Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßen-bau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück (NLSTBV, Gb Osnabrück) beabsichtigt an der Bun-desstraße B 51, die bestehende Talbrücke Oesede km 7,979 über DB / WI. Düte (BW 5898; 3714507) in Georgsmarienhütte durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen. Das Bauwerk stammt aus dem Jahr 1965 und überspannt im Ortsteil Oesede u.a. die Oeseder Straße (Gemeindestraße), die Bahnstrecke "Haller Willem" sowie das Gewässer Düte. Die Bundesstraße 51 verläuft von Münster im Süden nach Osnabrück im Norden und nimmt den über-regionalen Verkehr auf und verteilt diesen auf das untergeordnete Straßennetz. Der Abschnitt 130 (Osnabrücker Straße) liegt in Georgsmarienhütte (Ortsteil Oesede), unmittelbar nach der Anschluss-stelle NK3714009 (B 51; L 95). Im betrachteten Streckenabschnitt (Abschnitt 130) liegt die Verkehrs-stärke (DTV 2021) bei 20.700 Kfz/24h und der DTVSV bei 900 SV/24h. Damit liegt der Schwerver-kehrsanteil bei rund 4,3% und stieg damit gegenüber dem Jahr 2015 (DTV 2015 - 19.900 Kfz/24h; DTVSV 2015 - 800 SV/24h) um rd. 12,5%. Der Gesamtverkehr nahm um rund 4% zu. Der betrachtete Abschnitt der Bundesstraße 51 befindet sich bedingt durch die Talbrücke Oesede in Dammlage. Die Fahrbahn wird auf den neuen Querschnitt der Brücke angepasst. Durch den breiteren Querschnitt der Fahrbahn sind die Böschungsbereiche anzupassen und auf den Bestand zurückzu-führen. Die Lage der Fahrbahn orientiert sich an der vorhandenen Trasse. Baulast- und Vorhabensträger ist die Bundesrepublik Deutschland
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-49_Ersatzneubau_Talbrücke_Oesede_Lph._6_ Straßenbau_RRB_bes._Leistungen_Verkehrssicherung
Referenznummer: 03_203231_316864
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßen-bau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück (NLSTBV, Gb Osnabrück) beabsichtigt an der Bun-desstraße B 51, die bestehende Talbrücke Oesede km 7,979 über DB / WI. Düte (BW 5898; 3714507) in Georgsmarienhütte durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen. Das Bauwerk stammt aus dem Jahr 1965 und überspannt im Ortsteil Oesede u.a. die Oeseder Straße (Gemeindestraße), die Bahnstrecke "Haller Willem" sowie das Gewässer Düte. Die Bundesstraße 51 verläuft von Münster im Süden nach Osnabrück im Norden und nimmt den über-regionalen Verkehr auf und verteilt diesen auf das untergeordnete Straßennetz. Der Abschnitt 130 (Osnabrücker Straße) liegt in Georgsmarienhütte (Ortsteil Oesede), unmittelbar nach der Anschluss-stelle NK3714009 (B 51; L 95). Im betrachteten Streckenabschnitt (Abschnitt 130) liegt die Verkehrs-stärke (DTV 2021) bei 20.700 Kfz/24h und der DTVSV bei 900 SV/24h. Damit liegt der Schwerver-kehrsanteil bei rund 4,3% und stieg damit gegenüber dem Jahr 2015 (DTV 2015 - 19.900 Kfz/24h; DTVSV 2015 - 800 SV/24h) um rd. 12,5%. Der Gesamtverkehr nahm um rund 4% zu. Der betrachtete Abschnitt der Bundesstraße 51 befindet sich bedingt durch die Talbrücke Oesede in Dammlage. Die Fahrbahn wird auf den neuen Querschnitt der Brücke angepasst. Durch den breiteren Querschnitt der Fahrbahn sind die Böschungsbereiche anzupassen und auf den Bestand zurückzu-führen. Die Lage der Fahrbahn orientiert sich an der vorhandenen Trasse. Baulast- und Vorhabensträger ist die Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßen-bau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück (NLSTBV, Gb Osnabrück) beabsichtigt an der Bun-desstraße B 51, die bestehende Talbrücke Oesede km 7,979 über DB / WI. Düte (BW 5898; 3714507) in Georgsmarienhütte durch ein neues Brückenbauwerk zu ersetzen. Das Bauwerk stammt aus dem Jahr 1965 und überspannt im Ortsteil Oesede u.a. die Oeseder Straße (Gemeindestraße), die Bahnstrecke "Haller Willem" sowie das Gewässer Düte. Die Bundesstraße 51 verläuft von Münster im Süden nach Osnabrück im Norden und nimmt den über-regionalen Verkehr auf