Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Ortsumge-hung Neustadt am Rübenberge der B 6. Der Ausbau der Bundesfernstraße ist zwischen der Anschlussstelle Himmelreich und der Anschlussstelle Hannoversche Straße (L 193) geplant und beinhal-tet die Erneuerung von sieben Bauwerken. Hierzu zählen die Leinebrücke sowie das Bauwerk über die DB-Strecke. Abschnittsweise wird die ausgebaute Straße mit Lärmschutzwänden versehen. Vorliegend werden Leistungen zur Umweltbaubegleitung (UBB) für das Projekt ausgeschrieben. Die Umweltbaubegleitung hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten beratend zu begleiten und zu kontrollieren. Der Einsatz der UBB startet mit Zuschlagserteilung und erstreckt sich auf die gesamte Bauphase. Der Zeitplan sieht vor, dass der Planfeststellungsbeschluss in 10/2026 rechtskräftig ist. Aufgrund der prognostizierten Lebensdauer der Bahnbrücke erfolgt der Baubeginn hier bereits ab 10/25 mit Baumfällarbeiten in dem Bereich und anschließenden Bauvorbereitungsmaßnahmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-77_OU_Neustadt_B6_Umweltbaubegleitung
Referenznummer: 03_185825_318373
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Ortsumge-hung Neustadt am Rübenberge der B 6. Der Ausbau der Bundesfernstraße ist zwischen der Anschlussstelle Himmelreich und der Anschlussstelle Hannoversche Straße (L 193) geplant und beinhal-tet die Erneuerung von sieben Bauwerken. Hierzu zählen die Leinebrücke sowie das Bauwerk über die DB-Strecke. Abschnittsweise wird die ausgebaute Straße mit Lärmschutzwänden versehen. Vorliegend werden Leistungen zur Umweltbaubegleitung (UBB) für das Projekt ausgeschrieben. Die Umweltbaubegleitung hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten beratend zu begleiten und zu kontrollieren. Der Einsatz der UBB startet mit Zuschlagserteilung und erstreckt sich auf die gesamte Bauphase. Der Zeitplan sieht vor, dass der Planfeststellungsbeschluss in 10/2026 rechtskräftig ist. Aufgrund der prognostizierten Lebensdauer der Bahnbrücke erfolgt der Baubeginn hier bereits ab 10/25 mit Baumfällarbeiten in dem Bereich und anschließenden Bauvorbereitungsmaßnahmen.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Ortsumge-hung Neustadt am Rübenberge der B 6. Der Ausbau der Bundesfernstraße ist zwischen der Anschlussstelle Himmelreich und der Anschlussstelle Hannoversche Straße (L 193) geplant und beinhal-tet die Erneuerung von sieben Bauwerken. Hierzu zählen die Leinebrücke sowie das Bauwerk über die DB-Strecke. Abschnittsweise wird die ausgebaute Straße mit Lärmschutzwänden versehen. Vorliegend werden Leistungen zur Umweltbaubegleitung (UBB) für das Projekt ausgeschrieben. Die Umweltbaubegleitung hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten beratend zu begleiten und zu kontrollieren. Der Einsatz der UBB startet mit Zuschlagserteilung und erstreckt sich auf die gesamte Bauphase. Der Zeitplan sieht vor, dass der Planfeststellungsbeschluss in 10/2026 rechtskräftig ist. Aufgrund der prognostizierten Lebensdauer der Bahnbrücke erfolgt der Baubeginn hier bereits ab 10/25 mit Baumfällarbeiten in dem Bereich und anschließenden Bauvorbereitungsmaßnahmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltüberwachung im Bau📦 Beschreibung
Interne Kennung: 03_185825_318373
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle B 6/B 442-Himmelreich und der Anschlussstelle B 6/L 193 (Hannoversche Straße) weist die B 6 einen nicht dem Stand der Technik entsprechenden Re-gelquerschnitt sowie fehlende Ein-/Ausfädelungsstreifen an den Anschlussstellen auf, so dass aufgrund dieser Defizite und der baulichen Zustände eines Großteils der Bauwerke die Erneuerung aller Bauwerke und ein Umbau der B 6-Fahrbahn (OU Neustadt am Rübenberge) notwendig sind. Folgende weitere Aspekte sind bei der Erbringung der Leistung zwingend zu berücksichtigen: 1.1 Berücksichtigung der Auflagen aus der Baurechtserlangung (z.B. Planfeststellungsbeschluss, Ergänzungsbeschluss, Auflagen aus den Stellungnahmen der TÖBs, Vereinbarungen mit Dritten), dem Landschaftspflegerischen Begleitplan, UVS, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. 