Ziel der zu beauftragenden Untersuchung ist es, den Einfluss der Luftverkehrskonnektivität auf die deutsche Volkswirtschaft zu analysieren und anhand geeigneter volkswirtschaftlicher Kennzahlen darzustellen. Neben direkten, indirekten und induzierten Nachfrageeffekten (z. B. durch luftfahrtbezogenen Tourismus) sollen insbesondere katalytische Effekte (z.B. durch ausgelöstes Produktivität-, Investitions- und Innovationswachstum) sowie fiskalische Effekte untersucht werden. Aufbauend auf diesen Untersuchungsergebnissen sollen konkrete Maßnahmen identifiziert werden, die sowohl die Konnektivität verbessern als auch die Wirtschaftsleistung steigern. Dabei ist auch zu analysieren, in welchem Umfang eine verbesserte Konnektivität ursächlich zur Erhöhung der Wirtschaftsleistung beiträgt. **** Erstellung eines Gutachtens zum volkswirtschaftlichen Wert der Konnektivität im Luftverkehr in Deutschland auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse im Umfang von ca. 30 Seiten mit Kernaussagen in einer Executive Summary (Umfang max. 4 Seiten). Die Executive Summary ist zusätzlich in englischer Sprache anzufertigen. Das Gutachten soll sowohl Hausleitung und dem Fachbereich im BMV als auch einem breiteren luftverkehrspolitisch interessierten Adressatenkreis zugänglich sein. Weiterführende Darstellungen, zugrundeliegende Berechnungen und methodische Erläuterungen sind als Anlagen beizufügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2#0063/LF10 Gutachten zum volkswirtschaftlichen Wert der Luftverkehrskonnektivität
Referenznummer: 2#0063/LF10
Kurze Beschreibung:
Ziel der zu beauftragenden Untersuchung ist es, den Einfluss der Luftverkehrskonnektivität auf die deutsche Volkswirtschaft zu analysieren und anhand geeigneter volkswirtschaftlicher Kennzahlen darzustellen. Neben direkten, indirekten und induzierten Nachfrageeffekten (z. B. durch luftfahrtbezogenen Tourismus) sollen insbesondere katalytische Effekte (z.B. durch ausgelöstes Produktivität-, Investitions- und Innovationswachstum) sowie fiskalische Effekte untersucht werden.
Aufbauend auf diesen Untersuchungsergebnissen sollen konkrete Maßnahmen identifiziert werden, die sowohl die Konnektivität verbessern als auch die Wirtschaftsleistung steigern. Dabei ist auch zu analysieren, in welchem Umfang eine verbesserte Konnektivität ursächlich zur Erhöhung der Wirtschaftsleistung beiträgt.
****
Erstellung eines Gutachtens zum volkswirtschaftlichen Wert der Konnektivität im Luftverkehr in Deutschland auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse im Umfang von ca. 30 Seiten mit Kernaussagen in einer Executive Summary (Umfang max. 4 Seiten). Die Executive Summary ist zusätzlich in englischer Sprache anzufertigen. Das Gutachten soll sowohl Hausleitung und dem Fachbereich im BMV als auch einem breiteren luftverkehrspolitisch interessierten Adressatenkreis zugänglich sein. Weiterführende Darstellungen, zugrundeliegende Berechnungen und methodische Erläuterungen sind als Anlagen beizufügen.
Ziel der zu beauftragenden Untersuchung ist es, den Einfluss der Luftverkehrskonnektivität auf die deutsche Volkswirtschaft zu analysieren und anhand geeigneter volkswirtschaftlicher Kennzahlen darzustellen. Neben direkten, indirekten und induzierten Nachfrageeffekten (z. B. durch luftfahrtbezogenen Tourismus) sollen insbesondere katalytische Effekte (z.B. durch ausgelöstes Produktivität-, Investitions- und Innovationswachstum) sowie fiskalische Effekte untersucht werden.
Aufbauend auf diesen Untersuchungsergebnissen sollen konkrete Maßnahmen identifiziert werden, die sowohl die Konnektivität verbessern als auch die Wirtschaftsleistung steigern. Dabei ist auch zu analysieren, in welchem Umfang eine verbesserte Konnektivität ursächlich zur Erhöhung der Wirtschaftsleistung beiträgt.
