2025-69_B70_ENB_Ledabrücke_örtliche Bauüberwachung

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich beabsichtigt, die bestehende Brücke der B 70 über die "Leda" aufgrund der nicht mehr lange zu gewährleistenden Standsicherheit, zu ersetzen. Hiermit verbunden ist zudem die Anpassung bzw. der Neubau der B 70 auf einer Länge von ca. 2 km. Darüber hinaus soll im Zuge des Bauvorhabens ebenfalls das Brückenbauwerk über das "Breinermoorer Sieltief" erneuert werden. Die am südöstlichen Stadtrand von Leer befindliche Ledabrücke wurde in den Jahren 1950/1951 als dreifeldriges Verbundbauwerk erstellt. Das Bauwerk weist erhebliche Mängel sowohl an Überbau als auch an den Unterbauten sowie Gründungen auf und wird den Anforderungen des heutigen Verkehrs, insbesondere des Schwerverkehrs, nicht mehr gerecht. Des Weiteren sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit ungenügend. Kurzfristig ist bei Beschränkung der zulässigen Fahrzeuglast eine ausreichende Standsicherheit gegeben. Durch die Verlegung der Ledabrücke und der Erneuerung des Brückenbauwerks über das Breinermoorer Sieltief ist eine straßenbauliche Anpassung des Fahrbahnverlaufs der B 70 sowie der südlich einmündenden K 20 ("Nettelburger Straße", Netzknoten 2710005) und des nördlich gelegenen Knotenpunktes B 70/Südring erforderlich. Die B 70 wird im Zuge der Baumaßnahme auf einer Länge von 1.526 m neu trassiert. Der Planungsabschnitt beginnt nördlich des Knotenpunktes B 70 / Südring in Leer bei Bau-km 0+050 Knotenpunkt B 70 / K 22 ("Spriekenborger Straße", Netzknoten 2710003) in Esklum bei Bau-km 1+576. Der Knotenpunkt B 70 / Südring (Bau-km 0+123) bleibt in seiner Form, mit Lichtsignalanlage, Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen und Abbiegestreifen usw. erhalten und wird der Geometrie der neuen geplanten Achstrassierung der B 70 angepasst. Bei Bau-km 0+400 und 0+930 quert die B 70 die Leda (Bundeswasserstraße) bzw. das Breinermoorer Sieltief (Gewässer II. Ordnung). Die Ledabrücke weist erhebliche bestandsgefährdende Bauwerksschäden auf (Zustand 3,5), so dass sie in einem Abstand von ca. 15 m westlich des vorhandenen Brückenbauwerkes neu hergestellt werden soll. Sie ist als Stabbogenbrücke geplant. Zur Vormontage soll daher auf der südwestlichen Seite ein Platz hergerichtet werden. Für den Einschub der Brücke sollen Pontons auf der Leda eingesetzt werden. Damit der Wasserstand während des Einschubvorganges möglichst konstant bleibt sollen in diesem Zeitraum sowohl das Ledasperrwerk als auch das Emssperrwerk geschlossen werden. Aufgrund des spitzen Kreuzungswinkels zwischen der B 70 und dem Breinermoorer Sieltief wird zur Verbesserung der Bauwerksgeometrie das Breinermoorer Sieltief um ca. 50 m nach Norden verlegt, so dass die B 70 das Gewässer rechtwinklig kreuzt. Bei Bau-km 0+880 wird ein neues Brückenbauwerk über das Breinermoorer Sieltief hergestellt. Durch die technische Planung und Gestaltung ist sichergestellt, dass das Gewässer als gleichwertiger Lebensraum für Tiere erhalten bleibt. Die ökologische Durchgängigkeit wird im Vergleich zur Bestandssituation verbessert, sodass zukünftig eine ungehinderte Querung des Brückenbauwerks sowohl für flugfähige Tiere als auch für Landtiere möglich ist. Für die Fledermäuse werden im Zuge des Vorhabens Leitstrukturen gepflanzt. Analog zur Bestandssituation ist im Ausbauabschnitt auf gesamter Länge die Anlage eines beidseitigen Rad-/Gehweges vorgesehen. Dieser Rad-/Gehweg erhält eine Anbindung zu einem auf der Deichkrone des südlichen Ledadeiches verlaufenden Geh-/ Radweg, der wiederum Bestandteil eines stadtökologischen Leerpfades der Stadt Leer und Teil der Deutschen Fehnroute ist. Die Verkehrscharakteristik ändert sich dahingehend, dass sich der Querschnitt von einbahnig zweistreifig in einbahnig dreistreifig ändert und dass keine Zufahrten zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich der Dreistreifigkeit hergestellt werden. Nur der vorhandene Wirtschaftsweg "Am Sieltief" bei Bau-km 1+407 bleibt weiterhin angebunden. Aufgrund der Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsuntersuchungen für die Knotenpunkte sowie der hohen