Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Landesstraße L 16 in der Ortschaft Ditzumerhammrich, Gemeinde Bunde, das Bestandsbauwerk L16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das Bauwerk überführt die Landesstraße L16 über den Wasserlauf des Ditzum-Bunder Sieltiefs und verbindet die Ortschaften Oldendorp und Ditzumerverlaat. Das Bauwerk verbindet zudem die Landestraße L 16 mit der Kreisstraße K 42. Die Verkehrstärke in diesem Abschnitt der L 16 betrug im Jahr 2021 800 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von unter 2 %. Das Bauwerk L 16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief wurde im Zuge einer Nachrechnung aus dem Jahr 2019 von der Bk 45 auf die Bk 30 herabgestuft und mit einer Restnutzungsdauer bis 2039 versehen. Aus diesen Gründen ist das Bauwerk durch einen Neubau zu ersetzen. Im Zuge der Gesamtmaßnahme "B3 Ortsumgehung (OU) Elstorf mit Zubringer A26" sind zur Querung untergeordneter Verkehrswege und Gewässer mehrere Ingenieurbauwerke vorgesehen. Hierzu zählen auch die Bauwerke 2.04 Unterführung Daerstorfer Stadtweg bei Bau-km 132+727,444 sowie 3.06 Unterführung Schützenstraße bei Bau-km 135+629,228. Beide Bauwerke dienen der kreuzungsfreien Führung der B3 OU Elstorf über die jeweiligen Gemeindestraßen und gewährleisten die dauerhafte Anbindung des nachgeordneten Wegenetzes. Die Trasse der B3 OU Elstorf verläuft westlich der Ortslagen Ovelgönne, Ketzendorf und Elstorf und verbindet die B73 im Norden mit der bestehenden B3 südlich von Elstorf. Sie bildet damit einen leistungsfähigen Abschnitt der B3 neu und übernimmt eine wichtige Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen A26 und A1. Die Ingenieurbauwerke fügen sich konstruktiv und gestalterisch in das Gesamtprojekt ein und sichern die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Neubaustrecke. Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen. Die genau zu erbringenden Leistungen lassen sich den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Rückbau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 2.04 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 3.06 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Allgemeine Objektbeschreibungen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist grundsätzlich in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg verbreitert werden. (RQ9B) Es sind die in Kapitel 2.2.4 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Rückbau: Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 2.04 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.4.3 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 3.06 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.6.3 genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-107_L16_und_B3_Objekt-_und_Tragwerksplanung_bes._Leistungen_mehrere_Bauwerke
Referenznummer: 03_013443_319956
Kurze Beschreibung:
“Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Landesstraße L 16 in der Ortschaft Ditzumerhammrich, Gemeinde Bunde, das...”
Kurze Beschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Landesstraße L 16 in der Ortschaft Ditzumerhammrich, Gemeinde Bunde, das Bestandsbauwerk L16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das Bauwerk überführt die Landesstraße L16 über den Wasserlauf des Ditzum-Bunder Sieltiefs und verbindet die Ortschaften Oldendorp und Ditzumerverlaat. Das Bauwerk verbindet zudem die Landestraße L 16 mit der Kreisstraße K 42. Die Verkehrstärke in diesem Abschnitt der L 16 betrug im Jahr 2021 800 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von unter 2 %. Das Bauwerk L 16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief wurde im Zuge einer Nachrechnung aus dem Jahr 2019 von der Bk 45 auf die Bk 30 herabgestuft und mit einer Restnutzungsdauer bis 2039 versehen. Aus diesen Gründen ist das Bauwerk durch einen Neubau zu ersetzen. Im Zuge der Gesamtmaßnahme "B3 Ortsumgehung (OU) Elstorf mit Zubringer A26" sind zur Querung untergeordneter Verkehrswege und Gewässer mehrere Ingenieurbauwerke vorgesehen. Hierzu zählen auch die Bauwerke 2.04 Unterführung Daerstorfer Stadtweg bei Bau-km 132+727,444 sowie 3.06 Unterführung Schützenstraße bei Bau-km 135+629,228. Beide Bauwerke dienen der kreuzungsfreien Führung der B3 OU Elstorf über die jeweiligen Gemeindestraßen und gewährleisten die dauerhafte Anbindung des nachgeordneten Wegenetzes. Die Trasse der B3 OU Elstorf verläuft westlich der Ortslagen Ovelgönne, Ketzendorf und Elstorf und verbindet die B73 im Norden mit der bestehenden B3 südlich von Elstorf. Sie bildet damit einen leistungsfähigen Abschnitt der B3 neu und übernimmt eine wichtige Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen A26 und A1. Die Ingenieurbauwerke fügen sich konstruktiv und gestalterisch in das Gesamtprojekt ein und sichern die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Neubaustrecke. Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen. Die genau zu erbringenden Leistungen lassen sich den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Rückbau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 2.04 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 3.06 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Allgemeine Objektbeschreibungen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist grundsätzlich in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg verbreitert werden. (RQ9B) Es sind die in Kapitel 2.2.4 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Rückbau: Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 2.04 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.4.3 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 3.06 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.6.3 genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen für Brücken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Planungsleistung umfasst neben dem eigentlichen Entwurf, die Erarbeitung eines standardisierten Typenentwurfs für Brückenbauwerke mit einer in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Planungsleistung