2025-0299 Prüfung von elektrischen Anlagen EPA 115 - Prüfungsleistungen (Los 1, gemäß DGUV und Los 2, gemäß PrüfVO) auf Basis eines Einheitspreisabkommens
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Prüfungsleistungen auf Basis eines Einheitspreisabkommens - Prüfung von elektrischen Anlagen (EPA 115) Los 1, Prüfung gemäß DGUV Los 2, Prüfung gemäß PrüfVO) Die Zuschlagserteilung erfolgt auf mehrere Bieter. Für das Los 1 werden die 7 und für das Los 2 die 5 wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagt. in städtischen Liegenschaften im gesamten Stadtgebiet Duisburg an eine festgelegte Anzahl von Unternehmen (nachstehend "Auftragnehmer" oder "AN" genannt). Auftraggeber sind hierbei die unter Ziffer 2. aufgeführten Kooperationspartner (nachstehend Auftraggeber oder "AG" genannt), die sich anlässlich der Beschaffung dieser auftragsgegenständlichen Leistungen zu einer Einkaufskooperation zusammengeschlossen haben. Die auftragsgegenständlichen Leistungen werden nach öffentlichem Auf- und Abgebotsverfahren vergeben. Als Preisbasis für die Angebotskalkulation der Bieter dient ein bepreistes Leistungsverzeichnis (nachstehend Einheitspreisabkommen oder "EPA" genannt) der AG. Auf die hier benannten Einheitspreise geben die Bieter einen Auf- oder Abschlag an. Ausnahme: Die im Einheitspreisabkommen aufgeführten Stundenverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unterliegen nicht dem Auf- und Abgebotsverfahren. Vorgesehen ist, den Zuschlag auf die 6 wirtschaftlichsten Angebote zu erteilen, sofern eine entsprechende Anzahl wertbarer Angebote vorliegt. Sofern die Wertung der eingegangenen Angebote ergibt, dass die vorgesehene Anzahl der zu bezuschlagenden Angebote bzw. Bieter nicht ausreichend ist, um die im Vertragszeitraum anfallenden Aufträge kapazitätsmäßig und zeitnah zu erledigen, z. B. aufgrund der Größe der Betriebe bzw. Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter, behält sich die koordinierende Stelle vor, den Zuschlag auch auf eine größere Anzahl von Angeboten bzw. Bietern zu erteilen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-0299 Prüfung von elektrischen Anlagen EPA 115 - Prüfungsleistungen (Los 1, gemäß DGUV und Los 2, gemäß PrüfVO) auf Basis eines Einheitspreisabkommens
Referenznummer: 2025-0299
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von
Prüfungsleistungen auf Basis eines Einheitspreisabkommens - Prüfung von elektrischen Anlagen (EPA 115)
Los 1, Prüfung gemäß DGUV
Los 2, Prüfung gemäß PrüfVO)
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf mehrere Bieter.
Für das Los 1 werden die 7 und für das Los 2 die 5 wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagt.
in städtischen Liegenschaften im gesamten Stadtgebiet Duisburg an eine festgelegte Anzahl von Unternehmen (nachstehend "Auftragnehmer" oder "AN" genannt). Auftraggeber sind hierbei die unter Ziffer 2. aufgeführten Kooperationspartner (nachstehend Auftraggeber oder "AG" genannt), die sich anlässlich der Beschaffung dieser auftragsgegenständlichen Leistungen zu einer Einkaufskooperation zusammengeschlossen haben.
Die auftragsgegenständlichen Leistungen werden nach öffentlichem Auf- und Abgebotsverfahren vergeben.
Als Preisbasis für die Angebotskalkulation der Bieter dient ein bepreistes Leistungsverzeichnis (nachstehend Einheitspreisabkommen oder "EPA" genannt) der AG. Auf die hier benannten Einheitspreise geben die Bieter einen Auf- oder Abschlag an. Ausnahme: Die im Einheitspreisabkommen aufgeführten Stundenverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unterliegen nicht dem Auf- und Abgebotsverfahren.
Vorgesehen ist, den Zuschlag auf die 6 wirtschaftlichsten Angebote zu erteilen, sofern eine entsprechende Anzahl wertbarer Angebote vorliegt. Sofern die Wertung der eingegangenen Angebote ergibt, dass die vorgesehene Anzahl der zu bezuschlagenden Angebote bzw. Bieter nicht ausreichend ist, um die im Vertragszeitraum anfallenden Aufträge kapazitätsmäßig und zeitnah zu erledigen, z. B. aufgrund der Größe der Betriebe bzw. Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter, behält sich die koordinierende Stelle vor, den Zuschlag auch auf eine größere Anzahl von Angeboten bzw. Bietern zu erteilen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von
Prüfungsleistungen auf Basis eines Einheitspreisabkommens - Prüfung von elektrischen Anlagen (EPA 115)
Los 1, Prüfung gemäß DGUV
Los 2, Prüfung gemäß PrüfVO)
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf mehrere Bieter.