Verkehrsbelastung im gesamten Planungsabschnitt ist entsprechend der RAL ein Regelquerschnitt 11,5+ (RQ 11,5+) mit Überholfahrstreifen in Richtung Leer vorgesehen. Daraus ergibt sich eine versiegelte Fahrbahnbreite von insgesamt 12,00 m (3 Fahrstreifen einschl. Randstreifen). Die beidseitig vorgesehenen Rad-/Gehwege werden in einer Breite von 2,50 m hergestellt. Sie sind durch einen 1,75 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Landseitig erhalten die Rad-/Gehwege ein 1,00 m breites Bankett. In Bereichen mit einer abfallenden Böschung >1:3 und einer Dammhöhe >3,00 m erhält das äußere Radwegbankett eine Breite von 2,00 m, so dass auf eine Absturzsicherung (Geländer) zum Schutz der Radfahrer verzichtet werden kann. Die anschließenden Böschungen und Straßenseitengräben / Mulden werden abhängig von der Geländehöhe in variabler Breite ausgebildet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-69_B70_ENB_Ledabrücke_örtliche Bauüberwachung
Referenznummer: 03_227728_291852
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich beabsichtigt, die bestehende Brücke der B 70 über die "Leda" aufgrund der nicht mehr lange zu gewährleistenden Standsicherheit, zu ersetzen. Hiermit verbunden ist zudem die Anpassung bzw. der Neubau der B 70 auf einer Länge von ca. 2 km. Darüber hinaus soll im Zuge des Bauvorhabens ebenfalls das Brückenbauwerk über das "Breinermoorer Sieltief" erneuert werden. Die am südöstlichen Stadtrand von Leer befindliche Ledabrücke wurde in den Jahren 1950/1951 als dreifeldriges Verbundbauwerk erstellt. Das Bauwerk weist erhebliche Mängel sowohl an Überbau als auch an den Unterbauten sowie Gründungen auf und wird den Anforderungen des heutigen Verkehrs, insbesondere des Schwerverkehrs, nicht mehr gerecht. Des Weiteren sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit ungenügend. Kurzfristig ist bei Beschränkung der zulässigen Fahrzeuglast eine ausreichende Standsicherheit gegeben. Durch die Verlegung der Ledabrücke und der Erneuerung des Brückenbauwerks über das Breinermoorer Sieltief ist eine straßenbauliche Anpassung des Fahrbahnverlaufs der B 70 sowie der südlich einmündenden K 20 ("Nettelburger Straße", Netzknoten 2710005) und des nördlich gelegenen Knotenpunktes B 70/Südring erforderlich. Die B 70 wird im Zuge der Baumaßnahme auf einer Länge von 1.526 m neu trassiert. Der Planungsabschnitt beginnt nördlich des Knotenpunktes B 70 / Südring in Leer bei Bau-km 0+050 Knotenpunkt B 70 / K 22 ("Spriekenborger Straße", Netzknoten 2710003) in Esklum bei Bau-km 1+576. Der Knotenpunkt B 70 / Südring (Bau-km 0+123) bleibt in seiner Form, mit Lichtsignalanlage, Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen und Abbiegestreifen usw. erhalten und wird der Geometrie der neuen geplanten Achstrassierung der B 70 angepasst. Bei Bau-km 0+400 und 0+930 quert die B 70 die Leda (Bundeswasserstraße) bzw. das Breinermoorer Sieltief (Gewässer II. Ordnung). Die Ledabrücke weist erhebliche bestandsgefährdende Bauwerksschäden auf (Zustand 3,5), so dass sie in einem Abstand von ca. 15 m westlich des vorhandenen Brückenbauwerkes neu hergestellt werden soll. Sie ist als Stabbogenbrücke geplant. Zur Vormontage soll daher auf der südwestlichen Seite ein Platz hergerichtet werden. Für den Einschub der Brücke sollen Pontons auf der Leda eingesetzt werden. Damit der Wasserstand während des Einschubvorganges möglichst konstant bleibt sollen in diesem Zeitraum sowohl das Ledasperrwerk als auch das Emssperrwerk geschlossen werden. Aufgrund des spitzen Kreuzungswinkels zwischen der B 70 und dem Breinermoorer Sieltief wird zur Verbesserung der Bauwerksgeometrie das Breinermoorer Sieltief um ca. 50 m nach Norden verlegt, so dass die B 70 das Gewässer rechtwinklig kreuzt. Bei Bau-km 0+880 wird ein neues Brückenbauwerk über das Breinermoorer Sieltief hergestellt. Durch die technische Planung und Gestaltung ist sichergestellt, dass das Gewässer als gleichwertiger Lebensraum für Tiere erhalten bleibt. Die ökologische Durchgängigkeit wird im Vergleich zur Bestandssituation verbessert, sodass zukünftig eine ungehinderte Querung des Brückenbauwerks sowohl für flugfähige