1.2 Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasserschifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger) 1.3 Abgrenzen der Leistungen bei Gemeinschaftsmaßnahmen 1.4 Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten; zur Integration der Umweltbelange ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den fachlich beteiligten Gewerken (in der Regel Erd- und Deckenbau, konstruktiver Ingenieurbau, Grunderwerb, Vermessung, Landschaftsbau usw.) erforderlich 1.5 Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Wasserbehörden, Forst) 1.6 Die Einwendungen und Stellungnahmen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aufgetreten sind, sind zu berücksichtigen. Die Umweltbaubegleitung (UBB) wird durch eine nachweislich qualifizierte Person/Gruppe an Personen wahrgenommen. Die Umweltbaubegleitung (UBB) hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durch-führung der Bauarbeiten unter Umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten beratend zu begleiten und zu kontrollieren. Eine weitere Aufgabe ist die Koordination unter Integration anderer fachlich Beteiligter im Bereich der Umweltplanung (insb. LAP). Leistungen zur Umweltbaubegleitung dienen der Prävention und der Vermeidung von ökologischen und ökonomischen Schäden und dienen der Unterstützung des Auftraggebers in umweltrelevanten Fragen. Die UBB ist von kompetenten Fachleuten durchzuführen. Diese benötigen insbesondere umfassen-de Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes, umfangreiches naturschutzfachliches Wissen, bauvertragliches und bautechnisches Grundwissen, praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrung im Projektmanagement und der -koordination sowie Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungs-geschick. Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist die Kontrolle und Begleitung aller vorhabenspezifischen Maßnahmen. Darüber hinaus wird die Umsetzung von Umweltauflagen und das Einhalten all-gemeiner Standards zum Umweltschutz kontrolliert. Dies bezieht alle Schutzgüter die sich aus dem UVPG ergeben mit ein. Aufgaben der UBB umfassen insbesondere: - Kontrolle und fachliche Begleitung der vorgezogenen Maßnahmen - Kontrolle und fachliche Begleitung des Baugeschehens sowie der Kompensationsmaßnahmen - Kontrolle der Einhaltung von umweltfachlichen Standards, Fachnormen, technischen und landschaftspflegerischen Vermeidungsmaßnahmen sowie der Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss - im Bedarfsfall Einholen von Einschätzungen/Informationen bei Fachbehörden und/oder Fachgutachter, Verbänden usw. und Ausarbeitung von im Zuge des Baus ggf. notwendigen Anpassungen von Schutzmaßnahmen usw. - Prüfung der Ausführungsunterlagen auf die Umsetzung planfestgestellter Umweltauflagen - Begleitung der Erdbauarbeiten, Einweisung der Baufirmen bzgl. festgesetzter Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen - Erstellen eines für fachfremde Beteiligte verständlichen, übersichtlichen umweltfachlichen Bauleitfadens - regelmäßige, fortlaufende Dokumentation und Protokollierung der Tätigkeiten im Zuge der UBB, Beweissicherung - Kontrolle und Dokumentation der Herstellung aller festgesetzten Maßnahmen - Prüfung der Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen aus umweltfachlicher Sicht - Zusammenarbeit und Austausch mit der örtlichen Bauüberwachung, Beratung und Information dieser Durch die Umweltbaubegleitung sollen außerdem ggf. während der Ausführungsplanung und Bauausführung auftretende, unvorhersehbare Konflikte mit Natur, Umwelt und artenschutzrechtlichen Belangen rechtzeitig erkannt werden. Für die vorliegende Leistungsanfrage zur UBB sind die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen des LBP relevant. In der Spalte Leistungsbild UBB sind die im Rahmen der UBB zu erbringenden Leistungen maßnahmenbezogen aufgeschlüsselt und bei der Ermittlung des Honorars entsprechend zu berücksichtigen: Zusätzlich wird die Bodenbaubegleitung ausgeschrieben, die Aufgaben der BBB umfassen: Definition der bodenschützenden Randbedingungen und Auflagen der Behörden. - Erstellen und Prüfen der notwendigen Planungs- und Datengrundlagen - Festlegen der aus Bodenschutzsicht notwendigen Maßnahmen - Erstellen von bodenkundlichen Ausführungsplänen (z.B. Festlegungen von Flächen und Umsetzung für Bodenabtrag und Einbau, Rekultivierungsziele, etc.) - Teilnahme an Bausitzungen - Beraten bei der Bauausführung vor Ort (z.B. Beurteilen von Bodenfeuchte und Einsatzgrenzen für Baumaschinen - Kontrolle der Bauausführung Vor Beginn der Bauarbeiten ist ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 zu erstellen. Das Bodenschutzkonzept bildet für alle Phasen des Bauvorhabens die notwendigen Daten, Auswirkungen und Maßnahmen zum baubegleitenden Bodenschutz einschließlich der Vermittlung von In-formationen und die Dokumentation ab. Es beschreibt das zeitliche und räumliche Management textlich und durch großmaßstäbliche Pläne (Bodenschutzplan). Dazu werden Daten über Bodenei-genschaften, -funktionen und -empfindlichkeiten ausgewertet und mit Informationen über Baumaß-nahmen, Bauzeiten und Baubedarfsflächen zusammengeführt. Für Teilabschnitt "DB-Brücke" ist bereits ein Bodenschutzkonzept beauftragt. Daher wird nur die Bodenbaubegleitung für diesen Teilabschnitt beauftragt.