Für das Los 1 werden die 7 und für das Los 2 die 5 wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagt.
in städtischen Liegenschaften im gesamten Stadtgebiet Duisburg an eine festgelegte Anzahl von Unternehmen (nachstehend "Auftragnehmer" oder "AN" genannt). Auftraggeber sind hierbei die unter Ziffer 2. aufgeführten Kooperationspartner (nachstehend Auftraggeber oder "AG" genannt), die sich anlässlich der Beschaffung dieser auftragsgegenständlichen Leistungen zu einer Einkaufskooperation zusammengeschlossen haben.
Die auftragsgegenständlichen Leistungen werden nach öffentlichem Auf- und Abgebotsverfahren vergeben.
Als Preisbasis für die Angebotskalkulation der Bieter dient ein bepreistes Leistungsverzeichnis (nachstehend Einheitspreisabkommen oder "EPA" genannt) der AG. Auf die hier benannten Einheitspreise geben die Bieter einen Auf- oder Abschlag an. Ausnahme: Die im Einheitspreisabkommen aufgeführten Stundenverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unterliegen nicht dem Auf- und Abgebotsverfahren.
Vorgesehen ist, den Zuschlag auf die 6 wirtschaftlichsten Angebote zu erteilen, sofern eine entsprechende Anzahl wertbarer Angebote vorliegt. Sofern die Wertung der eingegangenen Angebote ergibt, dass die vorgesehene Anzahl der zu bezuschlagenden Angebote bzw. Bieter nicht ausreichend ist, um die im Vertragszeitraum anfallenden Aufträge kapazitätsmäßig und zeitnah zu erledigen, z. B. aufgrund der Größe der Betriebe bzw. Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter, behält sich die koordinierende Stelle vor, den Zuschlag auch auf eine größere Anzahl von Angeboten bzw. Bietern zu erteilen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Überwachung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1, Prüfung gemäß DGUV
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene Stellen, siehe Vergabebedingungen
Postanschrift: Stadt Duisburg
Postleitzahl: 47053
Stadt: Duisburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 18 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vergabe erfolgt für einen Vertragszeitraum (Grundlaufzeit) vom 01.09.2025 bis zum
28.02.2027 (18 Monate).
Die AG behalten sich eine einseitige Option der Vertragsverlängerung um weitere 18 Monate
vom 01.03.2027 bis zum 31.08.2028 vor. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sollten die
AN nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit über die Nicht-Ausübung der
Verlängerungsoption
Die Vergabe erfolgt für einen Vertragszeitraum (Grundlaufzeit) vom 01.09.2025 bis zum
28.02.2027 (18 Monate).
Die AG behalten sich eine einseitige Option der Vertragsverlängerung um weitere 18 Monate
vom 01.03.2027 bis zum 31.08.2028 vor. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sollten die
AN nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit über die Nicht-Ausübung der
Verlängerungsoption
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2, Prüfung gemäß PrüfVO
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 94 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-03 10:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-27 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden im Rahmen der Angebotsprüfung nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der Eignungskriterien
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahre - Eigenerklärung Umsatz - Formblatt F 2 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der Eignungskriterien
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahre - Eigenerklärung Umsatz - Formblatt F 2 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe der Eignungskriterien
- Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist mindestens eine Referenz aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren zu beschreiben, die mit der auftragsgegenständlichen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, bei denen die Bieter kontinuierlich die auftragsgegenständlichen Leistungen für ein und denselben Auftraggeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht hat - Eigenerklärung Referenz - Formblatt F 1
- Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem Personal bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist - Eigenerklärung Mitarbeiter - Formblatt F 3
- Antiterrorerklärung - Formblatt F 4
- Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft - Formblatt F 5 (falls relevant)
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen - Formblatt 6 (falls relevant)
- Verpflichtungserklärung Nach-/Drittunternehmen - Formblatt 6a (falls relevant)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschließungsgründen - Formblatt F 7
- Der Bieter hat durch die Vorlage von z. B. Zertifikaten zu belegen, dass er über geschultes Personal zur Durchführung von DGUV Vorschrift 3/4 Prüfungen oder PrüfVO NRW verfügt.
- Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung - Formblatt F 8
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der Eignungskriterien
- Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist mindestens eine Referenz aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren zu beschreiben, die mit der auftragsgegenständlichen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, bei denen die Bieter kontinuierlich die auftragsgegenständlichen Leistungen für ein und denselben Auftraggeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht hat - Eigenerklärung Referenz - Formblatt F 1
- Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem Personal bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist - Eigenerklärung Mitarbeiter - Formblatt F 3
- Antiterrorerklärung - Formblatt F 4
- Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft - Formblatt F 5 (falls relevant)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschließungsgründen - Formblatt F 7
- Der Bieter hat durch die Vorlage von z. B. Zertifikaten zu belegen, dass er über geschultes Personal zur Durchführung von DGUV Vorschrift 3/4 Prüfungen oder PrüfVO NRW verfügt.
- Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung - Formblatt F 8
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zusammen mit dem Angebot, spätestens 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgenden Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen:
- Nachweis, dass der Bieter sein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zusammen mit dem Angebot, spätestens 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgenden Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen:
- Nachweis, dass der Bieter sein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden.
Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden.
Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §…
… 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
… 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Ausschlussgründe gemäß § 124 und 124 GWB
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
… Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert..
Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert..
Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTBH5J90V
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 084-278952 (2025-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1 💰
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 395 000 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100.00000000
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-06-30 📅
Titel: Elektro Preuwe & Co. KG, 47138 Duisburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 1 💰
Niedrigstes Angebot: 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 9 - 503678
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elektro Preuwe & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 4337 Duisburg
Postanschrift: Westender Straße 57
Postleitzahl: 47138
Postort: Duisburg
Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vefa.goekkol@elektro-preuwe.de📧
Telefon: 0203445419📞
Fax: 0203436908 📠
URL: https://elektro-preuwe.de/🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Kennung des Angebots: 14 - 504424
Name: Prüfdienst Rhein-Main Inh. Mark Mithöfer
Nationale Registrierungsnummer: DE369954420
Postanschrift: Jakobstraße 24
Postleitzahl: 65385
Postort: Rüdesheim am Rhein
Region: Rheingau-Taunus-Kreis
🏙️
E-Mail: mark.mithoefer@pruefdienst-rheinmain.de📧
Telefon: 017621561908📞
Kennung des Angebots: 11 - 503906
Name: Elektrotechnik Maas
Nationale Registrierungsnummer: t:01722520213
Postanschrift: Karrenweg 57
Postleitzahl: 47239
E-Mail: joerg.maas@online.de📧
Telefon: 01722520213📞
Kennung des Angebots: 2 - 500223
Name: IPO Ingenieur- und Prüforganisation GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE345155675
Postanschrift: Hedwigstr. 62
Postleitzahl: 45131
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: info@ipo-sv.de📧
Telefon: 0201 45851668📞
Kennung des Angebots: 12 - 504005
Name: Pruefhelden, Inh. Michael Rakow e.K.
Nationale Registrierungsnummer: DE280701977
Postanschrift: Bahnhofstr. 11
Postleitzahl: 49492
Postort: Westerkappeln
Region: Steinfurt
🏙️
E-Mail: michael.rakow@pruefhelden.de📧
Telefon: 05404 9574385📞
Name: SH Sachverständigenbüro
Nationale Registrierungsnummer: t:020145851668
Postanschrift: Lickumstraße 28
Postleitzahl: 46147
Postort: Oberhausen
Region: Oberhausen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: 020145851668📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 0 💰
Kennung des Angebots: 10 - 503903
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SH-Sachverständigenbüro
Nationale Registrierungsnummer: DE351801259
Postanschrift: Lickumstrasse 28
E-Mail: hermges@sh-svb.com📧
Telefon: 01749114171📞
URL: http://www.sh-sachverstaendigenbuero.de🌏
Kennung des Angebots: 4 - 501064
Name: TAC - Technical Assessments & Consulting
Nationale Registrierungsnummer: DE441178789
Postanschrift: Sperberweg 22A
Postleitzahl: 46244
Postort: Bottrop
Region: Bottrop, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: info@tac-sv.de📧
Telefon: 01609232047📞
Kennung des Angebots: 6 - 502812
Name: TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811955577
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 93-95
Postleitzahl: 41065
Postort: Mönchengladbach
Region: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: jan.pietyra@de.tuv.com📧
Telefon: 02161 822234📞
Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 278952-2025
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT03MTZ94
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:02211473045 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 123-422580 (2025-06-30)