit anschließender
Herstellung eines Übergabeplanums für die jeweiligen Baufelder der einzelnen Hochbau bzw. Freiraumbaustellen
durchgeführt. Parallel dazu erfolgt die Herstellung der Baustelleneinrichtungs und Andienungsflächen inklusive
Erdumschlagsplätzen. Anschließend erfolgt die Übergabe der einzelnen Baufelder an die jeweiligen Gewerke. Die
Baufelder sind nach Gebäuden sowie Verkehrs und Freianlagen abgegrenzt. Während der weiteren Bauphasen
werden die jeweiligen Bauwerke errichtete und die Verkehrs und Freianlagen hergestellt.
Kampfmittelsituation auf dem UTN – Gelände :
Historische Nutzung des Geländes:
Das Gelände wurde bereits seit über 100 Jahren bahnbetrieblich sowie industriell/gewerblich genutzt. Die Nutzung erfolgte zuletzt überwiegend als Schrottplatz, für Speditionen, Kfz-Werkstätten, Lagerplätze sowie als Lagerflächen für Bauschutt.
Baugrund:
Die Schichtprofile der durchgeführten Bodenuntersuchungen zeigen, dass auf dem Gelände großflächig anthropogene Auffüllungen vorhanden sind. Diese bestehen aus Sanden bzw. sandigen Kiesen mit unterschiedlich hohen Anteilen an Fremdbestandteilen. Die mittlere Mächtigkeit der Auffüllungen beträgt 1 m bis 2 m, maximal wird von einer Tiefe von bis zu ca. 5 m ausgegangen.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass bei den bisher auf dem Gelände durchgeführten Rückbaumaßnahmen das Abbruchmaterial nicht rückstandsfrei entfernt wurde und insbesondere an der Oberfläche mit einer hohen Konzentration von Beton- und Ziegelbruch - Fremdstoffe mit ferromagnetischen Anteilen - zu rechnen ist.
Kampfmittel:
Gemäß den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BRF-KMR) wurde eine historisch-genetische Rekonstruktion zur Beurteilung der potentiellen Kampfmittelbelastung des UTN – Areals durchgeführt. Inhalt der Untersuchung war die Prüfung verschiedener Verursachungsszenarien, die zu einer Kampfmittelbelastung im Baufeld geführt haben könnten.
Im Ergebnis des Gutachtens musste das gesamte Gelände insbesondere aufgrund von Luftangriffen als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft werden.
Im Rahmen der Planungen zur EM1 wurden darüber hinaus weitergehende gutachterliche Bewertungen zu dieser Thematik erstellt. Die Auswertungen ergaben u.a., dass im Stadtgebiet Nürnberg auch Sprengbomben mit chemischen Langzeitzündern verwendet wurden, welche als besonders erschütterungsempfindlich zu bewerten sind.
Weiterhin ergaben sich Hinweise darauf, dass bei einem der Luftangriffe auf den Rangierbahnhof ein größerer Güterzug zerstört wurde, dessen Waggons teilweise mit Munition bzw. Munitionsteilen beladen waren. Es ist davon auszugehen, dass sich durch die Explosion Munition und Munitionsteile in einem größeren Umkreis um den Unglücksort und auf das betroffene Baufeld verteilten.
Die entsprechenden Gutachten (HgR, Räumkonzept, Räumplanung, A+S Plan) liegen den Vergabeunterlagen nicht bei und werden nach Beauftragung übergeben.
Räumziel:
Aufgrund der vorangehend beschriebenen Kampfmittelsituation sowie um eine Gefährdung während der anschließenden Baumaßnahmen und der späteren Nutzung so weit wie möglich auszuschließen, wurde für die Baufeldfreimachung die Erzielung eine flächendeckende Kampfmittelfreiheit ohne Einschränkungen als Räumziel definiert.
Vorgehen Kampfmittelräumung:
Aufgrund der auf dem Gelände vorhandenen metallischen Störfaktoren ist eine Kampfmittelräumung ohne Beseitigung vorangehend beschriebenen Auffüllungsschicht nicht möglich.
Daher ist ein zweistufiges Vorgehen geplant:
• Abtrag anthropogener Auffüllungen im Rahmen einer Volumenräumung.
• Nach Erreichen von sondierfähigen Bodenschichten erfolgt die Sohlensondierung des entstandenen Planums zur Detektion tieferliegender kampfmittelverdächtiger Störkörper bzw. Freimessen der darunterliegenden Schichten.
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der geplanten Kampfmittelräumung ist eine fachgutachterliche Begleitung der Räummaßnahme durch eine Projektleitung sowie eine örtliche Bauüberwachung beabsichtigt und soll durch die vorliegende Vergabe sichergestellt werden.
Wesentliche Aufgaben der Projektleitung und stellvertretende Projektleitung des Auftragnehmers:
• Kontinuierliches Überwachen des Räumfortschrittes und ggf. Veranlassung erforderlicher Maßnahmen um eine termingerechte Übergabe der Räumabschnitte sicherzustellen
• Kontinuierlicher Abgleich der Ergebnisse der Räumarbeiten mit den Annahmen der Räumplanung. Fortschreiben der Räumplanung bei Bedarf.
• Ansprechpartner für den Auftraggeber sowie gewerbliche Auftragnehmer bei Fragestellungen zur Kampfmittelthematik. Sicherstellung eines einheitlichen Informationsstandes in allen Belangen der Kampfmittelräumung unter den Projektbeteiligten.
• Sicherstellen einer lückenlosen Dokumentation der Räumarbeiten
• Prüfen von Rechnungen, Mitwirken bei der Leistungsabnahme