Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr. Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-0610: Verwertung von biologisch abbaubaren Grünabfällen (AVV 200201)
Referenznummer: 2025-0610
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201)
Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201)
Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-0610
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Abfälle fallen, bis auf das in Kunststoffsäcken gesammelte Laub, in loser Form an. Bei den vorgenannten Garten- und Parkabfällen sowie den Weihnachtsbäumen handelt es sich um ungeschredderte Abfälle.
Seitens der AG werden die folgenden biologisch abbaubaren Abfälle angeliefert:
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag - Freitag) in der Zeit von 07:00 - 18:00 Uhr, an Samstagen von 07:00 - 16:00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Im Zeitraum von April - Mai sowie Oktober - November eines Jahres ist mit einem verstärkten Aufkommen an Garten- und Parkabfällen zu rechnen. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen durch die AG erhöht sich in diesen Zeiträumen.
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag - Freitag von 07:00 - 18:00 Uhr sowie am Samstag von 07:00 - 16:00 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Hinweis: Bedingt durch die klimatischen Veränderungen, und den daraus resultierenden Hitze- und Trockenperioden, können Laubanlieferungen auch schon zu einem deutlich früheren Zeitraum als im Monat Oktober anfallen.
Die AG sammelt einen gewissen Teil des anfallenden Laubes im Leistungszeitraum, in Kunststoffsäcken ein. Eine Separierung der Kunststoffsäcke seitens der AG erfolgt nicht.
Hier ist ein Aufpreis für die Verwertung in EUR/t für das in Kunststoffsäcken eingesammelte Laub anzugeben.
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 18:00 Uhr, Samstag von 07:00 - 16:00 Uhr.
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 16:00 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 15:00 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Grünschnitt mit Erdanteil fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 16:00 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 15:00 Uhr.
Hinweis: Die AG liefert die biologisch abbaubaren Abfälle im o.g. Leistungszeitraum in Containern/Fahrzeugen unterschiedlicher Größen an. Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle verfügen welche in einem Umkreis (Luftlinie) von max. 25 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Vygenstraße 6, 47053 Duisburg liegt.
Für die AG muss die Möglichkeit bestehen, der AN die anfallenden biologisch abbaubaren Abfälle innerhalb der vorgenannten Zeiten zu überstellen.
Auf der Anlage bzw. auf der Übergabestelle muss die Möglichkeit bestehen die in den unterschiedlichen Containern/Fahrzeugen angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle im Auftrage der AG eingehenden Mengen sind mit Gewichtsangabe, Verwiegung auf der amtlich geeichten Waage der Verwertungsanlage bzw. Übergabestelle, zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift bzw. Kopie des Wiegescheins einer jeden Anlieferung ist direkt dem Fahrer der AG auszuhändigen, eine weitere Durchschrift bzw. Kopie einer jeden Anlieferung ist der monatlichen Rechnung beizufügen.
Anmerkungen:
Die angelieferten Abfälle können im Normalfall ca. 3 - 4 Gewichtsprozente an nicht biologisch abbaubare Bestandteilen - z.B. Steine, Sand, Kunststoffteile, Plastiktüten/ Kunststofffolien o.ä. - enthalten.
Hinweis zu Laub und Weihnachtsbäumen:
Im Zeitraum Oktober - Januar, können der Abtransport sowie die Gestellung von Containern für eine Teilmenge des anfallenden Laubes bzw. der Weihnachtsbäume durch die AN erforderlich sein. Hier ist dann eine kontinuierliche Abfuhr von den etwa 4 - 5 im Stadtgebiet Duisburg befindlichen Anfallstellen seitens der AN zu gewährleisten. Für die Beladung der Container ist im Bedarfsfall ein Radlader durch die AN zu stellen.
Die Abfuhr hat von Montag - Freitag von 07:00 - 17:00 Uhr und in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 14:00 Uhr, bis zu 3 x täglich, zu erfolgen. Der Abtransport der Container erfolgt auf Abruf. Um den betrieblichen Ablauf nicht zu gefährden muss spätestens 2 Stunden nach Anruf eines Mitarbeiters der AG die Abholung der Container von der jeweiligen Anfallstelle erfolgen.
Die von der AN abgeholten Abfälle sind ebenfalls auf einer amtlich geeichten Waage zu verwiegen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Auch hier sind die zuvor beschriebenen Angaben auf dem Wiegeschein erforderlich. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist einem Mitarbeiter der AG an den entsprechenden Anfallstellen auszuhändigen.
Die max. Größe der aufzustellenden Container variiert von Anfall- zu Anfallstelle, da das vor Ort befindliche Ladegerät über unterschiedliche max. mögliche Beladungshöhen verfügt. Die durch die AN zu stellenden Container müssen eine Größe von 30 - 40 m3 aufweisen.
Die AN hat immer eine ausreichende Anzahl an Containern auf den entsprechenden Anfallstellen bereitzuhalten.
