Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von zwei Magnetkryostatsystemen zum Betrieb eines 12T Magneten bei einer Temperatur von 10mK. Eines der Magnetkryostatsysteme wird von der Universität Bonn, ein zweites von der Universität Mainz erworben. "Für Details - siehe Leistungsverzeichnis"
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2 Magnetkryostatsysteme
Reference number: 032-25
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von zwei Magnetkryostatsystemen zum Betrieb eines 12T Magneten bei einer Temperatur von 10mK. Eines der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von zwei Magnetkryostatsystemen zum Betrieb eines 12T Magneten bei einer Temperatur von 10mK. Eines der Magnetkryostatsysteme wird von der Universität Bonn, ein zweites von der Universität Mainz erworben. "Für Details - siehe Leistungsverzeichnis"
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Elektromagnetisch-geophysikalische Instrumente📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zwei Magnetkryostatsysteme zum Betrieb eines 12T Magneten bei einer Temperatur von 10mK. "Für Details - siehe Leistungsverzeichnis"”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ansprechpartner Universität Bonn: Prof. Dr. Matthias Schott Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle: Rheinische Friedrich Wilhelms Universität Bonn...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Ansprechpartner Universität Bonn: Prof. Dr. Matthias Schott Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle: Rheinische Friedrich Wilhelms Universität Bonn Physikalisches Institut Käthe Kümmel Str. 1 53115 Bonn
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-06 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-06 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen. - Personenschäden: 3 Mio. Euro - Sachschäden: 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen. - Personenschäden: 3 Mio. Euro - Sachschäden: 2 Mio. Euro - Vermögensschäden: 100 Tsd. Euro
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens zwei Referenzen zu kryogenen Systemen mit einer Basis-Temperatur von kleiner 50 mK mit einem integrierten Magneten mit einem Magnetfeld von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens zwei Referenzen zu kryogenen Systemen mit einer Basis-Temperatur von kleiner 50 mK mit einem integrierten Magneten mit einem Magnetfeld von mindestens 9T von früheren Kunden sind mit dem Angebot vorzulegen.
“Bekanntmachungs-ID: CXPNY5ED7V1
Die Vergabeunterlagen stehen nur unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do kostenlos zur Verfügung....”
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5ED7V1
Die Vergabeunterlagen stehen nur unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do kostenlos zur Verfügung. Fremdfirmen Richtlinie der Universität Bonn Die Fremdfirmenrichtlinie ist Vertragsbestandteil bei Rechtsgeschäften und ist auf der Internetseite der Universität Bonn, unter: www.fremdfirmen.uni-bonn.de einzusehen. Parkraumbewirtschaftung der Universität Bonn Zum 01.10.2015 wurde die entgeltpflichtige Parkraumbewirtschaftung für alle Liegenschaften der Universität Bonn im Stadtgebiet Bonn eingeführt. Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link:www.prbab.uni-bonn.de Der Auftraggeber wird auf der Grundlage von europäischen Verordnungen eine Abfrage hinsichtlich Embargomaßnahmen veranlassen. Sollten Embargotatbestände der Verordnungen bereits vor Zuschlagserteilung erfüllt sein, ist im Falle einer Zuschlagserteilung der Vertrag von vornherein nichtig und gilt als nicht geschlossen. Erfüllt der Auftragnehmer erst nach Vertragsschluss einen Embargotatbestand, ist der Auftraggeber berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllt der Auftragnehmer einen Embargotatbestand, stehen diesem keinerlei Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber zu.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3: 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3: 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 124-425850 (2025-07-01)