Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über den zeit-lich befristeten Zugriff auf die Softwareprodukte des Herstellers Chainguard (Custom as-sembly, Custom build, FIPS) inkl. Pflege- und Supportleistungen sowie zuzüglich software-nahen Vertragsleistungen (in Höhe von bis zu 9.921.566,00 Euro (netto) (Obergrenze: 14.882.349,00 Euro siehe EVV Anlage 2 Auftragswertschätzung) im Wege offenen Verfah-rens gem. §14 Abs. 2 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer festen Laufzeit von drei Jahren und einer einmaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten abgeschlossen, die maximale Laufzeit des Vertrags beträgt vier Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1860-NA-Lizenzierung und Pflege für SW Chainguard
Referenznummer: 1860-NA-Lizenzierung und Pflege für SW Chainguard
Kurze Beschreibung:
“Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über den zeit-lich befristeten Zugriff auf die Softwareprodukte des Herstellers...”
Kurze Beschreibung
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über den zeit-lich befristeten Zugriff auf die Softwareprodukte des Herstellers Chainguard (Custom as-sembly, Custom build, FIPS) inkl. Pflege- und Supportleistungen sowie zuzüglich software-nahen Vertragsleistungen (in Höhe von bis zu 9.921.566,00 Euro (netto) (Obergrenze: 14.882.349,00 Euro siehe EVV Anlage 2 Auftragswertschätzung) im Wege offenen Verfah-rens gem. §14 Abs. 2 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer festen Laufzeit von drei Jahren und einer einmaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten abgeschlossen, die maximale Laufzeit des Vertrags beträgt vier Jahre.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 9.922.000,00 Euro netto innerhalb der maximalen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 9.922.000,00 Euro netto innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von drei Jahren Vertragslaufzeit zzgl. 1-maliger Verlängerungsoption um ein Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50% bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 14.883.000,00 Euro netto.
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Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung 2-malig...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung 2-malig schriftlich um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-01 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“s.Fragebogen zur Eignung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 210-721835 (2025-10-30)