Die AN gewährleistet, dass die offenen Behälter während des Transportes mit Planen oder Netzen abgedeckt werden.
Die Abfälle fallen, bis auf das in Kunststoffsäcken gesammelte Laub, in loser Form an. Bei den vorgenannten Garten- und Parkabfällen sowie den Weihnachtsbäumen handelt es sich um ungeschredderte Abfälle.
Seitens der AG werden die folgenden biologisch abbaubaren Abfälle angeliefert:
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag - Freitag) in der Zeit von 07:00 - 18:00 Uhr, an Samstagen von 07:00 - 16:00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Im Zeitraum von April - Mai sowie Oktober - November eines Jahres ist mit einem verstärkten Aufkommen an Garten- und Parkabfällen zu rechnen. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen durch die AG erhöht sich in diesen Zeiträumen.
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag - Freitag von 07:00 - 18:00 Uhr sowie am Samstag von 07:00 - 16:00 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Hinweis: Bedingt durch die klimatischen Veränderungen, und den daraus resultierenden Hitze- und Trockenperioden, können Laubanlieferungen auch schon zu einem deutlich früheren Zeitraum als im Monat Oktober anfallen.
Die AG sammelt einen gewissen Teil des anfallenden Laubes im Leistungszeitraum, in Kunststoffsäcken ein. Eine Separierung der Kunststoffsäcke seitens der AG erfolgt nicht.
Hier ist ein Aufpreis für die Verwertung in EUR/t für das in Kunststoffsäcken eingesammelte Laub anzugeben.
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 18:00 Uhr, Samstag von 07:00 - 16:00 Uhr.
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 16:00 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 15:00 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Grünschnitt mit Erdanteil fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 16:00 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 15:00 Uhr.
Hinweis: Die AG liefert die biologisch abbaubaren Abfälle im o.g. Leistungszeitraum in Containern/Fahrzeugen unterschiedlicher Größen an. Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle verfügen welche in einem Umkreis (Luftlinie) von max. 25 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Vygenstraße 6, 47053 Duisburg liegt.
Für die AG muss die Möglichkeit bestehen, der AN die anfallenden biologisch abbaubaren Abfälle innerhalb der vorgenannten Zeiten zu überstellen.
Auf der Anlage bzw. auf der Übergabestelle muss die Möglichkeit bestehen die in den unterschiedlichen Containern/Fahrzeugen angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle im Auftrage der AG eingehenden Mengen sind mit Gewichtsangabe, Verwiegung auf der amtlich geeichten Waage der Verwertungsanlage bzw. Übergabestelle, zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift bzw. Kopie des Wiegescheins einer jeden Anlieferung ist direkt dem Fahrer der AG auszuhändigen, eine weitere Durchschrift bzw. Kopie einer jeden Anlieferung ist der monatlichen Rechnung beizufügen.
Anmerkungen:
Die angelieferten Abfälle können im Normalfall ca. 3 - 4 Gewichtsprozente an nicht biologisch abbaubare Bestandteilen - z.B. Steine, Sand, Kunststoffteile, Plastiktüten/ Kunststofffolien o.ä. - enthalten.
Hinweis zu Laub und Weihnachtsbäumen:
Im Zeitraum Oktober - Januar, können der Abtransport sowie die Gestellung von Containern für eine Teilmenge des anfallenden Laubes bzw. der Weihnachtsbäume durch die AN erforderlich sein. Hier ist dann eine kontinuierliche Abfuhr von den etwa 4 - 5 im Stadtgebiet Duisburg befindlichen Anfallstellen seitens der AN zu gewährleisten. Für die Beladung der Container ist im Bedarfsfall ein Radlader durch die AN zu stellen.
Die Abfuhr hat von Montag - Freitag von 07:00 - 17:00 Uhr und in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 14:00 Uhr, bis zu 3 x täglich, zu erfolgen. Der Abtransport der Container erfolgt auf Abruf. Um den betrieblichen Ablauf nicht zu gefährden muss spätestens 2 Stunden nach Anruf eines Mitarbeiters der AG die Abholung der Container von der jeweiligen Anfallstelle erfolgen.
Die von der AN abgeholten Abfälle sind ebenfalls auf einer amtlich geeichten Waage zu verwiegen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Auch hier sind die zuvor beschriebenen Angaben auf dem Wiegeschein erforderlich. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist einem Mitarbeiter der AG an den entsprechenden Anfallstellen auszuhändigen.
Die max. Größe der aufzustellenden Container variiert von Anfall- zu Anfallstelle, da das vor Ort befindliche Ladegerät über unterschiedliche max. mögliche Beladungshöhen verfügt. Die durch die AN zu stellenden Container müssen eine Größe von 30 - 40 m3 aufweisen.
Die AN hat immer eine ausreichende Anzahl an Containern auf den entsprechenden Anfallstellen bereitzuhalten.
