Die BWI (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über steuerlichen Be-ratungsleistungen für alle Steuerarten (im Wesentlichen Steuererklärungen, Registrierungen, Bewertungsthemen) für den Auftraggeber sowohl im In- und Ausland in Höhe von 2.600.000,00 Euro (3.900.000,00) im Wege eines Offenes Verfahren gem. § 14 Abs. 2 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1598-AB-Steuerberatung
Referenznummer: 1598-AB-Steuerberatung
Kurze Beschreibung:
“Die BWI (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über steuerlichen Be-ratungsleistungen für alle Steuerarten (im Wesentlichen...”
Kurze Beschreibung
Die BWI (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über steuerlichen Be-ratungsleistungen für alle Steuerarten (im Wesentlichen Steuererklärungen, Registrierungen, Bewertungsthemen) für den Auftraggeber sowohl im In- und Ausland in Höhe von 2.600.000,00 Euro (3.900.000,00) im Wege eines Offenes Verfahren gem. § 14 Abs. 2 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Steuerberatung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergabegegenstand ist die Durchführung von steuerlichen Beratungsleistungen für alle Steuerarten (im Wesentlichen Steuererklärungen, Registrierungen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergabegegenstand ist die Durchführung von steuerlichen Beratungsleistungen für alle Steuerarten (im Wesentlichen Steuererklärungen, Registrierungen, Bewertungsthemen) für den Auftraggeber sowohl im In- und Ausland
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-14 23:59:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 130-450826 (2025-07-09)