Im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle B 6/B 442-Himmelreich und der Anschlussstelle B 6/L 193 (Hannoversche Straße) weist die B 6 einen nicht dem Stand der Technik entsprechenden Re-gelquerschnitt sowie fehlende Ein-/Ausfädelungsstreifen an den Anschlussstellen auf, so dass aufgrund dieser Defizite und der baulichen Zustände eines Großteils der Bauwerke die Erneuerung aller Bauwerke und ein Umbau der B 6-Fahrbahn (OU Neustadt am Rübenberge) notwendig sind. Folgende weitere Aspekte sind bei der Erbringung der Leistung zwingend zu berücksichtigen: 1.1 Berücksichtigung der Auflagen aus der Baurechtserlangung (z.B. Planfeststellungsbeschluss, Ergänzungsbeschluss, Auflagen aus den Stellungnahmen der TÖBs, Vereinbarungen mit Dritten), dem Landschaftspflegerischen Begleitplan, UVS, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. 1.2 Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasserschifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger) 1.3 Abgrenzen der Leistungen bei Gemeinschaftsmaßnahmen 1.4 Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten; zur Integration der Umweltbelange ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den fachlich beteiligten Gewerken (in der Regel Erd- und Deckenbau, konstruktiver Ingenieurbau, Grunderwerb, Vermessung, Landschaftsbau usw.) erforderlich 1.5 Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Wasserbehörden, Forst) 1.6 Die Einwendungen und Stellungnahmen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aufgetreten sind, sind zu berücksichtigen. Die Umweltbaubegleitung (UBB) wird durch eine nachweislich qualifizierte Person/Gruppe an Personen wahrgenommen. Die Umweltbaubegleitung (UBB) hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durch-führung der Bauarbeiten unter Umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten beratend zu begleiten und zu kontrollieren. Eine weitere Aufgabe ist die Koordination unter Integration anderer fachlich Beteiligter im Bereich der Umweltplanung (insb. LAP). Leistungen zur Umweltbaubegleitung dienen der Prävention und der Vermeidung von ökologischen und ökonomischen Schäden und dienen der Unterstützung des Auftraggebers in umweltrelevanten Fragen. Die UBB ist von kompetenten Fachleuten durchzuführen. Diese benötigen insbesondere umfassen-de Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes, umfangreiches naturschutzfachliches Wissen, bauvertragliches und bautechnisches Grundwissen, praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrung im Projektmanagement und der -koordination sowie Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungs-geschick. Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist die Kontrolle und Begleitung aller vorhabenspezifischen Maßnahmen. Darüber hinaus wird die Umsetzung von Umweltauflagen und das Einhalten all-gemeiner Standards zum Umweltschutz kontrolliert. Dies bezieht alle Schutzgüter die sich aus dem UVPG ergeben mit ein. Aufgaben der UBB umfassen insbesondere: - Kontrolle und fachliche Begleitung der vorgezogenen Maßnahmen - Kontrolle und fachliche Begleitung des Baugeschehens sowie der Kompensationsmaßnahmen - Kontrolle der Einhaltung von umweltfachlichen Standards, Fachnormen, technischen und landschaftspflegerischen Vermeidungsmaßnahmen sowie der Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss - im Bedarfsfall Einholen von Einschätzungen/Informationen bei Fachbehörden und/oder Fachgutachter, Verbänden usw. und Ausarbeitung von im Zuge des Baus ggf. notwendigen Anpassungen von Schutzmaßnahmen usw. - Prüfung der Ausführungsunterlagen auf die Umsetzung planfestgestellter Umweltauflagen - Begleitung der Erdbauarbeiten, Einweisung der Baufirmen bzgl. festgesetzter Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen - Erstellen eines für fachfremde Beteiligte