Unter Berücksichtigung der Ausgangssituation gemäß der Leistungsbeschreibung plant die Auftraggeberin ihre FMS-Umgebung zu modernisieren und „up-to-date“ zu halten. Daher soll das Projekt „Migration sämtlicher FMS Stages von klassischer Serverinfrastruktur zu Containerinfrastruktur“ durchgeführt. Die Stages umfassen hierbei Entwicklung, Test, Release Candidate, Schulung und Produktion. Dies ist die Weiterführung eines vorhergehenden Projekts zu der Modernisierung der FMS-Umgebung. Die Auftraggeberin benötigt hierfür hochqualifizierte Unterstützungsleistungen im Bereich der gesamten FMS-Umgebung sowie des Dokumentenmanagements inklusive der Schnittstellen und der angebundenen Fachanwendungen unter Berücksichtigung der etablierten Prozesse der Auftraggeberin. Die dazu vorgegebenen Rahmenparameter werden in den folgenden Ausführungen erläutert. Für die gesamte FMS-Umgebung kommen Windows Server VMs als Laufzeitumgebungen zum Einsatz. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem EVB-IT Dienstvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2025-85 Unterstützung bei der Verwaltung einer Formularmanagementumgebung
Kurze Beschreibung:
Unter Berücksichtigung der Ausgangssituation gemäß der Leistungsbeschreibung plant die Auftraggeberin ihre FMS-Umgebung zu modernisieren und „up-to-date“ zu halten. Daher soll das Projekt „Migration sämtlicher FMS Stages von klassischer Serverinfrastruktur zu Containerinfrastruktur“ durchgeführt. Die Stages umfassen hierbei Entwicklung, Test, Release Candidate, Schulung und Produktion. Dies ist die Weiterführung eines vorhergehenden Projekts zu der Modernisierung der FMS-Umgebung.
Die Auftraggeberin benötigt hierfür hochqualifizierte Unterstützungsleistungen im Bereich der gesamten FMS-Umgebung sowie des Dokumentenmanagements inklusive der Schnittstellen und der angebundenen Fachanwendungen unter Berücksichtigung der etablierten Prozesse der Auftraggeberin. Die dazu vorgegebenen Rahmenparameter werden in den folgenden Ausführungen erläutert.
Für die gesamte FMS-Umgebung kommen Windows Server VMs als Laufzeitumgebungen zum Einsatz.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem EVB-IT Dienstvertrag.
Unter Berücksichtigung der Ausgangssituation gemäß der Leistungsbeschreibung plant die Auftraggeberin ihre FMS-Umgebung zu modernisieren und „up-to-date“ zu halten. Daher soll das Projekt „Migration sämtlicher FMS Stages von klassischer Serverinfrastruktur zu Containerinfrastruktur“ durchgeführt. Die Stages umfassen hierbei Entwicklung, Test, Release Candidate, Schulung und Produktion. Dies ist die Weiterführung eines vorhergehenden Projekts zu der Modernisierung der FMS-Umgebung.
Die Auftraggeberin benötigt hierfür hochqualifizierte Unterstützungsleistungen im Bereich der gesamten FMS-Umgebung sowie des Dokumentenmanagements inklusive der Schnittstellen und der angebundenen Fachanwendungen unter Berücksichtigung der etablierten Prozesse der Auftraggeberin. Die dazu vorgegebenen Rahmenparameter werden in den folgenden Ausführungen erläutert.
Für die gesamte FMS-Umgebung kommen Windows Server VMs als Laufzeitumgebungen zum Einsatz.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem EVB-IT Dienstvertrag.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2025-84
Titel: Unterstützung bei der Verwaltung einer Formularmanagement Umgebung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Dauer: 24 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-03 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-03 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung von Unterlagen gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 UVgO zu verzichten.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: 040202071536📞
URL: http://www.bgw-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E14678923🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E14678923🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 9910238092
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 191-651608 (2025-10-02)