Für die Umsetzung der Förderrichtlinie zur Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern sucht das BMV (im Folgenden AG) einen Projektträger (im Folgenden PT) zur administrativen Begleitung, mit den Zielen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung haushalterischer, beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal.*** Die Koordination der Förderrichtlinie sowie die fachlichinhaltliche Umsetzung hat das BMV derzeit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH mit Sitz in Berlin übertragen (sog. Programmgesellschaft). Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMV in der Leistungsausführung eng mit der Programmgesellschaft zusammen. Der PT beurteiltunter Zugrundelegung der rechtlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls der fachlichen Stellungnahmen der Programmgesellschaft jedes beantragte Vorhaben. Zudem berät er die Antragsteller insbesondere in Bezug auf zuwendungsrelevante Aspekte und führt die inhaltliche und formale Prüfung der Fördermittelanträge durch. Unter der Voraussetzung seiner Beleihung erlässt er Bescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab, prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte und überwacht die Sicherstellung und Einhaltung der Fördervoraussetzungen sowie der politischen Vorgaben. *** Weitere Leistungsmerkmale von wesentlicher Bedeutung sind das kontinuierliche, begleitende Monitoring und die Erfolgskontrolle auf Programm- und Vorhabenebene. Die übergeordnete Erfolgskontrolle umfasst grundsätzlich die Zielerreichungskontrolle, die Wirkungskontrolle und die Wirtschaftlichkeitskontrolle. Die Anforderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung geregelt. Die begleitende Erfolgskontrolle auf Vorhabenebene wird entsprechend der in den Bescheiden konkret getroffenen Vereinbarungen durchgeführt. Innerhalb eines Monitorings wird untersucht, ob der derzeitige Umsetzungsstand eine den Plänen entsprechende Zielerreichung vermuten lässt. Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele des Förderangebots eingehalten werden. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der Programmgesellschaft und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren.*** Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen. Zum Leistungsumfang gehören neben einem einmal wöchentlich stattzufindenden fachlichen Austausch mit dem AG und der Programmgesellschaft gegebenenfalls auch der Austausch mit Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen.*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und § 10 des Vertrages). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2#0066/G23 Projektträgerschaft für die Durchführung einer Förderrichtlinie des BMV zur Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Referenznummer: 2#0066/G23
Kurze Beschreibung:
“Für die Umsetzung der Förderrichtlinie zur Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern sucht das BMV (im Folgenden AG) einen...”
Kurze Beschreibung
Für die Umsetzung der Förderrichtlinie zur Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern sucht das BMV (im Folgenden AG) einen Projektträger (im Folgenden PT) zur administrativen Begleitung, mit den Zielen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung haushalterischer, beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal.***
Die Koordination der Förderrichtlinie sowie die fachlichinhaltliche Umsetzung hat das BMV derzeit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH mit Sitz in Berlin übertragen (sog. Programmgesellschaft). Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMV in der Leistungsausführung eng mit der Programmgesellschaft zusammen.
Der PT beurteiltunter Zugrundelegung der rechtlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls der fachlichen Stellungnahmen der Programmgesellschaft jedes beantragte Vorhaben. Zudem berät er die Antragsteller insbesondere in Bezug auf zuwendungsrelevante Aspekte und führt die inhaltliche und formale Prüfung der Fördermittelanträge durch. Unter der Voraussetzung seiner Beleihung erlässt er Bescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab, prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte und überwacht die Sicherstellung und Einhaltung der Fördervoraussetzungen sowie der politischen Vorgaben. ***
Weitere Leistungsmerkmale von wesentlicher Bedeutung sind das kontinuierliche, begleitende Monitoring und die Erfolgskontrolle auf Programm- und Vorhabenebene. Die übergeordnete Erfolgskontrolle umfasst grundsätzlich die Zielerreichungskontrolle, die Wirkungskontrolle und die Wirtschaftlichkeitskontrolle. Die Anforderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung geregelt. Die begleitende Erfolgskontrolle auf Vorhabenebene wird entsprechend der in den Bescheiden konkret getroffenen Vereinbarungen durchgeführt. Innerhalb eines Monitorings wird untersucht, ob der derzeitige Umsetzungsstand eine den Plänen entsprechende Zielerreichung vermuten lässt.
Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele des Förderangebots eingehalten werden. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der Programmgesellschaft und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren.***
Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen.
Zum Leistungsumfang gehören neben einem einmal wöchentlich stattzufindenden fachlichen Austausch mit dem AG und der Programmgesellschaft gegebenenfalls auch der Austausch mit Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen.***
Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und § 10 des Vertrages).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Umsetzung der Förderrichtlinie zur Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern sucht das BMV (im Folgenden AG) einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Umsetzung der Förderrichtlinie zur Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern sucht das BMV (im Folgenden AG) einen Projektträger (im Folgenden PT) zur administrativen Begleitung, mit den Zielen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung haushalterischer, beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal.***
Die Koordination der Förderrichtlinie sowie die fachlichinhaltliche Umsetzung hat das BMV derzeit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH mit Sitz in Berlin übertragen (sog. Programmgesellschaft). Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMV in der Leistungsausführung eng mit der Programmgesellschaft zusammen.
Der PT beurteiltunter Zugrundelegung der rechtlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls der fachlichen Stellungnahmen der Programmgesellschaft jedes beantragte Vorhaben. Zudem berät er die Antragsteller insbesondere in Bezug auf zuwendungsrelevante Aspekte und führt die inhaltliche und formale Prüfung der Fördermittelanträge durch. Unter der Voraussetzung seiner Beleihung erlässt er Bescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab, prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte und überwacht die Sicherstellung und Einhaltung der Fördervoraussetzungen sowie der politischen Vorgaben. ***
Weitere Leistungsmerkmale von wesentlicher Bedeutung sind das kontinuierliche, begleitende Monitoring und die Erfolgskontrolle auf Programm- und Vorhabenebene. Die übergeordnete Erfolgskontrolle umfasst grundsätzlich die Zielerreichungskontrolle, die Wirkungskontrolle und die Wirtschaftlichkeitskontrolle. Die Anforderungen sind in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung geregelt. Die begleitende Erfolgskontrolle auf Vorhabenebene wird entsprechend der in den Bescheiden konkret getroffenen Vereinbarungen durchgeführt. Innerhalb eines Monitorings wird untersucht, ob der derzeitige Umsetzungsstand eine den Plänen entsprechende Zielerreichung vermuten lässt.
Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele des Förderangebots eingehalten werden. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der Programmgesellschaft und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren.***
Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen.
Zum Leistungsumfang gehören neben einem einmal wöchentlich stattzufindenden fachlichen Austausch mit dem AG und der Programmgesellschaft gegebenenfalls auch der Austausch mit Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen.***
Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und § 10 des Vertrages).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
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Zusätzliche Informationen:
“Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine...”
Zusätzliche Informationen
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 833/2014 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/ Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 833/2014 durchgeführt werden.
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Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzte Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“). Dies betrifft folgende Fördermaßnahmen:
Förderprogrammen des BMV zur Förderung der Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebot.
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Auftragnehmer muss juristische Person des Privatrechts sein, um den Auftrag ordnungsgemäß im Wege einer Beleihung durchführen zu können:
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich.
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Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften gegenüber dem AG als Gesamtschuldner.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 6 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Laufzeitverlängerungen:
Der Leistungsbeginn erfolgt mit der Zuschlagserteilung und endet nach 5 Jahren. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht...”
Beschreibung der Optionen
Laufzeitverlängerungen:
Der Leistungsbeginn erfolgt mit der Zuschlagserteilung und endet nach 5 Jahren. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag einmal um 1 Jahr zu verlängern. Die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich der optionalen Verlängerung beträgt 6 Jahre. Für den Fall, dass nach dem Ende der Vertragslaufzeit noch unwesentliche, geringfügige Leistungsteile erforderlich sind, behält sich der AG vor, die jeweilige Laufzeit bis zu deren Erledigung zu verlängern.
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Auftragsänderung:
(1) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Fördervolumens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer kon-kretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen.