verständlichen, übersichtlichen umweltfachlichen Bauleitfadens - regelmäßige, fortlaufende Dokumentation und Protokollierung der Tätigkeiten im Zuge der UBB, Beweissicherung - Kontrolle und Dokumentation der Herstellung aller festgesetzten Maßnahmen - Prüfung der Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen aus umweltfachlicher Sicht - Zusammenarbeit und Austausch mit der örtlichen Bauüberwachung, Beratung und Information dieser Durch die Umweltbaubegleitung sollen außerdem ggf. während der Ausführungsplanung und Bauausführung auftretende, unvorhersehbare Konflikte mit Natur, Umwelt und artenschutzrechtlichen Belangen rechtzeitig erkannt werden. Für die vorliegende Leistungsanfrage zur UBB sind die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen des LBP relevant. In der Spalte Leistungsbild UBB sind die im Rahmen der UBB zu erbringenden Leistungen maßnahmenbezogen aufgeschlüsselt und bei der Ermittlung des Honorars entsprechend zu berücksichtigen: Zusätzlich wird die Bodenbaubegleitung ausgeschrieben, die Aufgaben der BBB umfassen: Definition der bodenschützenden Randbedingungen und Auflagen der Behörden. - Erstellen und Prüfen der notwendigen Planungs- und Datengrundlagen - Festlegen der aus Bodenschutzsicht notwendigen Maßnahmen - Erstellen von bodenkundlichen Ausführungsplänen (z.B. Festlegungen von Flächen und Umsetzung für Bodenabtrag und Einbau, Rekultivierungsziele, etc.) - Teilnahme an Bausitzungen - Beraten bei der Bauausführung vor Ort (z.B. Beurteilen von Bodenfeuchte und Einsatzgrenzen für Baumaschinen - Kontrolle der Bauausführung Vor Beginn der Bauarbeiten ist ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 zu erstellen. Das Bodenschutzkonzept bildet für alle Phasen des Bauvorhabens die notwendigen Daten, Auswirkungen und Maßnahmen zum baubegleitenden Bodenschutz einschließlich der Vermittlung von In-formationen und die Dokumentation ab. Es beschreibt das zeitliche und räumliche Management textlich und durch großmaßstäbliche Pläne (Bodenschutzplan). Dazu werden Daten über Bodenei-genschaften, -funktionen und -empfindlichkeiten ausgewertet und mit Informationen über Baumaß-nahmen, Bauzeiten und Baubedarfsflächen zusammengeführt. Für Teilabschnitt "DB-Brücke" ist bereits ein Bodenschutzkonzept beauftragt. Daher wird nur die Bodenbaubegleitung für diesen Teilabschnitt beauftragt.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: B 6, OU Neustadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️
Dauer: 71 Monate Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 200.000 EUR.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: 2 Referenzen durch Projektverantwortliche und Stellvertreter UBB und jeweils Studiennachweise, eine Referenz Zertifizierung Bodenkundliche Baubegleitung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: 2 Referenzen durch Projektverantwortliche und Stellvertreter UBB und jeweils Studiennachweise, eine Referenz Zertifizierung Bodenkundliche Baubegleitung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Zweimal Durchführung der Umweltbaubegleitung im Zusammenhang mit Straßenbau- oder Brückenbauprojekten, Bausumme jeweils >0,5 Millionen EUR.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Zweimal Durchführung der Umweltbaubegleitung im Zusammenhang mit Straßenbau- oder Brückenbauprojekten, Bausumme jeweils >0,5 Millionen EUR.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Dipl.-Ing (FH) oder Bachelor des Studienganges "Landschaftspflege".
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Dipl.-Ing (FH) oder Bachelor des Studienganges "Landschaftspflege".
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens 5 Landschaftspfleger/-innen beschäftigen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6R011#
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 240-825832 (2025-12-11)