Im Zuge der Verlegung der Bundesstraße 3 von nordöstlich Celle (B 191) bis süd-östlich Celle (B 214) - OU Celle Mittelteil - von Bau-km 23+340 bis Bau-km 28+645, 3. Bauabschnitt, sollen die Leistungen Stahlbau und Schweißüberwachung für den Neubau des BWs Ce 15 vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-56_B3_OU_Celle_Fertigungsüberwachung_Stahlbau_Korrosionsschutz_BW_Ce_15
Referenznummer: 03_164502_299480
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Verlegung der Bundesstraße 3 von nordöstlich Celle (B 191) bis süd-östlich Celle (B 214) - OU Celle Mittelteil - von Bau-km 23+340 bis Bau-km...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Verlegung der Bundesstraße 3 von nordöstlich Celle (B 191) bis süd-östlich Celle (B 214) - OU Celle Mittelteil - von Bau-km 23+340 bis Bau-km 28+645, 3. Bauabschnitt, sollen die Leistungen Stahlbau und Schweißüberwachung für den Neubau des BWs Ce 15 vergeben werden.
Bauwerkskenndaten (Neubau) ASB Nr.: 3326532 Interne Bauwerksbezeichnung (BW-NR.): 12245 Bauwerksname: BW Ce 15 - B3 über WI. Aller, Ab 24+829,5, St 25 + 282,5 Brückenklasse: 60/30 Gesamtlänge 453,00 m Einzelstützweiten: Blocklängen: 37,00/ 54,00/ 54,00/ 54,00/ 55,00/ 54,00/ 54,00/ 54,00/ 37,00 m Breite zwischen Geländern: 23,86 m bis 29,05 m Fahrbahnbreite: 11,30 m und 11,75 m Brückenfläche: 12828 m² Licht Höhe: >= 2,50 m Kreuzungswinkel: 100 gon Konstruktion: 2-stegiger Stahlverbundplattenbalken (je Teilbauwerke) Hauptbaustoff des Überbaus: Stahl Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer auzuführen: 1 Prüfungen vor Fertigungsbeginn 1.1 Prüfung der Fertigungsunterlagen Prüfung der Werkstattzeichnungen (digital) in schweiß- und korrosionsschutztechnischer Hinsicht. Die statisch-konstruktive Prüfung ist nicht Bestandteil der Ausschreibung und erfolgt durch einen separat beauftragten Prüfingenieur. Prüfung der Schweiß-, Transport- und Montageanweisungen. Prüfung des Korrosionsschutzplans und der korrosionsschutztechnischen Ausführungs-/ Arbeitsanweisungen. Die zu prüfenden Ausführungsunterlagen des Fachplaners (Brückenbauer) werden digital vom AG, in der CDE (eingerichteten Projektraum "Autodesk Construction Cloud" (ACC)) bereitgestellt. 1.2 Überprüfung der Werkstoffe Überprüfung der Gütenachweise und Abnahmeprüfzeugnisse der eingesetzten Werkstoffe (Stahlbau und Korrosionsschutz) auf Konformität mit dem Bauvertrag und den geltenden technischen Anforderungen. Abstimmung evtl. erforderlicher ergänzender Werkstoffuntersuchungen sowie im Bedarfsfall Veranlassung von Kontrollprüfungen bei Stahlbauwerkstoffen, Verbindungsmitteln oder Beschichtungsstoffen. 1.3 Prüfung der schweiß- und korrosionsschutztechnischen Voraussetzungen des Herstellers Überprüfen der betrieblichen und personellen Voraussetzungen zur Herstellung von geschweißten Stahlbauten im Herstellerwerk (Werkstermin). Prüfung auf das Vorhandensein gültiger, den Auftrag abdeckender Schweißer- und Verfahrensprüfungen. Überwachung und Teilnahme an notwendigen Verfahrensprüfungen. Prüfung der fertigungstechnischen und personellen Voraussetzung gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO 12944 Teil 7 und ZTV-ING. 2 Fertigungsüberwachung Stahlbau beim Hersteller 2.1 Werkstoffnachweise für die Werkstoffe und die Verbindungsmittel Identifizierung der Werkstoffe anhand der vorliegenden Zeugnisse und Kennzeichnungen. Prüfen der korrekten Übertragung der Kennzeichnungen auf alle aus den Werkstoffen gefertigten Einzelteile gemäß Brennschnittplan und Zuschnittliste. 2.2 Prüfung der Maßhaltigkeit Stichprobenartige Prüfung der wesentlichen Maße der Stahlkonstruktion auf Einhaltung der Vorgaben aus den geprüften und genehmigten Ausführungszeichnungen und der geforderten Toleranzen. 