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(2) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der För-derprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern.
(3) Der Auftraggeber behält sich vor, den AN gegen angemessene Vergütung zu verpflichten für die Auftragserbringung ein anderes, als das gem. Leistungsbeschreibung Nr. 6.2 vorgesehene Portal (easy-online) zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes einzusetzen. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig.
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(4) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze (§ 11 des Vertrages) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sach-lichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder
der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Leistungserfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
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Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1 Leistungskonzept
Vorgehensweise zum Prozess (Nr. 3)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zum Berichterstattung (Nr. 4 )
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.1 Projektmanagement
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-09 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) (Formblatt F1)
und
Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 in der Fassung 2024/745 (Formblatt F Sanktion VO 833/2014 )
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
****
Bereich/ Themenschwerpunkt: Projektträgerschaft
*****
Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
*****
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
*****
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:
- die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht zum Gegenstand gehabt haben und die Phasen der Begleitung von Förderprojekten, mindestens die Prüfung von Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Prüfung von Verwendungsnachweisen beinhalten
- die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens zwei Jahren erbracht worden sein,
- die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 2000 Zuwendungsempfängern umfasst haben
- die Leistungen müssen die administrative Umsetzung eines Breitenprogramms zum Gegenstand gehabt haben
*****
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Anzahl der Zuwendungsempfänger
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein.)
******
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
*****
Bereich/ Themenschwerpunkt: Elektromobilität/Ladeinfrastruktur
*****
Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
*****
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.***
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
****
- Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, welches die Erfahrungen in den Bereichen
- Elektromobilität und/oder
- Ladeinfrastruktur belegen.
Alle Bereiche müssen nachgewiesen werden.
.***
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.)
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F-EK-3.3):
dass gemäß Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F-EK-3.3):
dass gemäß Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind
b) die für den Profi- und "easy-Online"-Einsatz notwendige technische Anbindung
und
IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur
Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "Profi" (Anlage 1b der LB) während der
Leistungserbringung sicherstellt werden
und
eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen)
nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen.
d) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen PROFI-Arbeitsplätze und der bereits zur Verfügung stehenden PROFI-Arbeitsplätze
e) Angaben zur e-Aktenfähigkeit
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität
*****
s. Formblatt F-EK3.5/BSB 3
Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben,
a) ob und auf welche Weise...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität
*****
s. Formblatt F-EK3.5/BSB 3
Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben,
a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich derzeit/ möglicherweise an laufenden/ künftigen Förderverfahren im zugrundeliegenden Förderprogramm beteiligt/en werden,
b) ob er derzeit oder ob er beabsichtigt, selbst Antragsteller oder als Berater für Dritte/ für Antragsteller laufender/ zukünftiger Förderverfahren im zugrundeliegenden Förderprogramm zu sein.
Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat er darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
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Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den Förderprogrammen des BMV zur Förderung der Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“s. Formblatt F-EK3.4/ BSB 2:
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
s. Formblatt F-EK3.4/ BSB 2:
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 3.2 i.V.m. Nr. 5 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt.
*****
Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“2.2 Bankerklärung
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(kein Formblatt)
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2.2 Bankerklärung
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(kein Formblatt)
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VpFlG) für die Projektleitung, Verantwortliche für Finanzen und die jeweilige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VpFlG) für die Projektleitung, Verantwortliche für Finanzen und die jeweilige Vertretung
***
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung je Person, dass im Auftragsfall eine Verpflichtungserklärung gem. § 10 Abs. 4 des Vertrags abgegeben wird. (FormblattF-EK 1.2)
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.***
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.***
Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 216-745010 (2025-11-07)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-20)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Berichtigung der Angaben in Ziffer 5.1.4: Anzahl der Verlängerungen: 1” Andere zusätzliche Informationen
“Berichtigung der Angaben in Ziffer 5.1.4: Anzahl der Verlängerungen: 1”
Quelle: OJS 2025/S 225-773424 (2025-11-20)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-26)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Das Eignungskriterium Nr. 1.2 wird ersatzlos gestrichen.” Andere zusätzliche Informationen