Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen beab-sichtigt im Namen der Bundesrepublik Deutschland, ein Ersatzbauwerk für die Brücke LIN3 über den Dortmund-Ems-Kanal im Zuge der B70 bei Lingen zu errichten. Bei der Brücke sind Schäden an der Stahlkonstruktion festgestellt worden, die den Ersatz des Bauwerkes begründen. Die B 70 verläuft in Nord-Süd-Richtung in Niedersachsen von Leer über Papenburg, Meppen und Lingen bis zur B 58 nahe Wesel in Nordrhein-Westfalen. Das Bauwerk befindet sich bei Station 2.697 im Abschnitt 170 der B70 nördlich von Lingen im Landkreis Emsland. Die nächstgelegene Stadt ist Lingen. Für den Neubau des Ersatzbauwerkes sind Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 der Objektplanung Verkehrsanlagen und besondere Leistungen zu erbringen. Die B 70 weist laut der Verkehrszählung aus 2021 im benannten Abschnitt durchschnittliche, tägliche Verkehrsstärken von ca. 9.600 Kfz/24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von ca. 10 % (ca. 1.000 Kfz/24h) auf. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Brücke beträgt 100 km/h. Die Bundesstraße ist nach RAL der Entwurfsklasse EKL II zuzuordnen. Für den Straßenquerschnitt ist ein RQ 11,5+ und auf dem Bauwerk ein Querschnitt gem. RQ 11,5B zu wählen. Das Bestandsbauwerk ist eine Einfeld-Stahl-Stab-Bogenbrücke mit abgehängter Fahrbahn. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von 83,70 m. Der Überbau besteht aus einer orthotropen Fahrbahnplatte aus Stahl. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1975 (weitere Informationen können dem Bauwerksbuch entnommen werden). Der Dortmund-Ems- Kanal kreuzt die Fahrbahn im Bestand unter einem Winkel von ca. 49,80 gon =44,8 °. Er wird auf der Nordseite von einem asphaltierten Radweg und auf der Südseite von einem Wirtschaftsweg gesäumt. Bei Station 2.032 befindet sich südöstlich des Bauwerks LIN3 das Bauwerk LIN4. An dieser Stelle wird der Rabergweg unterführt. Im weiteren Verlauf der B70 folgt nördlich des Dortmund-Ems-Kanals die Abfahrt Lingen-Biene. Im Bereich der Abfahrt bei Station 0.00 im Abs. 180 (Station 3.029 Abs. 170) wird die Meppener Straße mit dem Bauwerk Lin2 unterführt. Der Ersatzneubau ist östlich des heutigen Bauwerkes zu errichten. Die Baustrecke erstreckt sich von Station 2.092 bis Station 2.990 im Abs. 170. Die Längsneigung auf dem Bauwerk beträgt 0,7 %. Die Achse der neuen Linienführung der B70 verlässt den Bestandsdamm mit einer Scheitelklothoide (im Stich R=880m). Der Dortmund-Ems-Kanal wird mit einer 210m langen Gerade gequert. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 895m. In beiden Fahrtrichtungen sind hinter dem Bauwerk Wartungsbuchten vorgesehen. Das Ersatzbauwerk soll als Stabbogenbrücke in stahlverbundweise hergestellt werden. Für die Errichtung von diesem ist ein Vormontageplatz erforderlich, welcher auf der östlichen Seite des bestehenden Straßendammes geplant ist. Die Abmessungen richten sich nach den Anforderungen des Brückenent-wurfes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-39_B70_Neubau_Ersatzbauwerk_Brücke_LIN_3_Dortmund-Ems-Kanal
Referenznummer: 03_231132_293897