und verteilt diesen auf das untergeordnete Straßennetz. Der Abschnitt 130 (Osnabrücker Straße) liegt in Georgsmarienhütte (Ortsteil Oesede), unmittelbar nach der Anschluss-stelle NK3714009 (B 51; L 95). Im betrachteten Streckenabschnitt (Abschnitt 130) liegt die Verkehrs-stärke (DTV 2021) bei 20.700 Kfz/24h und der DTVSV bei 900 SV/24h. Damit liegt der Schwerver-kehrsanteil bei rund 4,3% und stieg damit gegenüber dem Jahr 2015 (DTV 2015 - 19.900 Kfz/24h; DTVSV 2015 - 800 SV/24h) um rd. 12,5%. Der Gesamtverkehr nahm um rund 4% zu. Der betrachtete Abschnitt der Bundesstraße 51 befindet sich bedingt durch die Talbrücke Oesede in Dammlage. Die Fahrbahn wird auf den neuen Querschnitt der Brücke angepasst. Durch den breiteren Querschnitt der Fahrbahn sind die Böschungsbereiche anzupassen und auf den Bestand zurückzu-führen. Die Lage der Fahrbahn orientiert sich an der vorhandenen Trasse. Baulast- und Vorhabensträger ist die Bundesrepublik Deutschland
Beschreibung der Verkehrsanlage Im Zusammenhang mit der Nachrechnung und Ertüchtigung der Brücken an Bundesfernstraßen wurde die Talbrücke Oesede nachgerechnet. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass sie wesentliche rechnerische Nachweisdefizite aufweist und das erforderliche Ziellastniveau nicht erreicht. Die Talbrücke besitzt altersbedingt nur noch eine eingeschränkte Tragfähigkeit und wird den zeitgemäßen Anforderungen an Brückenbauwerke nicht mehr gerecht. Weiterhin besitzen die sich bei der abschnittsweisen Herstellung eines Spannbetonbauwerks ergebenen Fugen keine ausreichende Dauerhaftigkeit. Aufgrund dessen sind bereits mehrere verkehrliche Maßnahmen getroffen worden. Im Zuge der Planungen wurde festgestellt, dass eine Weiternutzung der Unterbauten unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll möglich ist. Daher ist der vollständige Ersatzneubau dieser Talbrücke vorgesehen. Aufgrund der sehr wichtigen Verkehrsverbindung für den Kfz-Verkehr, erfolgt der Ersatzneubau weitestgehend unter laufendem Verkehr, bauzeitliche Sperrungen werden auf ein Minimum reduziert. Um den Verkehr über weite Zeitbereiche der Baumaßnahme aufrecht zu erhalten, wird die geplante 6-feldrige Brücke mit zwei Überbauten nacheinander hergestellt. Vor der Nutzung des ersten Überbaus in endgültiger Lage wird dieser bereits in Seitenlage mit zweispuriger Verkehrsführung genutzt. Dadurch ist ein Zwischenausbau der B 51 mit Führung über die Behelfsbrücke bzw. dem ersten Überbau erforderlich. Zwischenausbau: Für die Nutzung des ersten Überbaus als Behelfsfahrbahn, verschwenkt die Fahrbahn der Bundesstraße 51 mit einer Verziehungslänge von rund 135 m auf die westliche Seite des vorhandenen Brü-ckenbauwerks. Der Querschnitt sieht eine 7,75 m breite Fahrbahn vor. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden angrenzenden Flächen, kann für die Behelfsfahrbahn keine Böschung berücksich-tigt werden. Die Höhenabfangung erfolgt mittels Stützwand. So wird auf einen Eingriff in den Oeseder Bach verzichtet. Bedingt durch die Lage der Brückenpfeiler der Behelfsbrücke, ist die dort befindliche Oeseder Straße temporär im Querschnitt einzuengen. Eine Zweirichtungsfahrbahn lässt sich nicht aufrechterhalten. Die Fahrbahn wird zu einer Fahrspur zusammengeführt und mittels (Baustellen-) Lichtsignalanlage wird der Verkehr geregelt. Endausbau: Von der Anschlussstelle (B 51, L 95) im Süden aus kommend, verläuft die Bundesstraße mit einem Radius von R = 1.550 m in nördlicher Richtung. Unmittelbar vor dem Brückenbauwerk verläuft die Trasse gradlinig weiter und schließt mit einem Radius R = 90.000 m wieder an den vorhandenen Ausbau an. Die Streckenlänge der Maßnahme beträgt rund 550 m, wobei das Brückenbauwerk eine Ge-samtstützweite von rd. 185 m aufweist. Das vorhandene einteilige Brückenbauwerk weist eine Querschnittsbreite von rund 17,50 m auf und wird im Zuge des Neubaus zweiteilig mit einem neuen Querschnitt RQ 21B hergestellt. Der