Faunistische Leistungen: Für das Bauvorhaben "K40 Radwegneubau Deblinghausen Mainschhorn" soll im Vorfeld der Entwurfsbearbeitung faunistische Kartierungen durchgeführt werden. Es sollen die Tiergruppen der Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Xylobionte Käfer betrachtet werden. Die Revierkartierung der Brutvögel erfolgt in einem 50m Radius um das Bauprojekt. Die Kartierung der Baumhöhlen und -spalten beschränkt sich auf die bewaldeten Abschnitte innerhalb des 50m Untersuchungsraumes. Dieser ist auch der Untersuchungsraum für die Xylobionten Käfer. Amphibien werden in einem 25m Radius um die Trasse herum kartiert. Die Reptilienkartierung erfolgt in jeweils einem Transekt pro Straßenseite, entlang der gesamten Baustrecke. Beschreibung des Bauvorhabens Der geplante Radweg beginnt in Deblinghausen und verläuft von der Station 1000 an der Westseite der Kreisstraße 40 abgesetzt von der Fahrbahn. Hier ist eine Querung als Anschluss zwischen dem vorhandenen Radweg auf der östlichen Seite und des geplanten Radwegs auf der westlichen Seite der K 40 erforderlich. Anschließend wird der Radverkehr auf der Westseite der Straße fortgeführt bis zum Beginn des vorhandenen Radweges, der sich auch auf der Westseite der Straße befindet (Station 4175). Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): Für das Bauvorhaben K40 Radwegneubau Deblinghausen-Mainschhorn" soll ein LBP mit Biotoptypenkartierung erstellt werden. Dieser soll auch einen Vergleich der Varianten wie z.B. Wahl der Stra-ßenseite enthalten. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich im Umkreis von 50m um die Trasse und hat eine Fläche von 33ha. Beschreibung des Bauvorhabens Der geplante Radweg beginnt in Deblinghausen und verläuft von der Station 1000 an der Westseite der Kreisstraße 40 abgesetzt von der Fahrbahn. Hier ist eine Querung als Anschluss zwischen dem vorhandenen Radweg auf der östlichen Seite und des geplanten Radwegs auf der westlichen Seite der K 40 erforderlich. Anschließend wird der Radverkehr auf der Westseite der Straße fortgeführt bis zum Beginn des vorhandenen Radweges, der sich auch auf der Westseite der Straße befindet (Station 4175). Artenschutzbeitrag: Für das Bauvorhaben "K40 Radwegneubau Deblinghausen-Maischhorn" soll ein Artenschutzbeitrag in Verbindung mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan erstellt werden erstellt werden. Beschreibung des Bauvorhabens: Der geplante Radweg beginnt in Deblinghausen und verläuft von der Station 1000 an der Westseite der Kreisstraße 40 abgesetzt von der Fahrbahn. Hier ist eine Querung als Anschluss zwischen dem vorhandenen Radweg auf der östlichen Seite und des geplanten Radwegs auf der westlichen Seite der K 40 erforderlich. Anschließend wird der Radverkehr auf der Westseite der Straße fortgeführt bis zum Beginn des vorhandenen Radweges, der sich auch auf der Westseite der Straße befindet (Station 4175).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-09_K40 Radwegneubau Deblinghausen-Mainschhorn_LBP_und_Kartierungen
Referenznummer: 03_027327_316047
Kurze Beschreibung:
Faunistische Leistungen: Für das Bauvorhaben "K40 Radwegneubau Deblinghausen Mainschhorn" soll im Vorfeld der Entwurfsbearbeitung faunistische Kartierungen durchgeführt werden. Es sollen die Tiergruppen der Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Xylobionte Käfer betrachtet werden. Die Revierkartierung der Brutvögel erfolgt in einem 50m Radius um das Bauprojekt. Die Kartierung der Baumhöhlen und -spalten beschränkt sich auf die bewaldeten Abschnitte innerhalb des 50m Untersuchungsraumes. Dieser ist auch der Untersuchungsraum für die Xylobionten Käfer. Amphibien werden in einem 25m Radius um die Trasse herum kartiert. Die Reptilienkartierung erfolgt in jeweils einem Transekt pro Straßenseite, entlang der gesamten Baustrecke. Beschreibung des Bauvorhabens Der geplante Radweg beginnt in Deblinghausen und verläuft von der Station 1000 an der Westseite der Kreisstraße 40 abgesetzt von der Fahrbahn. Hier ist eine Querung als Anschluss zwischen dem vorhandenen Radweg auf der östlichen Seite und des geplanten Radwegs auf der westlichen Seite der K 40 erforderlich. Anschließend wird der Radverkehr auf der Westseite der Straße fortgeführt bis zum Beginn des vorhandenen Radweges, der sich auch auf der Westseite der Straße befindet (Station 4175). Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): Für das Bauvorhaben K40 Radwegneubau Deblinghausen-Mainschhorn" soll ein LBP mit Biotoptypenkartierung erstellt werden. Dieser soll auch einen Vergleich der Varianten wie z.B. Wahl der Stra-ßenseite enthalten. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich im Umkreis von 50m um die Trasse und hat eine Fläche von 33ha. Beschreibung des Bauvorhabens Der geplante Radweg beginnt in Deblinghausen und verläuft von der Station 1000 an der Westseite der Kreisstraße 40 abgesetzt von der Fahrbahn. Hier ist eine Querung als Anschluss zwischen dem vorhandenen Radweg auf der östlichen Seite und des geplanten Radwegs auf der westlichen Seite der K 40 erforderlich. Anschließend wird der Radverkehr auf der Westseite der Straße fortgeführt bis zum Beginn des vorhandenen Radweges, der sich auch auf der Westseite der Straße befindet (Station 4175). Artenschutzbeitrag: Für das Bauvorhaben "K40 Radwegneubau Deblinghausen-Maischhorn" soll ein Artenschutzbeitrag in Verbindung mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan erstellt werden erstellt werden. Beschreibung des Bauvorhabens: Der geplante Radweg beginnt in Deblinghausen und verläuft von der Station 1000 an der Westseite der Kreisstraße 40 abgesetzt von der Fahrbahn. Hier ist eine Querung als Anschluss zwischen dem vorhandenen Radweg auf der östlichen Seite und des geplanten Radwegs auf der westlichen Seite der K 40 erforderlich. Anschließend wird der Radverkehr auf der Westseite der Straße fortgeführt bis zum Beginn des vorhandenen Radweges, der sich auch auf der Westseite der Straße befindet (Station 4175).
Faunistische Leistungen: Für das Bauvorhaben "K40 Radwegneubau Deblinghausen Mainschhorn" soll im Vorfeld der Entwurfsbearbeitung faunistische Kartierungen durchgeführt werden. Es sollen die Tiergruppen der Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Xylobionte Käfer betrachtet werden. Die Revierkartierung der Brutvögel erfolgt in einem 50m Radius um das Bauprojekt. Die Kartierung der Baumhöhlen und -spalten beschränkt sich auf die bewaldeten Abschnitte innerhalb des 50m Untersuchungsraumes. Dieser ist auch der Untersuchungsraum für die Xylobionten Käfer. Amphibien werden in einem 25m Radius um die Trasse herum kartiert. Die Reptilienkartierung erfolgt in jeweils einem Transekt pro Straßenseite, entlang der gesamten Baustrecke. Beschreibung des Bauvorhabens Der geplante Radweg beginnt in Deblinghausen und verläuft von der Station 1000 an der Westseite der Kreisstraße 40 abgesetzt von der Fahrbahn. Hier ist eine Querung als Anschluss zwischen dem vorhandenen Radweg auf der östlichen Seite und des geplanten Radwegs auf der westlichen Seite der K 40 erforderlich. Anschließend wird der Radverkehr auf der Westseite der Straße fortgeführt bis zum Beginn des vorhandenen Radweges, der sich auch auf der Westseite der Straße befindet (Station 4175). Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): Für das Bauvorhaben K40 Radwegneubau Deblinghausen-Mainschhorn" soll ein LBP mit Biotoptypenkartierung erstellt werden. Dieser soll auch einen Vergleich der Varianten wie z.B. Wahl der Stra-ßenseite enthalten. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich im Umkreis von 50m um die Trasse und hat eine Fläche von 33ha. Beschreibung des Bauvorhabens Der geplante Radweg beginnt in Deblinghausen und verläuft von der Station 1000 an der Westseite der Kreisstraße 40 abgesetzt von der Fahrbahn. Hier ist eine Querung als Anschluss zwischen dem vorhandenen Radweg auf der östlichen Seite und des geplanten Radwegs auf der westlichen Seite der K 40 erforderlich. Anschließend wird der Radverkehr auf der Westseite der Straße fortgeführt bis zum Beginn des vorhandenen Radweges, der sich auch auf der Westseite der Straße befindet (Station 4175). Artenschutzbeitrag: Für das Bauvorhaben "K40 Radwegneubau Deblinghausen-Maischhorn" soll ein Artenschutzbeitrag in Verbindung mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan erstellt werden erstellt werden. Beschreibung des Bauvorhabens: Der geplante Radweg beginnt in Deblinghausen und verläuft von der Station 1000 an der Westseite der Kreisstraße 40 abgesetzt von der Fahrbahn. Hier ist eine Querung als Anschluss zwischen dem vorhandenen Radweg auf der östlichen Seite und des geplanten Radwegs auf der westlichen Seite der K 40 erforderlich. Anschließend wird der Radverkehr auf der Westseite der Straße fortgeführt bis zum Beginn des vorhandenen Radweges, der sich auch auf der Westseite der Straße befindet (Station 4175).