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen beab-sichtigt im Namen der Bundesrepublik Deutschland, ein Ersatzbauwerk für die Brücke LIN3 über den Dortmund-Ems-Kanal im Zuge der B70 bei Lingen zu errichten. Bei der Brücke sind Schäden an der Stahlkonstruktion festgestellt worden, die den Ersatz des Bauwerkes begründen. Die B 70 verläuft in Nord-Süd-Richtung in Niedersachsen von Leer über Papenburg, Meppen und Lingen bis zur B 58 nahe Wesel in Nordrhein-Westfalen. Das Bauwerk befindet sich bei Station 2.697 im Abschnitt 170 der B70 nördlich von Lingen im Landkreis Emsland. Die nächstgelegene Stadt ist Lingen. Für den Neubau des Ersatzbauwerkes sind Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 der Objektplanung Verkehrsanlagen und besondere Leistungen zu erbringen. Die B 70 weist laut der Verkehrszählung aus 2021 im benannten Abschnitt durchschnittliche, tägliche Verkehrsstärken von ca. 9.600 Kfz/24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von ca. 10 % (ca. 1.000 Kfz/24h) auf. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Brücke beträgt 100 km/h. Die Bundesstraße ist nach RAL der Entwurfsklasse EKL II zuzuordnen. Für den Straßenquerschnitt ist ein RQ 11,5+ und auf dem Bauwerk ein Querschnitt gem. RQ 11,5B zu wählen. Das Bestandsbauwerk ist eine Einfeld-Stahl-Stab-Bogenbrücke mit abgehängter Fahrbahn. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von 83,70 m. Der Überbau besteht aus einer orthotropen Fahrbahnplatte aus Stahl. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1975 (weitere Informationen können dem Bauwerksbuch entnommen werden). Der Dortmund-Ems- Kanal kreuzt die Fahrbahn im Bestand unter einem Winkel von ca. 49,80 gon =44,8 °. Er wird auf der Nordseite von einem asphaltierten Radweg und auf der Südseite von einem Wirtschaftsweg gesäumt. Bei Station 2.032 befindet sich südöstlich des Bauwerks LIN3 das Bauwerk LIN4. An dieser Stelle wird der Rabergweg unterführt. Im weiteren Verlauf der B70 folgt nördlich des Dortmund-Ems-Kanals die Abfahrt Lingen-Biene. Im Bereich der Abfahrt bei Station 0.00 im Abs. 180 (Station 3.029 Abs. 170) wird die Meppener Straße mit dem Bauwerk Lin2 unterführt. Der Ersatzneubau ist östlich des heutigen Bauwerkes zu errichten. Die Baustrecke erstreckt sich von Station 2.092 bis Station 2.990 im Abs. 170. Die Längsneigung auf dem Bauwerk beträgt 0,7 %. Die Achse der neuen Linienführung der B70 verlässt den Bestandsdamm mit einer Scheitelklothoide (im Stich R=880m). Der Dortmund-Ems-Kanal wird mit einer 210m langen Gerade gequert. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 895m. In beiden Fahrtrichtungen sind hinter dem Bauwerk Wartungsbuchten vorgesehen. Das Ersatzbauwerk soll als Stabbogenbrücke in stahlverbundweise hergestellt werden. Für die Errichtung von diesem ist ein Vormontageplatz erforderlich, welcher auf der östlichen Seite des bestehenden Straßendammes geplant ist. Die Abmessungen richten sich nach den Anforderungen des Brückenent-wurfes.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen beab-sichtigt im Namen der Bundesrepublik Deutschland, ein Ersatzbauwerk für die Brücke LIN3 über den Dortmund-Ems-Kanal im Zuge der B70 bei Lingen zu errichten. Bei der Brücke sind Schäden an der Stahlkonstruktion festgestellt worden, die den Ersatz des Bauwerkes begründen. Die B 70 verläuft in Nord-Süd-Richtung in Niedersachsen von Leer über Papenburg, Meppen und Lingen bis zur B 58 nahe Wesel in Nordrhein-Westfalen. Das Bauwerk befindet sich bei Station 2.697 im Abschnitt 170 der B70 nördlich von Lingen im Landkreis Emsland. Die nächstgelegene Stadt ist Lingen. Für den Neubau des Ersatzbauwerkes sind Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 der Objektplanung Verkehrsanlagen und besondere Leistungen zu erbringen. Die B 70 weist laut der Verkehrszählung aus 2021 im benannten Abschnitt durchschnittliche, tägliche Verkehrsstärken von ca. 9.600 Kfz/24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von ca. 10 % (ca. 1.000 Kfz/24h) auf. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Brücke beträgt 100 km/h. Die Bundesstraße ist nach RAL der Entwurfsklasse EKL II zuzuordnen. Für den Straßenquerschnitt ist ein RQ 11,5+ und auf dem Bauwerk ein Querschnitt gem. RQ 11,5B zu wählen. Das Bestandsbauwerk ist eine Einfeld-Stahl-Stab-Bogenbrücke mit abgehängter Fahrbahn. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von 83,70 m. Der Überbau besteht aus einer orthotropen Fahrbahnplatte aus Stahl. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1975 (weitere Informationen können dem Bauwerksbuch entnommen werden). Der Dortmund-Ems- Kanal kreuzt die Fahrbahn im Bestand unter einem Winkel von ca. 49,80 gon =44,8 °. Er wird auf der Nordseite von einem asphaltierten Radweg und auf der Südseite von einem Wirtschaftsweg gesäumt. Bei Station 2.032 befindet sich südöstlich des Bauwerks LIN3 das Bauwerk LIN4. An dieser Stelle wird der Rabergweg unterführt. Im weiteren Verlauf der B70 folgt nördlich des Dortmund-Ems-Kanals die Abfahrt Lingen-Biene. Im Bereich der Abfahrt bei Station 0.00 im Abs. 180 (Station 3.029 Abs. 170) wird die Meppener Straße mit dem Bauwerk Lin2 unterführt. Der Ersatzneubau ist östlich des heutigen Bauwerkes zu errichten. Die Baustrecke erstreckt sich von Station 2.092 bis Station 2.990 im Abs. 170. Die Längsneigung auf dem Bauwerk beträgt 0,7 %. Die Achse der neuen Linienführung der B70 verlässt den Bestandsdamm mit einer Scheitelklothoide (im Stich R=880m). Der Dortmund-Ems-Kanal wird mit einer 210m langen Gerade gequert. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 895m. In beiden Fahrtrichtungen sind hinter dem Bauwerk Wartungsbuchten vorgesehen. Das Ersatzbauwerk soll als Stabbogenbrücke in stahlverbundweise hergestellt werden. Für die Errichtung von diesem ist ein Vormontageplatz erforderlich, welcher auf der östlichen Seite des bestehenden Straßendammes geplant ist. Die Abmessungen richten sich nach den Anforderungen des Brückenent-wurfes.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 03_231132_293897
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Planung ist auf Grundlage des Entwurfs weiter zu entwickeln. Die Vorgaben des Planfeststellungs-beschlusses vom 24.03.2025 sind dabei zu berücksichtigen. Maßgebend für die Erstellung der Aus-führungsplanung sind die Unterlagen aus der Leistungsphase 3, sowie die planfestgestellten Unterlagen aus der Leistungsphase 4. Der Dortmund-Ems-Kanal ist eine Bundeswasserstraße und liegt in der Verantwortung der Wasser-straßen- und Schifffahrtverwaltung des Bundes. Im Bereich der vorhandenen Strecke sind Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung vorhanden. Einzelheiten zu den Leitungen der Versorgungsträger können dem Erläuterungsbericht und dem La-geplan entnommen werden. Die Ver- und Entsorgungsleitungen, die durch den Neubau der B70 be-troffen sind, sind in der Ausführungsplanung und bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Erforderliche Abstimmungen mit den Ver- und Entsorgungsunternehmen sind vom AN durchzuführen. Die Parameter des Vormontageplatzes sind mit der Brückenabteilung des zentralen Geschäftsbereichs Hannover der NLStBV abzustimmen. Der Ansprechpartner wird dem AN nach Auftragsvergabe ge-nannt. Die Kostenfortschreibung ist gem. AKVS 2014 (Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschla-gung von Straßenbaumaßnahmen) aufzustellen. Die Anlagen 5 und 6 der AKVS sind zu erarbeiten. Der Verkehr wird während der Bauzeit auf der vorhandenen Trasse der B 70 geführt. Hinweise zu Verkehrsführungsplänen in der LPH 5 Ausführungsplanung Die LPH 5 Ausführungsplanung wird optional nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses vergeben. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind für die bauzeitliche Verkehrsführung bzw. für die Absi-cherung der Baustelle abgestimmte Pläne zu erstellen (s. besondere Leistungen zu LPH 5). Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist folgendes zu beachten: - Es sind geeignete Verkehrskonzepte zu erarbeiten, die auch eine geeignete Umleitung/Verkehrsführung für den Radfahrerverkehr enthält. Dafür ist eine Ortsbesichtigung des AN der Umleitungs-trecken erforderlich (Nachweis durch Fotodokumentation). - Es sind Verkehrsführungs-/ Verkehrszeichenpläne, Pläne für die Absicherung der Baustelle und Umleitungspläne nach RSA 21 unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2), Anforderungen an Arbeitsplätze und Ver-kehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr- Straßenbaustellen zu erstellen. - Die Verkehrsführungspläne sind anordnungsreif zu erstellen. - Es ist davon auszugehen, dass das Projekt jeweils in mehreren Bauphasen durchgeführt wird, so dass die Verkehrsführungspläne jeweils für die einzelnen Bauphasen und Gewerke erstellt werden müssen. - Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Bauphasen Detailansichten der aufzustellenden Verkehrssicherung erforderlich sind. - Für den Fall, dass auf der B70 eine halbseitige Sperrung erforderlich wird, ist in den Verkehrsführungsplänen zu berücksichtigen, dass an der Bundesstraße im Abstand von 800 m ein zusätzli-ches Baustellenschild aufzustellen ist und bei Verwendung von Lichtsignalanlagen diese mit einem Ausleger zu versehen sind. - Für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses werden die Mengen der Bestandteile der Verkehrssicherung benötigt. Daher ist eine Massenermittlung mit den Angaben zu z. B. Anzahl und Art der Lichtsignalanlagen, lfm. Gelbmarkierung, Anzahl Umleitungstafeln usw. für den Ausschreibenden aufzustellen. - Vorab ist dem Sachgebietsleiter Sachgebiet Verkehr des Geschäftsbereiches Lingen ein Konzept zur Zustimmung vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Bauabschnitte und Umleitungsstrecken für die o. g. Baumaßnahmen geeignet sind. Halbseitige Sperrung sind nur unter Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) durchführbar. Die jeweiligen Baustrecken sind in Absprache mit dem GB Lingen geeignete Abschnitte zu unterteilen. - Die Pläne sind mit der zuständigen Verkehrsbehörde, ggf. Vertretern der Gemeinde, Sachgebietsleiter Verkehr des GB Lingen und Vertretern der Polizei abzustimmen. Eine Video-Konferenz (per Skype für Business oder Zoom) ist vom AN zu organisieren. Falls notwendig sind Varianten zu untersuchen. - Ggf. sind die erstellten Pläne nach den Abstimmungsgesprächen mit Verkehrsbehörden (nach An-gaben der Verkehrsbehörden) zu überarbeiten, sodass bei der späteren Beantragung der Verkehrs-behördlichen Anordnung durch die Baufirma keine Missverständnisse auftreten. - Es sind entsprechende Planskizzen, Beschilderungspläne zu erstellen. Fahrzeugrückhaltesysteme Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, öffentliche Aufträge nach Fachgebieten oder Gewerken aufgeteilt und getrennt zu vergeben. Daher sind für den Neubau der Fahrzeugrückhaltesysteme eine ge-sonderte Baubeschreibung und ein gesondertes Leistungsverzeichnis zu erstellen. Die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Fahrzeugrückhaltesysteme sind mit Herrn Irmer vom Geschäftsbereich Lingen abzustimmen. Markierung und Beschilderung Bestandteil der Ausführungsplanung ist die Erstellung der Markierungs- und Beschilderungspläne. Die Ausschreibung der Fahrbahnmarkierung erfolgt im Zuge einer Jahresausschreibung des Ge-schäftsbereiches Lingen. Die Aufstellung der Beschilderung von Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen und die Herstellung/Lieferung von erforderlichen Fundamenten für die Beschilde-rung sind in der Leistungsbeschreibung Straßenbau zu berücksichtigen.