****
Erstellung eines Gutachtens zum volkswirtschaftlichen Wert der Konnektivität im Luftverkehr in Deutschland auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse im Umfang von ca. 30 Seiten mit Kernaussagen in einer Executive Summary (Umfang max. 4 Seiten). Die Executive Summary ist zusätzlich in englischer Sprache anzufertigen. Das Gutachten soll sowohl Hausleitung und dem Fachbereich im BMV als auch einem breiteren luftverkehrspolitisch interessierten Adressatenkreis zugänglich sein. Weiterführende Darstellungen, zugrundeliegende Berechnungen und methodische Erläuterungen sind als Anlagen beizufügen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2#0063/LF10
Titel: 2#0063/LF10 Gutachten zum volkswirtschaftlichen Wert der Luftverkehrskonnekti-vität
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
*****
d) Interessenskollisionen: Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, insbesondere der Quantifizierung des volkswirtschaftlichen Nutzens der Luftverkehrskonnektivität und der Herausarbeitung wirkungsvoller Maßnahmen zur Erhöhung des volkswirtschaftlichen Nutzens erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. ****Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. *** Es ist Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.3) erforderlich, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Luftfahrtunternehmen und/ oder Flughafenbetreibern gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist.
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
*****
d) Interessenskollisionen: Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, insbesondere der Quantifizierung des volkswirtschaftlichen Nutzens der Luftverkehrskonnektivität und der Herausarbeitung wirkungsvoller Maßnahmen zur Erhöhung des volkswirtschaftlichen Nutzens erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. ****Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. *** Es ist Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.3) erforderlich, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Luftfahrtunternehmen und/ oder Flughafenbetreibern gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist.
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 6 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf-wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspart-nern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Ver-gütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preis-blatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 18 Abs. (4) dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (6) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf-wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspart-nern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Ver-gütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preis-blatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 18 Abs. (4) dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1 Leistungskonzept - Vorgehensweise zu AP 1 (Analyse)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2 Leistungskonzept
Vorgehensweise zu AP 2+3 (Ökometrische Modelle + Maßnahmen zur Stärkung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.1 Zeit- und Leistungsplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Stadt: Bonn
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-02 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-12-02 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-25 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1).
Sofern der Bewerber/ Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
*****
Mindestanforderung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall,
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot/Teilnahmeantrag vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1).
Sofern der Bewerber/ Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
*****
Mindestanforderung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall,
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot/Teilnahmeantrag vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters…
… geben.
*****
Bereich/Themenschwerpunkt: Ökonometrie (Analyse von Konjunkturdaten): Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
*****
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Erstellung und Anwendung ökonometrischer Modelle zur Analyse volkswirtschaftlicher Folgewirkungen (Impactstudien).
****
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
… geben.
****
Bereich/Themenschwerpunkt:Luftfahrtforschung:
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
****
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Aufbereitung und Auswertung von Luftverkehrsdaten
belegt.
****
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Interessenkonflikten / Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
*****
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, insbesondere der Quantifizierung des volkswirtschaftlichen Nutzens der Luftverkehrskonnektivität und der Herausarbeitung wirkungsvoller Maßnahmen zur Erhöhung des volkswirtschaftlichen Nutzens erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
****
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.3), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Luftfahrtunternehmen und/ oder Flughafenbetreibern gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Interessenkonflikten / Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
*****
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, insbesondere der Quantifizierung des volkswirtschaftlichen Nutzens der Luftverkehrskonnektivität und der Herausarbeitung wirkungsvoller Maßnahmen zur Erhöhung des volkswirtschaftlichen Nutzens erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
****
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.3), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Luftfahrtunternehmen und/ oder Flughafenbetreibern gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, insbesondere der Quantifizierung des volkswirtschaftlichen Nutzens der Luftverkehrskonnektivität und der Herausarbeitung wirkungsvoller Maßnahmen zur Erhöhung des volkswirtschaftlichen Nutzens erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, insbesondere der Quantifizierung des volkswirtschaftlichen Nutzens der Luftverkehrskonnektivität und der Herausarbeitung wirkungsvoller Maßnahmen zur Erhöhung des volkswirtschaftlichen Nutzens erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung des
Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eigenerklärung des
Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE122268574
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=813618🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=813618🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen
veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen,
sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht
bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter
Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder
Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren
Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere
Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen
Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung
der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.
Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen -
unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die
Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des
genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des
Bundes einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als
Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage
von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise
beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende
Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen
veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen,
sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht
bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter
Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder
Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren
Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere
Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen
Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung
der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.
Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen -
unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die
Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des
genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des
Bundes einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als
Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage
von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise
beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende
Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 211-724018 (2025-10-31)