Gegenstand des vorliegenden Auftrages ist die Annahme, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung bestimmter Rechnungen und rechnungsbegründeter Unterlagen. Die Auftraggeberin schreibt den Abschluss von drei Verträgen in 3 Losen aus (ein Vertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner). Los 1: Maschinelle Abrechnungsdaten der Sonstigen Leistungserbringer nach § 301 und § 302 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sowie die Datenannahme von besonderen Versorgungsformen nach § 295 Abs. 1b SGB V in Verbindung mit § 140a SGB V und Institutsambulanzen nach § 120 Abs. 3 Satz 4 SGB V, siehe die Leistungsbeschreibung Los 1. Los 2: Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP1-EFN) gem. Leistungsbeschreibung Los 2. Los 3: Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragszahnärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP2-EFN BEMA 1) gemäß Leistungsbeschreibung Los 3.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 25 Dienstleister Leistungsabrechnungen
Referenznummer: BO-5688
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Auftrages ist die Annahme, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung
bestimmter Rechnungen und rechnungsbegründeter Unterlagen. Die Auftraggeberin schreibt den Abschluss von drei
Verträgen in 3 Losen aus (ein Vertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner).
Los 1: Maschinelle Abrechnungsdaten der Sonstigen Leistungserbringer nach § 301 und § 302 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sowie die Datenannahme von besonderen Versorgungsformen nach § 295 Abs. 1b SGB V in Verbindung mit § 140a SGB V und Institutsambulanzen nach § 120 Abs. 3 Satz 4 SGB V, siehe die Leistungsbeschreibung Los 1.
Los 2: Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP1-EFN) gem. Leistungsbeschreibung Los 2.
Los 3: Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragszahnärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP2-EFN BEMA 1) gemäß Leistungsbeschreibung Los 3.
Gegenstand des vorliegenden Auftrages ist die Annahme, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung
bestimmter Rechnungen und rechnungsbegründeter Unterlagen. Die Auftraggeberin schreibt den Abschluss von drei
Verträgen in 3 Losen aus (ein Vertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner).
Los 1: Maschinelle Abrechnungsdaten der Sonstigen Leistungserbringer nach § 301 und § 302 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sowie die Datenannahme von besonderen Versorgungsformen nach § 295 Abs. 1b SGB V in Verbindung mit § 140a SGB V und Institutsambulanzen nach § 120 Abs. 3 Satz 4 SGB V, siehe die Leistungsbeschreibung Los 1.
Los 2: Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP1-EFN) gem. Leistungsbeschreibung Los 2.
Los 3: Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragszahnärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP2-EFN BEMA 1) gemäß Leistungsbeschreibung Los 3.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1.0 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: BO-5688
Titel: 25 Dienstleister Leistungsabrechnung Los 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringende Dienstleistung besteht in der Annahme, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung aller Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen einschließlich der maschinellen Abrechnungsdaten der Sonstigen Leistungserbringer nach § 301 und § 302 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sowie die Datenannahme von besonderen Versorgungsformen nach § 295 Abs. 1b SGB V in Verbindung mit § 140a SGB V und Institutsambulanzen nach § 120 Abs. 3 Satz 4 SGB V (siehe auch Anlage 1: Leistungsübersicht zum Leistungsverzeichnis).
Die zu erbringende Dienstleistung besteht in der Annahme, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung aller Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen einschließlich der maschinellen Abrechnungsdaten der Sonstigen Leistungserbringer nach § 301 und § 302 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sowie die Datenannahme von besonderen Versorgungsformen nach § 295 Abs. 1b SGB V in Verbindung mit § 140a SGB V und Institutsambulanzen nach § 120 Abs. 3 Satz 4 SGB V (siehe auch Anlage 1: Leistungsübersicht zum Leistungsverzeichnis).
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt, siehe oben unter I.3). Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 10.04.2025 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden. Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Es gilt deutsches Recht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt, siehe oben unter I.3). Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 10.04.2025 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden. Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Es gilt deutsches Recht.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Erbringung der Leistung ist grundsätzlich ortsunabhängig.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Titel: 25 Dienstleister Leistungsabrechnung Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringende Dienstleistung besteht aus der Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP1-EFN).
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Erbringung der Dienstleistung ist grundsätzlich nicht ortsgebunden, die Eintragung zum Erfüllungsort erfolgt nur, weil es ein Pflichtfeld ist.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Titel: 25 Dienstleister Leistungsabrechnungen Los 3
Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringende Dienstleistung besteht aus der Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragszahnärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V (Daten TP2-EFN BEMA 1).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 10:01:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 15072025 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-04-23 10:01:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter
Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervoll-ständigen oder
zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden,
es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen, sind in
diesem Fall binnen angemessener Nachfrist ab Aufforderung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ einzureichen.
Die o.g. formellen Anforderungen gelten entsprechend. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Die BIG behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 und 3 VgV unter
Berücksichtigung der Grundätze der Transparenz und Gleichbehandlung dazu aufzufordern, bei Angebotsabgabe
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervoll-ständigen oder
zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Hinweis: Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen und grundsätzlich auch für Preisangaben. Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden,
es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen, sind in
diesem Fall binnen angemessener Nachfrist ab Aufforderung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ einzureichen.
Die o.g. formellen Anforderungen gelten entsprechend. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Nach Ermessen der Auftraggeberin können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht…
… werden.
Weitere Informationen
Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
… werden.
Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Berufs- oder Handelsregisterauszug: Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht
älter als drei Monate - Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
- Berufs- oder Handelsregisterauszug: Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht
älter als drei Monate - Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, §124 GWB: - Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, §124 GWB Absatz 1 Nr 1
bis 9, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG durch Abgabe der "Eigenerklärung entsprechend §§
123, 124 GWB".
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, §124 GWB: - Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, §124 GWB Absatz 1 Nr 1
bis 9, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG durch Abgabe der "Eigenerklärung entsprechend §§
123, 124 GWB".
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung zum Gesamtumsatz in Euro des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren durch Abgabe der "Eigenerklärung Umsatz"
Es gilt folgende Mindestanforderung: Der Umsatz muss in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens EUR 250.000 betragen haben.
Eigenerklärung Umsatz: Erklärung zum Gesamtumsatz in Euro des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren durch Abgabe der "Eigenerklärung Umsatz"
Es gilt folgende Mindestanforderung: Der Umsatz muss in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens EUR 250.000 betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen des Unternehmens Los 1: a. Angabe von drei Referenzen, die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b.
Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in
technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Anlage
„Leistungsbeschreibung Los 1“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er
aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung zulässt. d) Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e) f. Es ist der Referenzauftraggeber mit Kontaktdaten (Ansprechpartner und Telefonnummer) anzugeben.
Mindestanforderungen:
a) Alle Referenzaufträge sind aus den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) nachzuweisen. b) Alle Referenzaufträge müssen die Erbringung von Abrechnungsleistungen gemäß § 302 SGB V betreffen. c) Ein Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ausgeführt worden sein und D) ein Referenzauftrag muss für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der zum Leistungszeitraum als Basissoftware iskv:21c|ng in Betrieb hatte.
Die Referenzen werden nachgewiesen durch Abgabe der Eigenerklärung "Referenzen".
Referenzen des Unternehmens Los 1: a. Angabe von drei Referenzen, die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. b.
Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in
technischer/beruflicher Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Anlage
„Leistungsbeschreibung Los 1“ zu erbringen. c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er
aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung zulässt. d) Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben. e) f. Es ist der Referenzauftraggeber mit Kontaktdaten (Ansprechpartner und Telefonnummer) anzugeben.
Mindestanforderungen:
a) Alle Referenzaufträge sind aus den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) nachzuweisen. b) Alle Referenzaufträge müssen die Erbringung von Abrechnungsleistungen gemäß § 302 SGB V betreffen. c) Ein Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ausgeführt worden sein und D) ein Referenzauftrag muss für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der zum Leistungszeitraum als Basissoftware iskv:21c|ng in Betrieb hatte.
Die Referenzen werden nachgewiesen durch Abgabe der Eigenerklärung "Referenzen".
Eigenerklärung Zertifizierung“ nach DIN EN ISO 9001 und ISO 27001“: Es muss eine Zertifizierung nach ISO 9001 und ISO 27001 oder vergleichbar vorhanden sein. Die Vergleichbarkeit muss gegebenenfalls vom Bieter bewiesen werden.
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Der Bieter muss bestätigen, dass er im Falle der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsjahr verfügen wird
• Personenschäden 10.000.000 EUR
• Sachschäden 10.000.000 EUR
• Vermögensschäden 10.000.000 EUR
• Versicherung gegen Folgen eines
Datenschutzverstoßes 10.000.000 EUR
und diese über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten wird.
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Der Bieter muss bestätigen, dass er im Falle der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsjahr verfügen wird
• Personenschäden 10.000.000 EUR
• Sachschäden 10.000.000 EUR
• Vermögensschäden 10.000.000 EUR
• Versicherung gegen Folgen eines
Datenschutzverstoßes 10.000.000 EUR
und diese über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten wird.
Erklärung Partnerschaftsvertrag BITMARCK Software GmbH: Der Bieter muss bestätigen, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist einen bestehenden Partnerschaftsvertrag mit Zugriff auf die erfor-derlichen Schnittstellen mit der BITMARCK Software GmbH zu haben.
Erklärung Partnerschaftsvertrag BITMARCK Software GmbH: Der Bieter muss bestätigen, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist einen bestehenden Partnerschaftsvertrag mit Zugriff auf die erfor-derlichen Schnittstellen mit der BITMARCK Software GmbH zu haben.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und
haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages
zu bezeichnen durch Abgabe der "Eigenerklärung Bietergemeinschaft"
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und
haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages
zu bezeichnen durch Abgabe der "Eigenerklärung Bietergemeinschaft"
Einsatz von Nachunternehmern: Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will. Er
kann die Nachunternehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen durch Abgabe der Eigenerklärung
"Verzeichnis andere Unternehmen". Sofern der Bewerber von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er
die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. In diesem
Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die
Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen durch Abgabe der Eigenerklärung
"Verpflichtungserklärung Bereitstellung Kapazitäten".
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einsatz von Nachunternehmern: Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will. Er
kann die Nachunternehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen durch Abgabe der Eigenerklärung
"Verzeichnis andere Unternehmen". Sofern der Bewerber von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er
die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. In diesem
Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die
Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen durch Abgabe der Eigenerklärung
"Verpflichtungserklärung Bereitstellung Kapazitäten".
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 14 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Entrichtung von Steuern
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-80035-45
Abteilung: Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
Postanschrift: Markgrafenstr. 22
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.big-direkt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86263264🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E86263264🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-02380-92
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 059-189396 (2025-03-23)