Auftragsbekanntmachung (2025-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-690 Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Plaketten, Dokumentenklebesiegel und Zulassungsbescheinigungen Teil I in zwei Losen
Referenznummer: 2025-0690
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung
von Plaketten, Dokumentenklebesiegel
und Zulassungsbescheinigungen Teil I in zwei Losen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Spezial-Druckerzeugnisse📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“7 verschiedene Plaketten u. Klebesiegel gem. LV”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Duisburg schreibt eine Rahmenvereinbarung, für ein Jahr mit Verlängerungsoptionen für 2 Jahre, über die Herstellung und Lieferung von Plaketten,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Duisburg schreibt eine Rahmenvereinbarung, für ein Jahr mit Verlängerungsoptionen für 2 Jahre, über die Herstellung und Lieferung von Plaketten, Dokumentenklebesiegel
und Zulassungsbescheinigungen Teil I aus. Dieses erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens auf Grundlage des GWB in Verbindung mit der VgV. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 99
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen
Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 2.2
& Teil 3 - Vordrucke, Punkt 8”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTK968JEM#
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTK968JEM#
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 199-680304 (2025-10-14)