Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Los 1) - Los 1 Deichbau:
- Die Qualitätsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau, -regenerierung, -sanierung
und -rückbau (Geltungsbereich A4, B2, B5) nach DVGW-Merkblatt W120-1 Ausgabe 8/2012 bzw.
in der aktuellen Version ist nachzuweisen.
- Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen mit Angabe mit (§6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die folgenden Leistungen enthalten
haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
-> Deich- oder Dammbauten als Hochwasserschutz- oder Stauanlagen mit folgenden
Mindestanforderungen:
- einer Höhe: 3 m und
- einer Kronenbreite:3 m und
- Einbau natürlicher Gesteinskörnungen: 50.000 m3 davon 15.000 m3 bindiges Material und
- Wege bzw. Straßenbau in Asphalt- oder Asphaltbauweise sowie
- Mindestauftragswert (nach Kostenfeststellung): 5.000.000,- EUR (netto)
Mindestanforderungen:
Nachweis mind. 1 Referenz in den letzten 5 Jahren. Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre
abgeschlossen sein (= VOB-Abnahme). Referenzbeschreibung des AN ist dem Angebot als Anlage gesondert beizufügen. Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die
o.g. Kriterien erfüllt werden.
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 5
i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern.
- Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 6 sowie Formblatt F2 "Erklärung zu den jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren"
- Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen
Person sowie einer Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Dipl.-Ing." oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung ["Master of Science" o.Ä.] zu führen und verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 7 sowie
Formblatt F3 "Erklärung zum fachlich qualifizierten Personal" sowie
Formblatt F4 "Erklärung zu Verantwortlichen/Ansprechpartnern des
Auftragnehmers"
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf.
Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war,
nachzuweisen.
- Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 233 Verzeichnis Nachunternehmerleistung"
Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.