Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich befristete Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR benötigen zusätzliches Personal für die Bereiche WBD-A21, A22 und A23, verteilt auf die Betriebshöfe Hochfeld und Hamborn. Die Aufgaben umfassen das Einsammeln von Sperrgut, Abfallsäcken und Schrott, das Entleeren von Abfallbehältern sowie Unterstützungsleistungen für das Fahrpersonal. Der gesamte Einsatzumfang beträgt ca. 28.000 Arbeitsstunden. Die Vergabe erfolgt an die drei wirtschaftlichsten Anbieter.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-0758 WBD Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026
Referenznummer: 2025-0758
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich befristete Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026. Die Wirtschaftsbetriebe...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich befristete Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR benötigen zusätzliches Personal für die Bereiche WBD-A21, A22 und A23, verteilt auf die Betriebshöfe Hochfeld und Hamborn. Die Aufgaben umfassen das Einsammeln von Sperrgut, Abfallsäcken und Schrott, das Entleeren von Abfallbehältern sowie Unterstützungsleistungen für das Fahrpersonal. Der gesamte Einsatzumfang beträgt ca. 28.000 Arbeitsstunden. Die Vergabe erfolgt an die drei wirtschaftlichsten Anbieter.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich begrenzte Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026.Der Auftrag wird an die drei...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich begrenzte Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026.Der Auftrag wird an die drei wirtschaftlichsten Angebote vergeben, die nach der Bewertung die höchsten Punktzahlen erreichen. Der gesamte Personaleinsatz wird mit ca. 40.000 Arbeitsstunden pro Jahr veranschlagt.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR benötigen zusätzliches Personal, um Auftragsspitzen zu bewältigen. Das Personal wird in den Bereichen WBD-A21, A22 und A23 an den Betriebshöfen Hochfeld und Hamborn eingesetzt, wobei die Verteilung voraussichtlich 20 % für A21, 30 % für A22 und 50 % für A23 beträgt.
Zu den Aufgaben der Leiharbeitnehmer gehören das Einsammeln von Sperrgut, Schrott, E-Schrott, Abfallsäcken und Papierbündeln sowie das Entleeren von Abfallbehältern und das Erbringen von Vollserviceleistungen. Dazu zählen auch Tätigkeiten wie das Aufladen und Heraustragen von Sperrgut aus Wohnungen im Rahmen von Zusatzservices oder Entrümpelungen. Weitere Aufgaben umfassen die Reinigung des Arbeitsplatzes, die Bedienung der Fahrzeugschüttung, das Melden besonderer Vorkommnisse, die Bearbeitung von Reklamationen sowie die Unterstützung des Fahrpersonals bei Rückwärtsfahrten und Wartungsarbeiten am Fahrzeug. Die Dateneingabe erfolgt über ein mobiles Endgerät.
Die Qualifikationen der Leiharbeitnehmer sind im Leistungsverzeichnis festgelegt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen im Rahmen dieses Vertrags ist der jeweils vereinbarte Standort. Im vorliegenden Fall sind dies die...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen im Rahmen dieses Vertrags ist der jeweils vereinbarte Standort. Im vorliegenden Fall sind dies die Betriebshöfe Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, und Hamborn, Schlachthofstraße 8, 47167 Duisburg.
Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des / der AG, Schifferstr. 190, in 47059 Duisburg des / der AG.