umfasst neben dem eigentlichen Entwurf, die Erarbeitung eines standardisierten Typenentwurfs für Brückenbauwerke mit einer in der Planung festzulegenden und eindeutig einzugrenzenden Spannweite bzw. definierten Spannweitenbereichen. Ziel ist die Entwicklung eines wiederverwendbaren statisch-konstruktiven Entwurfskonzepts, das sich für vergleichbare Überführungsbauwerke unter variierenden Randbedingungen einsetzen lässt. Hierzu zählen insbesondere unterschiedliche Fahrbahnbreiten, die Berücksichtigung von Regelquerschnitten mit oder ohne Geh- und Radweg, die Auslegung für das Lastmodell LM1 oder - sofern maßgebend - für MLC 70/70-150, die Anpassung an verschiedene Schiefwinkligkeiten sowie die Festlegung von Mindestkonstruktionsdicken und die Berücksichtigung unterschiedlicher Gründungsverhältnisse. Der Typenentwurf soll eine belastbare planerische Grundlage schaffen, auf deren Basis zukünftige Einzelbauwerke im Wesentlichen nur noch in der Leistungsphase 3 an die projektspezifischen Randbedingungen angepasst werden müssen. Im Rahmen der Leistung ist zunächst die geometrische, konstruktive und statische Grundstruktur des Brückentyps festzulegen. Zur Verdeutlichung sind typische Konstruktionsarten des Überbaus zu definieren, wie z. B. Stahlbetonplatte, Spannbetonplatte, Spannbetonplattenbalken, Verbundquerschnitte o.Ä. Dies umfasst die Festlegung der Querschnittsbreiten, lichten Höhen und lichten Weiten, Konstruktionshöhen, mögliche Schiefwinkligkeit, Mindestkonstruktionsdicken sowie maßgebender Achsabstände und Kappenbreiten. Die Anwendungsgrenzen des Typs sind eindeutig zu beschreiben und mit Bezug auf die jeweiligen konstruktiven und statischen Parameter abzugrenzen. Die Verkehrslastannahmen sind auf Grundlage der einschlägigen Regelwerke eindeutig festzulegen. Neben dem Lastmodell LM1 ist zu prüfen, ob die Beanspruchungen durch MLC 70/70-150 maßgebend sind. Falls dies zutrifft, sind die daraus resultierenden erforderlichen Anpassungen in der Dimensionierung darzustellen. Ebenso sind die daraus entstehenden potenziellen Mehrkosten für die Brückenkonstruktion in nachvollziehbarer Form zu ermitteln und zu dokumentieren. Darüber hinaus sind konzeptionelle Ansätze für geeignete Gründungsvarianten zu entwickeln, wie beispielsweise Flachgründungen oder verschiedene Formen der Tiefgründung. Dabei sind die Einsatzgrenzen und Anwendungsvoraussetzungen des Entwurfs systematisch darzustellen, einschließlich maximaler Spannweiten, minimaler und maximaler Fahrbahnbreiten, Grenzwerte für zulässige Setzungen, Durchbiegungen und Verformungen. Auch die Abhängigkeit der Abmessungen der Unterbauten von der lichten Höhe ist zu definieren. Zusätzlich ist die mögliche Integration einer Lärm- oder Irritationsschutzwand bis zu 5,00 m planerisch vorzusehen. Hierbei sind die daraus resultierenden statischen, konstruktiven und gestalterischen Auswirkungen auf den Überbau, die Kappen und die Gründung zu berücksichtigen. Ergänzend ist eine Bewertung verschiedener Bauweisen im Hinblick auf Bauzeit und Bauverfahren vorzunehmen. Hierbei ist insbesondere die Anwendbarkeit von Schnellbauverfahren zu untersuchen, wie etwa modulare Fertigteilbauweisen, teilvorgefertigte Überbauten oder beschleunigte Bauverfahren mit kurzen Sperrzeiten. Die Vor- und Nachteile dieser Bauweisen sind unter technischen, wirtschaftlichen und logistischen Gesichtspunkten darzustellen. Für die spätere Anwendung ist festzulegen, unter welchen Randbedingungen eine Schnellbauweise zweckmäßig ist und in welchen Fällen eine konventionelle Ortbetonbauweise vorzuziehen ist. Die zu erwartenden Unterschiede hinsichtlich Bauzeit, Baukosten und Bauablauf sind konzeptionell zu bewerten und in tabellarischer oder beschreibender Form zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind in einer umfassenden und nachvollziehbaren Dokumentation festzuhalten. Hierbei ist ein modulares Konzept zu entwickeln, das eine strukturierte Anpassung des Entwurfs an geänderte Randbedingungen innerhalb der Anwendungsgrenzen ermöglicht - etwa die Umstellung von Flach- auf Tiefgründung, die Ergänzung oder den Wegfall eines Radwegs oder die Integration von Fahrzeugrückhaltesystemen. Abschließend ist eine technische Beschreibung zu erstellen, die als Leitfaden für die Verwendung des Typenentwurfs durch Dritte dient. Dieser Leitfaden soll die notwendigen Schritte und Parameter erläutern, um die Konstruktion und Statik an geänderte Randbedingungen innerhalb der zuvor definierten Anwendungsgrenzen anzupassen und so eine einheitliche, wirtschaftliche und regelkonforme Planung zu unterstützen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“L16 ü. WL. Ditzum-Budner Sieltief B3 OU Elstorf - BW 2.04 B3 OU Elstorf - BW 3.06”
Ort der Leistung: Leer🏙️
Dauer: 22 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnah-mefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR gegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000 EUR
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - Projektleitung: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/-in oder vergleichbar und mindestens acht Jahre Berufserfahrung - Projektingenieur/-innen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens drei Jahre Berufserfahrung § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/-in oder vergleichbar und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung - Nachweis über die Berechtigung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Siehe Anl. 2.2_Bewertungsmatrix Referenzen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren. Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens 5 Ingenieur/-innen beschäftigen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss über ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest-standards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6R0U3#” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 2, Dez. 24
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 2, Dez. 24
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 233-802196 (2025-12-02)