Die Planung ist auf Grundlage des Entwurfs weiter zu entwickeln. Die Vorgaben des Planfeststellungs-beschlusses vom 24.03.2025 sind dabei zu berücksichtigen. Maßgebend für die Erstellung der Aus-führungsplanung sind die Unterlagen aus der Leistungsphase 3, sowie die planfestgestellten Unterlagen aus der Leistungsphase 4. Der Dortmund-Ems-Kanal ist eine Bundeswasserstraße und liegt in der Verantwortung der Wasser-straßen- und Schifffahrtverwaltung des Bundes. Im Bereich der vorhandenen Strecke sind Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung vorhanden. Einzelheiten zu den Leitungen der Versorgungsträger können dem Erläuterungsbericht und dem La-geplan entnommen werden. Die Ver- und Entsorgungsleitungen, die durch den Neubau der B70 be-troffen sind, sind in der Ausführungsplanung und bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Erforderliche Abstimmungen mit den Ver- und Entsorgungsunternehmen sind vom AN durchzuführen. Die Parameter des Vormontageplatzes sind mit der Brückenabteilung des zentralen Geschäftsbereichs Hannover der NLStBV abzustimmen. Der Ansprechpartner wird dem AN nach Auftragsvergabe ge-nannt. Die Kostenfortschreibung ist gem. AKVS 2014 (Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschla-gung von Straßenbaumaßnahmen) aufzustellen. Die Anlagen 5 und 6 der AKVS sind zu erarbeiten. Der Verkehr wird während der Bauzeit auf der vorhandenen Trasse der B 70 geführt. Hinweise zu Verkehrsführungsplänen in der LPH 5 Ausführungsplanung Die LPH 5 Ausführungsplanung wird optional nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses vergeben. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind für die bauzeitliche Verkehrsführung bzw. für die Absi-cherung der Baustelle abgestimmte Pläne zu erstellen (s. besondere Leistungen zu LPH 5). Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist folgendes zu beachten: - Es sind geeignete Verkehrskonzepte zu erarbeiten, die auch eine geeignete Umleitung/Verkehrsführung für den Radfahrerverkehr enthält. Dafür ist eine Ortsbesichtigung des AN der Umleitungs-trecken erforderlich (Nachweis durch Fotodokumentation). - Es sind Verkehrsführungs-/ Verkehrszeichenpläne, Pläne für die Absicherung der Baustelle und Umleitungspläne nach RSA 21 unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2), Anforderungen an Arbeitsplätze und Ver-kehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr- Straßenbaustellen zu erstellen. - Die Verkehrsführungspläne sind anordnungsreif zu erstellen. - Es ist davon auszugehen, dass das Projekt jeweils in mehreren Bauphasen durchgeführt wird, so dass die Verkehrsführungspläne jeweils für die einzelnen Bauphasen und Gewerke erstellt werden müssen. - Bei der Erstellung der Verkehrsführungspläne ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Bauphasen Detailansichten der aufzustellenden Verkehrssicherung erforderlich sind. - Für den Fall, dass auf der B70 eine halbseitige Sperrung erforderlich wird, ist in den Verkehrsführungsplänen zu berücksichtigen, dass an der Bundesstraße im Abstand von 800 m ein zusätzli-ches Baustellenschild aufzustellen ist und bei Verwendung von Lichtsignalanlagen diese mit einem Ausleger zu versehen sind. - Für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses werden die Mengen der Bestandteile der Verkehrssicherung benötigt. Daher ist eine Massenermittlung mit den Angaben zu z. B. Anzahl und Art der Lichtsignalanlagen, lfm. Gelbmarkierung, Anzahl Umleitungstafeln usw. für den Ausschreibenden aufzustellen. - Vorab ist dem Sachgebietsleiter Sachgebiet Verkehr des Geschäftsbereiches Lingen ein Konzept zur Zustimmung vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Bauabschnitte und Umleitungsstrecken für die o. g. Baumaßnahmen geeignet sind. Halbseitige Sperrung sind nur unter Beachtung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.2) durchführbar. Die jeweiligen Baustrecken sind in Absprache mit dem GB Lingen geeignete Abschnitte zu unterteilen. - Die Pläne sind mit der zuständigen Verkehrsbehörde, ggf. Vertretern der Gemeinde, Sachgebietsleiter Verkehr des GB Lingen und Vertretern der Polizei abzustimmen. Eine Video-Konferenz (per