Die AN gewährleistet, dass die offenen Behälter während des Transportes mit Planen oder Netzen abgedeckt werden.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Ausschreibung erfolgt für einen Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 (12 Monate). Ferner behält sich die AG eine einseitige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate, vom 01.01.2027 bis 31.12.2027, vor. Bei möglicher Ziehung der Option durch die AG wird diese der AN spätestens einen Monat vor Ablauf des Hauptleistungszeitraumes (30.11.2026) in schriftlicher Form mitgeteilt.
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Ausschreibung erfolgt für einen Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 (12 Monate). Ferner behält sich die AG eine einseitige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate, vom 01.01.2027 bis 31.12.2027, vor. Bei möglicher Ziehung der Option durch die AG wird diese der AN spätestens einen Monat vor Ablauf des Hauptleistungszeitraumes (30.11.2026) in schriftlicher Form mitgeteilt.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Das Angebot mit der geringsten Luftlinienentfernung zur Erstbehandlungsanlage/Übergabestelle vom zentralen Betriebshof Hochfeld, Vygentstr. 6, 47053 Duisburg der AG, erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten.
Die Angebote mit der höheren Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle erhalten einen Punkteabzug im Verhältnis von dem mit der geringsten Erstanlagenentfernung/ Entfernung Übergabestelle zur eigenen Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle.
Die Entfernung eines jeden vorliegenden Angebots wird jeweils zu dem mit der niedrigsten Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem die niedrigste Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle durch die Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle des jeweils zu bewertenden Angebots dividiert wird. Durch die Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Punkten (100) werden dann für jedes Angebot die Punkte für das Kriterium "Logistischer Aspekt" ermittelt.
Das Angebot mit der geringsten Luftlinienentfernung zur Erstbehandlungsanlage/Übergabestelle vom zentralen Betriebshof Hochfeld, Vygentstr. 6, 47053 Duisburg der AG, erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten.
Die Angebote mit der höheren Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle erhalten einen Punkteabzug im Verhältnis von dem mit der geringsten Erstanlagenentfernung/ Entfernung Übergabestelle zur eigenen Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle.
Die Entfernung eines jeden vorliegenden Angebots wird jeweils zu dem mit der niedrigsten Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem die niedrigste Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle durch die Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle des jeweils zu bewertenden Angebots dividiert wird. Durch die Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Punkten (100) werden dann für jedes Angebot die Punkte für das Kriterium "Logistischer Aspekt" ermittelt.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Stadt: Duisburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: August bis Oktober 2027
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-10 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-01 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung zur Berufsausübung - a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
b) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung - a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat mittels
Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
sowie, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mittels Handelsregisterauszug
oder, sofern ein Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels
entsprechender Eigenerklärung, dass ein Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist
oder
dass das Unternehmen in das Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels Nachweise der Eintragung in das Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
b) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - a) Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - a) Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstige und besondere Bedingungen - a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
e) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstige und besondere Bedingungen - a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
e) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden und sind in der Anlage 1 - Checkliste - unter dem Punkt "Zahlungsbedingungen" anzugeben. Die offerierte Zahlungsbedingung fließt gem. Punkt 1.6.3.1 der kaufmännischen Vorbemerkungen in die Angebotsbewertung ein.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden und sind in der Anlage 1 - Checkliste - unter dem Punkt "Zahlungsbedingungen" anzugeben. Die offerierte Zahlungsbedingung fließt gem. Punkt 1.6.3.1 der kaufmännischen Vorbemerkungen in die Angebotsbewertung ein.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
e) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
- siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022;
- siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
e) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden.
Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden.
Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §…
… 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
… 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
… Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert..
Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert..
Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTAZCJ6G2
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 172-587952 (2025-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1 561 090 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung erfolgt für einen Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 (12 Monate). Ferner behält sich die AG eine einseitige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate, vom 01.01.2027 bis 31.12.2027, vor. Bei möglicher Ziehung der Option durch die AG wird diese der AN spätestens einen Monat vor Ablauf des Hauptleistungszeitraumes (30.11.2026) in schriftlicher Form mitgeteilt.
Die Ausschreibung erfolgt für einen Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 (12 Monate). Ferner behält sich die AG eine einseitige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate, vom 01.01.2027 bis 31.12.2027, vor. Bei möglicher Ziehung der Option durch die AG wird diese der AN spätestens einen Monat vor Ablauf des Hauptleistungszeitraumes (30.11.2026) in schriftlicher Form mitgeteilt.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-05 📅
Titel: Franz-Josef-Kipp GmbH Co. KG, 46569 Hünxe
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 561 090 EUR 💰
Kennung des Angebots: 3 - 533163
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Franz-Josef-Kipp GmbH Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE196809571
Postanschrift: Lise-Meitner-Str. 3
Postleitzahl: 46569
Postort: Hünxe
Region: Wesel
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: t.kipp@kipp-dve.de📧
Telefon: 0281475778318📞
Fax: 0281475778328 📠
URL: http://www.kipp-dve.de🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 587952-2025
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTXAZUS47#
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 248-863077 (2025-12-23)