2.3 Schweißtechnische Fertigungsüberwachung Stichprobenartige Kontrolle der Brennschnittgüte. Stichprobenartige Prüfung der Nahtvorbereitung anhand geprüfter und genehmigter Schweißnahtdetails. Stichprobenartige Überwachung während der Ausführung der Schweißarbeiten hinsichtlich der Einhaltung der Schweißfolge und der Schweißparameter nach geprüften und genehmigten Schweißplänen. Überprüfen der Schweißzusätze und Schweißhilfsstoffe hinsichtlich einer gültigen Zulassung und deren Handhabung (Lagerung, Rücktrocknung, Vorwärmung). Sichtprüfung aller Schweißnähte und Beurteilung hinsichtlich Nahtstärke, Bewertungsgruppe und unzulässigen Unregelmäßigkeiten. Stichprobenartige Teilnahme an zerstörungsfreien Prüfungen, die vom Hersteller durchgeführt werden und Durchsicht und Bewertung aller Prüfergebnisse. Überwachung der eventuell notwendigen Nacharbeiten und Teilnahme an den anschließenden Prüfungen. 3. Fertigungsüberwachung Korrosionsschutz im Herstellerwerk Veranlassung der Entnahme und Sicherung von Rückstellproben der Beschichtungsstoffe (in Abstimmung mit dem AG). Kontrolle der Oberflächenvorbereitung vor dem Aufbringen der Beschichtung gemäß Bauvertrag, DIN EN ISO 12944, ZTV-ING. Ergänzende Sichtprüfung der gestrahlten Werkstoffoberfläche und der Schweißnähte auf Werkstofffehler und unzulässige Unregelmäßigkeiten (z.B. Poren, Überwalzungen, etc.). Stichprobenhafte Besichtigung während der einzelnen Beschichtungsvorgänge und Prüfung auf Einhaltung der geforderten Schichtdicken gemäß Bauvertrag sowie auf Einhaltung der geforderten Voraussetzungen für die Beschichtung wie z.B. Umgebungstemperatur, Stahloberflächentemperatur und Taupunkt. Kontrolle der vom Beschichter gemäß Bauvertrag zu erstellenden täglichen Aufzeichnungen. Teilnahme beim Anlegen der geforderten Kontrollflächen vor dem Beginn der Konservierungsarbeiten. Kontrolle auf Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers der Beschichtungsstoffe. Durchführung von Kontroll-Schichtdickenmessungen (Trocken- und Nassschichtdicken). Endprüfung der im Herstellerwerk fertig beschichteten Bauteile und stichprobenartige Kontrolle der Gesamttrockenschichtdicke. 4. Prüfungen und Überwachungen auf der Baustelle Überwachung der Stahlbauarbeiten und Beurteilung der Schweißnahtprüfungen (Leistungen vollständig wie im Werk einschließlich der sich aus dem Montagkonzept und den Baustellenbedingungen ergebenden zusätzlichen Anforderungen). Überwachung und Prüfung der Korrosionsschutzarbeiten (Leistungen vollständig wie im Werk einschließlich der sich aus dem Montagkonzept und den Baustellenbedingungen ergebenden zusätzlichen Anforderungen). Überwachung des Zusammenbaus der Stahlbauteile. Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der zulässigen maximalen Imperfektionen. Abstimmung und Überwachung der Befestigung und des Rückbaus von Montagelaschen und deren Werkstoffauswirkungen auf den Grundwerkstoff. Sowie Projekttbetreuung, Qualitätsmanagement und Dokumentation.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Korrosionsschutz📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“süd-östlich Celle (B 214) - OU Celle Mittelteil von Bau-km 23+340 bis Bau-km 28+645, 3. Bauabschnitt.”
Ort der Leistung: Celle🏙️
Dauer: 1 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 45 (4) Nr. 2 VgV Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (4) Nr. 2 VgV Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Dipl.-Ing (FH) oder Bachelor des Studienganges "Konstruktiver Ingenieurbau" und Internationale Schweißfachingenieur und Beschichtungsinspektor
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: 2 Referenzen für Fertigungsüberwachung von Stahlbau und Korrosionsschutz von Brücken in Stahlverbundbauweise
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6R4Q5” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 118-404352 (2025-06-20)