Querschnitt der Fahrbahn wird entsprechend verbreitert. Die Verziehungslänge beträgt rund 150 m. Die Fahrbahn weist am Beginn der Baustrecke eine Einseitneigung auf und wechselt vor dem Brü-ckenbauwerk auf ein Dachprofil, welches sich bis zum Bauende durchzieht. Für die Herstellung des Brückenbauwerkes sind mehrere Baustellenzufahrten einzurichten und zu unterhalten. Die Zuwegungen erfolgen von der Oeseder Straße aus. Die Zufahrten wurden mittels dy-namischen Schleppkurvennachweisen nachgewiesen. Als Bemessungsfahrzeug wurde der LKW / Sattelzug gewählt. Eine Befahrung ist gegeben. Im Bereich des geplanten RRB befindet sich eine vor-handene Querungshilfe, welche im Zuge der Nutzung der Baustellenzufahrt zurückzubauen und im Anschluss wieder neu herzustellen ist. Für das Busunternehmen, mit Anbindung an die Oeseder Straße, wird eine neue dauerhafte Zufahrt weiter südlich hergestellt. Die Entwässerung des Brückenbauwerks erfolgt über Abläufe, welche das anstehende Oberflächenwasser über Längs- und Fallleitungen sammeln und weiter zum geplanten Regenrückhaltebecken (Trockenbecken) transportieren. Das anstehende Oberflächenwasser wird von da aus in die Düte eingeleitet. Eine Vorklärung erfolgt durch einen Übergabeschacht mit Sandfang und Tauchwand sowie eine Sedimentationsanlage. Die Fahrbahn der B 51 entwässert über die Böschung (Dammlage) in die vorhandenen Straßenseitengräben. Der südwestliche Straßenseitengraben ist zeitgleich als Gewäs-ser Oeseder Bach (Nr. 3622) geführt. Ein Eingriff in den Bach erfolgt nicht.
Beschreibung der Verkehrsanlage Im Zusammenhang mit der Nachrechnung und Ertüchtigung der Brücken an Bundesfernstraßen wurde die Talbrücke Oesede nachgerechnet. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass sie wesentliche rechnerische Nachweisdefizite aufweist und das erforderliche Ziellastniveau nicht erreicht. Die Talbrücke besitzt altersbedingt nur noch eine eingeschränkte Tragfähigkeit und wird den zeitgemäßen Anforderungen an Brückenbauwerke nicht mehr gerecht. Weiterhin besitzen die sich bei der abschnittsweisen Herstellung eines Spannbetonbauwerks ergebenen Fugen keine ausreichende Dauerhaftigkeit. Aufgrund dessen sind bereits mehrere verkehrliche Maßnahmen getroffen worden. Im Zuge der Planungen wurde festgestellt, dass eine Weiternutzung der Unterbauten unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll möglich ist. Daher ist der vollständige Ersatzneubau dieser Talbrücke vorgesehen. Aufgrund der sehr wichtigen Verkehrsverbindung für den Kfz-Verkehr, erfolgt der Ersatzneubau weitestgehend unter laufendem Verkehr, bauzeitliche Sperrungen werden auf ein Minimum reduziert. Um den Verkehr über weite Zeitbereiche der Baumaßnahme aufrecht zu erhalten, wird die geplante 6-feldrige Brücke mit zwei Überbauten nacheinander hergestellt. Vor der Nutzung des ersten Überbaus in endgültiger Lage wird dieser bereits in Seitenlage mit zweispuriger Verkehrsführung genutzt. Dadurch ist ein Zwischenausbau der B 51 mit Führung über die Behelfsbrücke bzw. dem ersten Überbau erforderlich. Zwischenausbau: Für die Nutzung des ersten Überbaus als Behelfsfahrbahn, verschwenkt die Fahrbahn der Bundesstraße 51 mit einer Verziehungslänge von rund 135 m auf die westliche Seite des vorhandenen Brü-ckenbauwerks. Der Querschnitt sieht eine 7,75 m breite Fahrbahn vor. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden angrenzenden Flächen, kann für die Behelfsfahrbahn keine Böschung berücksich-tigt werden. Die Höhenabfangung erfolgt mittels Stützwand. So wird auf einen Eingriff in den Oeseder Bach verzichtet. Bedingt durch die Lage der Brückenpfeiler der Behelfsbrücke, ist die dort befindliche Oeseder Straße temporär im Querschnitt einzuengen. Eine Zweirichtungsfahrbahn lässt sich nicht aufrechterhalten. Die Fahrbahn wird zu einer Fahrspur zusammengeführt und mittels (Baustellen-) Lichtsignalanlage wird der Verkehr geregelt. Endausbau: Von der Anschlussstelle (B 51, L 95) im Süden aus kommend, verläuft die Bundesstraße mit einem Radius von R = 1.550 m in nördlicher Richtung. Unmittelbar vor dem Brückenbauwerk verläuft die Trasse gradlinig weiter und schließt mit einem Radius R = 90.000 m wieder an den vorhandenen Ausbau an. Die Streckenlänge der Maßnahme beträgt rund 550 m, wobei das Brückenbauwerk eine Ge-samtstützweite von rd. 185 m aufweist. Das vorhandene einteilige Brückenbauwerk weist eine Querschnittsbreite von rund 17,50 m auf und wird im Zuge des Neubaus zweiteilig mit einem neuen Querschnitt RQ 21B hergestellt. Der Querschnitt der Fahrbahn wird entsprechend verbreitert. Die Verziehungslänge beträgt rund 150 m. Die Fahrbahn weist am Beginn der Baustrecke eine Einseitneigung auf und wechselt vor dem Brü-ckenbauwerk auf ein Dachprofil, welches sich bis zum Bauende durchzieht. Für die Herstellung des Brückenbauwerkes sind mehrere Baustellenzufahrten einzurichten und zu unterhalten. Die Zuwegungen erfolgen von der Oeseder Straße aus. Die Zufahrten wurden mittels dy-namischen Schleppkurvennachweisen nachgewiesen. Als Bemessungsfahrzeug wurde der LKW / Sattelzug gewählt. Eine Befahrung ist gegeben. Im Bereich des geplanten RRB befindet sich eine vor-handene Querungshilfe, welche im Zuge der Nutzung der Baustellenzufahrt zurückzubauen und im Anschluss wieder neu herzustellen ist. Für das Busunternehmen, mit Anbindung an die Oeseder Straße, wird eine neue dauerhafte Zufahrt weiter südlich hergestellt. Die Entwässerung des Brückenbauwerks erfolgt über Abläufe, welche das anstehende Oberflächenwasser über Längs- und Fallleitungen sammeln und weiter zum geplanten Regenrückhaltebecken (Trockenbecken) transportieren. Das anstehende Oberflächenwasser wird von da aus in die Düte eingeleitet. Eine Vorklärung erfolgt durch einen Übergabeschacht mit Sandfang und Tauchwand sowie eine Sedimentationsanlage. Die Fahrbahn der B 51 entwässert über die Böschung (Dammlage) in die vorhandenen Straßenseitengräben. Der südwestliche Straßenseitengraben ist zeitgleich als Gewäs-ser Oeseder Bach (Nr. 3622) geführt. Ein Eingriff in den Bach erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Osnabrück, OT Oesede Bundesstraße 51
Postleitzahl: 49124
Stadt: Osnabrück
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis
🏙️
Dauer: 1 Jahre Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung der Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise). Mindeststandard: Studiennachweis eines abgeschlossenen Studiums (B.A.) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur, Wirtschaftsingenieurwesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise). Mindeststandard: Studiennachweis eines abgeschlossenen Studiums (B.A.) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur, Wirtschaftsingenieurwesen.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV) Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens drei Bauingenieur:innen /Wirtschaftsingenieur:innen/ Archi-tekt:innen beschäftigen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Personalstand (§ 46 (3) Nr. 8 VgV) Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens drei Bauingenieur:innen /Wirtschaftsingenieur:innen/ Archi-tekt:innen beschäftigen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bewerbers, mindestens 2, höchstens 4 Referenzen). Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Mindestens die zweimalige Erstellung der Leistungsphase 6 in vergleichbaren Projekten im Straßen- bzw. Brückenbau.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bewerbers, mindestens 2, höchstens 4 Referenzen). Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Mindestens die zweimalige Erstellung der Leistungsphase 6 in vergleichbaren Projekten im Straßen- bzw. Brückenbau.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6R4CX
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57_
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 107-365452 (2025-06-04)