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Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“10.2025” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierzu ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierzu ist eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger erforderlich. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen. Auf Verlangen sind Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen, soweit deren Veröffentlichung nach Handelsrecht vorgeschrieben ist. Ferner sind Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz im Bereich Fahrschultätigkeiten und Berufskraftfahrerweiterbildung in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen über eine ausreichende fachliche Qualifikation und Zulassung als Fahrschule verfügen....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen über eine ausreichende fachliche Qualifikation und Zulassung als Fahrschule verfügen. Es sind geeignete Fahrzeuge der Klassen B, C und CE sowie Schulungsräume für mindestens 12 Teilnehmende nachzuweisen. Eingesetzte Fahrlehrer:innen müssen über die erforderlichen Fahrerlaubnisklassen und gültige Fahrlehrererlaubnisse verfügen. Zudem ist darzulegen, dass ausreichend Personal und organisatorische Kapazitäten vorhanden sind, um die Leistungen termingerecht und innerhalb von zehn Werktagen nach Abruf zu erbringen. Erfahrungen aus vergleichbaren Fahrschul- und Weiterbildungsvorhaben der letzten drei Jahre sind durch Referenzen nachzuweisen, die digitale Bereitstellung der Teilnahmebescheinigungen nach § 6 BKrFQV ist sicherzustellen. Bestehende Qualitätsmanagementsysteme wie DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Maßnahmen sind anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zuverlässigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen und Nachweise belegen. Hierzu gehören insbesondere die Bestätigungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zuverlässigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen und Nachweise belegen. Hierzu gehören insbesondere die Bestätigungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden und keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder sonstige arbeitsrechtliche Vorschriften vorliegen. Zudem ist die Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Bereich der Fahrschulausbildung und der Berufskraftfahrerqualifikation, sicherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise anzufordern und öffentliche Register (z. B. Gewerbezentralregister, Präqualifikationsdatenbank) einzusehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weit Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 --> Nachweis: "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"
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Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTZ6CXD0C#
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 218-749081 (2025-11-11)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-13) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen, um sicherzustellen, dass die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung von Leiharbeitnehmern für die Abfallwirtschaft im Jahr 2026 zuverlässig, fachgerecht und vollständig erbracht werden kann. Hierzu ist darzulegen, dass das Unternehmen über ausreichend organisatorische Strukturen, Personalressourcen und Erfahrungen verfügt, um die geforderten Tätigkeiten - insbesondere Laubsammlung, Straßenreinigung, Sperrgut- und Entrümpelungsleistungen sowie unterstützende Fahrertätigkeiten - ordnungsgemäß durchzuführen.
Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren, davon mindestens eine mit einem öffentlichen Auftraggeber, die vergleichbare Leistungen im Bereich der Abfallwirtschaft umfassen. Darüber hinaus muss der Bieter bestätigen, dass er qualifiziertes und geeignetes Personal bereitstellt, das die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt, insbesondere hinsichtlich körperlicher Belastbarkeit, Bereitschaft zu Schichtarbeit und Samstagsdiensten, ausreichender Deutschkenntnisse (mindestens B2) sowie bestehender arbeitsmedizinischer Untersuchungen wie G20. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist durch den Bieter vollständig bereitzustellen.
Zudem ist eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG vorzulegen. Der Bieter muss organisatorisch sicherstellen, dass Personalengpässe, Ausfälle oder Mehrbedarfe kurzfristig ausgeglichen werden können und eine verlässliche Einsatz- und Dispositionsstruktur vorhanden ist. Nur wenn alle diese Anforderungen erfüllt und die entsprechenden Nachweise vollständig eingereicht sind, gilt die technische und berufliche Leistungsfähigkeit als nachgewiesen.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Im Rahmen der Überprüfung des Vergabeverfahrens wurden zwei wesentliche Anpassungen in den Verfahrensangaben des Projektraums vorgenommen. Zum einen wurde...”
Text
Im Rahmen der Überprüfung des Vergabeverfahrens wurden zwei wesentliche Anpassungen in den Verfahrensangaben des Projektraums vorgenommen. Zum einen wurde die ursprünglich angegebene Gesamtstundenzahl von 28.000 Stunden korrigiert und auf die tatsächlichen 40.000 Stunden angepasst, um den realen Personal- und Stundenbedarf für das Jahr 2026 zutreffend widerzuspiegeln.
Zum anderen wurde die fehlerhafte Beschreibung des Eignungskriteriums "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" berichtigt. Die überarbeitete Darstellung macht nun eindeutig deutlich, dass die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen, qualifiziertes und einsatzbereites Personal sowie die Erfüllung der festgelegten Mindestanforderungen nachzuweisen ist. Durch diese Anpassungen sind die im Projektraum hinterlegten Verfahrensangaben nun fachlich korrekt, vollständig und konsistent.
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Quelle: OJS 2025/S 220-757279 (2025-11-13)