Skype für Business oder Zoom) ist vom AN zu organisieren. Falls notwendig sind Varianten zu untersuchen. - Ggf. sind die erstellten Pläne nach den Abstimmungsgesprächen mit Verkehrsbehörden (nach An-gaben der Verkehrsbehörden) zu überarbeiten, sodass bei der späteren Beantragung der Verkehrs-behördlichen Anordnung durch die Baufirma keine Missverständnisse auftreten. - Es sind entsprechende Planskizzen, Beschilderungspläne zu erstellen. Fahrzeugrückhaltesysteme Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, öffentliche Aufträge nach Fachgebieten oder Gewerken aufgeteilt und getrennt zu vergeben. Daher sind für den Neubau der Fahrzeugrückhaltesysteme eine ge-sonderte Baubeschreibung und ein gesondertes Leistungsverzeichnis zu erstellen. Die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Fahrzeugrückhaltesysteme sind mit Herrn Irmer vom Geschäftsbereich Lingen abzustimmen. Markierung und Beschilderung Bestandteil der Ausführungsplanung ist die Erstellung der Markierungs- und Beschilderungspläne. Die Ausschreibung der Fahrbahnmarkierung erfolgt im Zuge einer Jahresausschreibung des Ge-schäftsbereiches Lingen. Die Aufstellung der Beschilderung von Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen und die Herstellung/Lieferung von erforderlichen Fundamenten für die Beschilde-rung sind in der Leistungsbeschreibung Straßenbau zu berücksichtigen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Bauwerk befindet sich bei Station 2.697 im Abschnitt 170 der B70 nördlich von Lingen im Landkreis Emsland. Die nächstgelegene Stadt ist Lingen.
Postleitzahl: 49808
Stadt: Lingen (Ems)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Emsland
🏙️
Dauer: 2 Jahre Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen) Mindeststandard: Der Bewerber muss mindestens folgende Referenzen vorlegen können: Projektverantwortlicher OP Verkehrsanlagen mindestens jeweils 1 Referenz a.) OP Verkehrsanlagen LPH 5, anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen größer-gleich 500.000EUR abgeschlossen nach 01.01.2017 Projektverantwortlicher OP Verkehrsanlagen mindestens jeweils 1 Referenz b.) OP Verkehrsanlagen LPH 6, anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen größer-gleich 500.000EUR abgeschlossen nach 01.01.2017
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen) Mindeststandard: Der Bewerber muss mindestens folgende Referenzen vorlegen können: Projektverantwortlicher OP Verkehrsanlagen mindestens jeweils 1 Referenz a.) OP Verkehrsanlagen LPH 5, anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen größer-gleich 500.000EUR abgeschlossen nach 01.01.2017 Projektverantwortlicher OP Verkehrsanlagen mindestens jeweils 1 Referenz b.) OP Verkehrsanlagen LPH 6, anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen größer-gleich 500.000EUR abgeschlossen nach 01.01.2017
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 10 Jahren (3 oder mehr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Mindeststandard: mindestens jeweils eine Referenz Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: OP Verkehrsanlagen LPH 5 und LPH 6, anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen ? 500.000EUR abgeschlossen nach 01.01.2017
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 10 Jahren (3 oder mehr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Mindeststandard: mindestens jeweils eine Referenz Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: OP Verkehrsanlagen LPH 5 und LPH 6, anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen ? 500.000EUR abgeschlossen nach 01.01.2017
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV) Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren Mindeststandard: Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Straßenplanung im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV) Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren Mindeststandard: Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Straßenplanung im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RMVV
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57_
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 097-329045 (2025-05-20)