Tiere als auch für Landtiere möglich ist. Für die Fledermäuse werden im Zuge des Vorhabens Leitstrukturen gepflanzt. Analog zur Bestandssituation ist im Ausbauabschnitt auf gesamter Länge die Anlage eines beidseitigen Rad-/Gehweges vorgesehen. Dieser Rad-/Gehweg erhält eine Anbindung zu einem auf der Deichkrone des südlichen Ledadeiches verlaufenden Geh-/ Radweg, der wiederum Bestandteil eines stadtökologischen Leerpfades der Stadt Leer und Teil der Deutschen Fehnroute ist. Die Verkehrscharakteristik ändert sich dahingehend, dass sich der Querschnitt von einbahnig zweistreifig in einbahnig dreistreifig ändert und dass keine Zufahrten zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich der Dreistreifigkeit hergestellt werden. Nur der vorhandene Wirtschaftsweg "Am Sieltief" bei Bau-km 1+407 bleibt weiterhin angebunden. Aufgrund der Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsuntersuchungen für die Knotenpunkte sowie der hohen Verkehrsbelastung im gesamten Planungsabschnitt ist entsprechend der RAL ein Regelquerschnitt 11,5+ (RQ 11,5+) mit Überholfahrstreifen in Richtung Leer vorgesehen. Daraus ergibt sich eine versiegelte Fahrbahnbreite von insgesamt 12,00 m (3 Fahrstreifen einschl. Randstreifen). Die beidseitig vorgesehenen Rad-/Gehwege werden in einer Breite von 2,50 m hergestellt. Sie sind durch einen 1,75 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Landseitig erhalten die Rad-/Gehwege ein 1,00 m breites Bankett. In Bereichen mit einer abfallenden Böschung >1:3 und einer Dammhöhe >3,00 m erhält das äußere Radwegbankett eine Breite von 2,00 m, so dass auf eine Absturzsicherung (Geländer) zum Schutz der Radfahrer verzichtet werden kann. Die anschließenden Böschungen und Straßenseitengräben / Mulden werden abhängig von der Geländehöhe in variabler Breite ausgebildet.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bauaufsicht 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 03_227728_291852
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben: - Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken (inkl. Überwachung des Stahlbaues im Herstellerwerk) und Verkehrsanlagen (inkl. Rückbau und Ausstattungsgewerke: insb. Lichtsignalanlagen, Markierung, Beschilderung, Schutzeinrichtungen, Verkehrsführung während der Bauzeit) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2;
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ledabrücke im Verlauf der Bundesstraße 70 zwischen Leer und Westoverledingen
Postleitzahl: 26789
Stadt: Leer (Ostfriesland)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Leer 🏙️
Dauer: 71 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung, mindestens 1, höchstens 4 Referen-zen) Der Hauptbauüberwacher muss mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für eine Straßenbrücke und mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen. Der 2. Bauüberwacher muss mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für eine Straßenbrücke und mind. 1 persönliche Referenz über Bauüberwachung für Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen
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§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens einmal die Bauüberwachung für eine Straßenbrücke und mind. einmal die Bauüberwachung für Verkehrsanlagen im Rahmen eines Straßenbauprojektes erbracht haben.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Beschäftigte als Bauüberwacher an-gestellt haben.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindest-standards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Aurich
Nationale Registrierungsnummer: 03-0264100000-22
Postanschrift: Eschener Allee 31
Postleitzahl: 26603
Postort: Aurich
Region: Aurich 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 5113034-01 📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RB2K/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RB2K 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6RB2K 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RB2K
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 5113034-01 📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 142-490317 (2025-07-25)