2025-09 Videodienstleistungen

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Auftragnehmers/einer Auftragnehmerin, der/die die Filmprojekte der BGW zielgruppengerecht produziert und konzeptionell begleitet. Dazu zählen die redaktionelle Leistung wie die Recherche und Einarbeitung in spezifische Themen, krea-tive Leistungen wie die Konzeption und Erstellung eines Storyboards sowie die Produktion und Postproduktion. Dabei soll der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Filmtypen realisieren können: • Imagefilme; • Animationsfilme (2D/3D); • Recruitingfilme; • Eventfilme; • Erklärfilme; • Social Media-Clips.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-02-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-09 Videodienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Auftragnehmers/einer Auftragnehmerin, der/die die Filmprojekte der BGW zielgruppengerecht produziert und konzeptionell begleitet. Dazu zählen die redaktionelle Leistung wie die Recherche und Einarbeitung in spezifische Themen, krea-tive Leistungen wie die Konzeption und Erstellung eines Storyboards sowie die Produktion und Postproduktion. Dabei soll der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Filmtypen realisieren können: • Imagefilme; • Animationsfilme (2D/3D); • Recruitingfilme; • Eventfilme; • Erklärfilme; • Social Media-Clips.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-09
Titel: Videodienstleistungen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Produktionen können an verschiedenen Orten deutschlandweit stattfinden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Dauer: 1 Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag kann max. 3-mal um jeweils 12 Monate durch die Auftraggeberin verlängert werden.
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 50%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-17 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-17 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-03-17 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gem. § 56 VgV.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien: Eintragung ins Handels- oder Berufsregister inkl. Kopie der Eintragung Eigenerklärung zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags Unternehmensdarstellung Referenzliste Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung Eigenerklärung zu unternehmensbezogenen Ausschlussgründen
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 8 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Insolvenz des/der Bietenden
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bildung krimineller Vereinigungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit bzw. drohende Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: +4940202071536 📞
URL: http://www.bgw-online.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E55381366 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E55381366 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundeskartellamts
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +4922894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
21. Nachprüfungsverfahren Der Teilnehmende kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer des Bundeskartellamts Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: +49 2289499-0 Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfah-rensverstöße mit den Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB erforderlich. Alle Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens zehn Kalendertage vor Zuschlagserteilung über die Vergabeplattform oder über die Nichtberück-sichtigung ihrer Angebote und über den frühesten Zeitpunkt der Zuschlagserteilung informiert (vgl. § 134 Abs. 1, 2 GWB). Für die Einleitung von Rechtsbehelfen gelten u.a. folgende Regelungen des GWB: 21.1 Informations- und Wartepflicht (§ 134 Abs. 1 und 2 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung ge-stellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 21.2 Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 Abs. 1 und 2 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsver-fahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Be-werber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 21.3 Einleitung, Antragsfrist (§ 160 Abs. 3 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 030-096975 (2025-02-10)