Faunistische Leistungen: Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. - Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Feststellung, Linienbestimmung). - Berücksichtigung der Ergebnisse der Voruntersuchung (z.B. UVS, FFH-VP) - Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange - Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger) - Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau); Hinweis auf den iterativen Planungsprozess - Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst) - Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten. - Beim Parken auf den Wirtschaftswegen ist auf die Belange der Forst- und Landwirtschaft Rücksicht genommen zu nehmen. Das Befahren der Wege muss weiterhin gewährleitet bleiben. LBP: Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. - Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Feststellung, Linienbestimmung). - Berücksichtigung der Voruntersuchungen (z.B. Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsprüfung) - Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. Deutsche Bahn AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger) - Leistungen des Auftraggebers - Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau); Hinweis auf den iterativen Planungsprozess - Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst) - Die aktuelle "Richtlinie für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011" (Hrsg.: BMVBS 2011) ist zu berücksichtigen. - Beim Anfertigen von Unterlagen ist die "Richtlinie zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau" (Hrsg.: BMVBS 2012) "RE" anzuwenden. - Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten. - Bei der Bearbeitung ist die TVB-Landschaft (Ausgabe 2021) zu berücksichtigen und anzuwenden - Die Biotoptypenkartierung hat nach dem "Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen" von Olaf von Drachenfels (Stand März 2021; Hrsg.: NLWKN) zu erfolgen. - Alle während der Kartierungen festgestellten § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope sind in den Karten gesondert darzustellen. Des Weiteren sind die FFH-LRT des Anhangs I der FFH-RL aufzuzeigen und in den Karten darzustellen. - Eine Liste der besonders geschützten Pflanzenarten, bzw. der Arten gemäß FFH-RL Anhang II und IV ist zusätzlich abzugeben. - Beim Parken auf den Wirtschaftswegen muss auf die Belange der Forst- und Landwirtschaft Rücksicht genommen werden. Das Befahren der Wege muss weiterhin gewährleitet bleiben. Artenschutzbeitrag: Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers: Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. - Berücksichtigung vorhergehender und übergeordneter Entscheidungen (z.B. aus dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen) - Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Beurteilung, Linienbestimmung) - Berücksichtigung der Voruntersuchung (z.B. UVS, FFH-VP) - Berücksichtigung örtlicher, faunistischer und floristischer Erhebungen - Ergebnisse aus der Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange - Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG, Wasserschifffahrtsverwaltung oder Versorgungsträger) - Leistungen des Auftraggebers - Die aktuelle "Richtlinie für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011" (Hrsg.: BMVBS 2011) ist zu berücksichtigen. - Beim Anfertigen von Unterlagen ist die "Richtlinie zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau" (Hrsg.: BMVBS 2012) "RE" anzuwenden. - Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten. - Abstimmen mit der Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) - Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst)
Faunistische Leistungen: Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. - Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Feststellung, Linienbestimmung). - Berücksichtigung der Ergebnisse der Voruntersuchung (z.B. UVS, FFH-VP) - Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange - Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger) - Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau); Hinweis auf den iterativen Planungsprozess - Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst) - Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten. - Beim Parken auf den Wirtschaftswegen ist auf die Belange der Forst- und Landwirtschaft Rücksicht genommen zu nehmen. Das Befahren der Wege muss weiterhin gewährleitet bleiben. LBP: Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. - Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Feststellung, Linienbestimmung). - Berücksichtigung der Voruntersuchungen (z.B. Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsprüfung) - Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. Deutsche Bahn AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger) - Leistungen des Auftraggebers - Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau); Hinweis auf den iterativen Planungsprozess - Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst) - Die aktuelle "Richtlinie für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011" (Hrsg.: BMVBS 2011) ist zu berücksichtigen. - Beim Anfertigen von Unterlagen ist die "Richtlinie zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau" (Hrsg.: BMVBS 2012) "RE" anzuwenden. - Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten. - Bei der Bearbeitung ist die TVB-Landschaft (Ausgabe 2021) zu berücksichtigen und anzuwenden - Die Biotoptypenkartierung hat nach dem "Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen" von Olaf von Drachenfels (Stand März 2021; Hrsg.: NLWKN) zu erfolgen. - Alle während der Kartierungen festgestellten § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope sind in den Karten gesondert darzustellen. Des Weiteren sind die FFH-LRT des Anhangs I der FFH-RL aufzuzeigen und in den Karten darzustellen. - Eine Liste der besonders geschützten Pflanzenarten, bzw. der Arten gemäß FFH-RL Anhang II und IV ist zusätzlich abzugeben. - Beim Parken auf den Wirtschaftswegen muss auf die Belange der Forst- und Landwirtschaft Rücksicht genommen werden. Das Befahren der Wege muss weiterhin gewährleitet bleiben. Artenschutzbeitrag: Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers: Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. - Berücksichtigung vorhergehender und übergeordneter Entscheidungen (z.B. aus dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen) - Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Beurteilung, Linienbestimmung) - Berücksichtigung der Voruntersuchung (z.B. UVS, FFH-VP) - Berücksichtigung örtlicher, faunistischer und floristischer Erhebungen - Ergebnisse aus der Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange - Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG, Wasserschifffahrtsverwaltung oder Versorgungsträger) - Leistungen des Auftraggebers - Die aktuelle "Richtlinie für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011" (Hrsg.: BMVBS 2011) ist zu berücksichtigen. - Beim Anfertigen von Unterlagen ist die "Richtlinie zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau" (Hrsg.: BMVBS 2012) "RE" anzuwenden. - Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten. - Abstimmen mit der Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) - Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst)
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: K40 Radweg Deblinghausen-Mainschhorn
Postleitzahl: 31595
Stadt: Deblinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nienburg (Weser)
🏙️ Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Der Bieter muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachweisen: Deckungssumme für Personenschäden: 1.500.000 EUR Deckungssumme für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 250.000 EUR
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungs-erbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen) Mindeststandard: Der Projektleiter muss mindestens 1 persönliche Referenz mit Erfahrung bei der Erstellung oder Koordination von Umweltfachbeiträgen (mind. inkl. LBP, ASB,FFH-VP) im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen und der Hauptbearbeiter Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung bei der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungs-erbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen) Mindeststandard: Der Projektleiter muss mindestens 1 persönliche Referenz mit Erfahrung bei der Erstellung oder Koordination von Umweltfachbeiträgen (mind. inkl. LBP, ASB,FFH-VP) im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen und der Hauptbearbeiter Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung bei der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzprojekte: Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (3 oder mehr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bewerbers, mindestens 2, höchstens 4 Referenzen) Mindeststandard: Zweimal Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes im Rahmen eines Straßenbauprojekts.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzprojekte: Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (3 oder mehr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bewerbers, mindestens 2, höchstens 4 Referenzen) Mindeststandard: Zweimal Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes im Rahmen eines Straßenbauprojekts.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalstand: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren Mindeststandard: 4 Landschaftsplaner
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Unterauftragnehmer (§ 46 (3) Nr. 10 VgV) Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Unterauftragnehmer (§ 46 (3) Nr. 10 VgV) Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6R6T4
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 030-096675 (2025-02-11)