Für die Hauptverwaltung von BIG direkt gesund in Dortmund mit derzeit ca. 670 Mitarbeitenden schreibt die Auftraggeberin die Leistung Unterhaltsreinigung zum 01.01.2026 wegen des Laufzeitendes des aktuellen Vertrags neu aus. Im Rahmen dieses Werkvertrags soll die Unterhaltsreinigung und gesondert zu beauftragende Sonderreinigungen am Verwaltungssitz der Auftraggeberin in Dortmund vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung von ca. ca. 7.388 qm Grundfläche eines Bürogebäudes für über 670 Mitarbeitende mit unter anderem Büroräumen, Besprechungsräumen, Aufzügen, einem Empfangsbereich, Fluren, Sanitärbereichen, Teeküchen und Treppenhäusern. Zum Auftrag gehören auch noch die Stellung einer Service-Kraft für Dienstleistungs- und Reinigungstätigkeiten und die Bereitstellung von Verbrauchsmaterial insbesondere für die Sanitärbereiche.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 25 Unterhaltsreinigung Dortmund
Referenznummer: BO-5787
Kurze Beschreibung:
Für die Hauptverwaltung von BIG direkt gesund in Dortmund mit derzeit ca. 670 Mitarbeitenden schreibt die Auftraggeberin die Leistung Unterhaltsreinigung zum 01.01.2026 wegen des Laufzeitendes des aktuellen Vertrags neu aus. Im Rahmen dieses Werkvertrags soll die Unterhaltsreinigung und gesondert zu beauftragende Sonderreinigungen am Verwaltungssitz der Auftraggeberin in Dortmund vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung von ca. ca. 7.388 qm Grundfläche eines Bürogebäudes für über 670 Mitarbeitende mit unter anderem Büroräumen, Besprechungsräumen, Aufzügen, einem Empfangsbereich, Fluren, Sanitärbereichen, Teeküchen und Treppenhäusern. Zum Auftrag gehören auch noch die Stellung einer Service-Kraft für Dienstleistungs- und Reinigungstätigkeiten und die Bereitstellung von Verbrauchsmaterial insbesondere für die Sanitärbereiche.
Für die Hauptverwaltung von BIG direkt gesund in Dortmund mit derzeit ca. 670 Mitarbeitenden schreibt die Auftraggeberin die Leistung Unterhaltsreinigung zum 01.01.2026 wegen des Laufzeitendes des aktuellen Vertrags neu aus. Im Rahmen dieses Werkvertrags soll die Unterhaltsreinigung und gesondert zu beauftragende Sonderreinigungen am Verwaltungssitz der Auftraggeberin in Dortmund vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung von ca. ca. 7.388 qm Grundfläche eines Bürogebäudes für über 670 Mitarbeitende mit unter anderem Büroräumen, Besprechungsräumen, Aufzügen, einem Empfangsbereich, Fluren, Sanitärbereichen, Teeküchen und Treppenhäusern. Zum Auftrag gehören auch noch die Stellung einer Service-Kraft für Dienstleistungs- und Reinigungstätigkeiten und die Bereitstellung von Verbrauchsmaterial insbesondere für die Sanitärbereiche.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 BO-6787
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Büroausstattung📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal um ein Kalenderjahr durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Für eine wirksame Verlängerung muss die Erklärung bis spätestens zum 30.09. des Jahres, in dem der Vertrag sonst enden würde, per E-Mail beim Auftragnehmer ein-gegangen sein. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.12.2029.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal um ein Kalenderjahr durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern. Für eine wirksame Verlängerung muss die Erklärung bis spätestens zum 30.09. des Jahres, in dem der Vertrag sonst enden würde, per E-Mail beim Auftragnehmer ein-gegangen sein. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.12.2029.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-03 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-03 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-22 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen der Auftraggeberin können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Weitere Informationen/
Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate - Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands
haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate - Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands
haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gesamtnettoumsatz in der Unterhaltsreinigung im Zeitraum jeweils eines
Jahres (anzugeben sind die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A. Geforderte Angaben
1. Geforderte Angaben für alle Referenzen:
a. Angabe von drei Referenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, wobei zwei Referenzen über Unterhaltsreinigung und eine Referenzüber die Gestel-lung einer Service-Kraft gehen muss.
b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in fachlicher/technischer Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausge-schriebenen Leistungen im Bereich Unterhaltsreinigung und Service-Kraft zu erbringen.
c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung zulässt.
d. Es ist anzugeben, ob der Referenzauftraggeber zum Bereich der öffentlichen Verwaltung gehört.
e. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben.
f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben.
2. Geforderte Angabe für die Referenz(en) zu Unterhaltsleistungen:
Bei den beiden geforderten Referenzen über Unterhaltsreinigung ist die zu reinigende Grundfläche der Referenzaufträge anzugeben.
3. Geforderte Angabe für die Referenz(en) zur Gestellung einer Service-Kraft:
Bei der geforderten Referenz über die Gestellung einer Service-Kraft ist die Zahl der wöchentlichen Stunden anzugeben.
B. Mindestanforderungen
1. Folgende Mindestanforderungen gelten für alle Referenzen:
Alle Referenzaufträge müssen über mindestens 24 Monate in den letzten drei Jahren ausgeführt worden sein.
2. Folgende Mindestanforderungen gelten für die Referenz(en) zu Unterhaltsreinigung:
a. Die zu reinigende Grundfläche muss jeweils mindestens 5.000 qm betragen.
b. Der Referenzauftraggeber einer Referenz über Unterhaltsreinigung muss zum Bereich der öffentlichen Verwaltung gehören.
3. Folgende Mindestanforderungen gelten für die Referenz(en) zur Gestellung einer Service-Kraft:
Die Zahl der durchschnittlichen wöchentlichen Stunden für die Gestellung einer Service-Kraft muss mindestens 15 Stunden betragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A. Geforderte Angaben
1. Geforderte Angaben für alle Referenzen:
a. Angabe von drei Referenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, wobei zwei Referenzen über Unterhaltsreinigung und eine Referenzüber die Gestel-lung einer Service-Kraft gehen muss.
b. Die Referenzen müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter in fachlicher/technischer Hinsicht dazu in der Lage ist, die ausge-schriebenen Leistungen im Bereich Unterhaltsreinigung und Service-Kraft zu erbringen.
c. Der Auftragsgegenstand aller Referenzen ist so zu beschreiben, dass er aussagekräftig ist und eine Beurteilung über die Vergleichbarkeit mit der hier ausgeschriebenen Leistung zulässt.
d. Es ist anzugeben, ob der Referenzauftraggeber zum Bereich der öffentlichen Verwaltung gehört.
e. Der Leistungszeitraum ist mit Anfangsmonat und Jahr und ggf. Beendigungsmonat und Jahr oder „laufend“ anzugeben.
f. Es ist der Referenzauftraggeber anzugeben.
2. Geforderte Angabe für die Referenz(en) zu Unterhaltsleistungen:
Bei den beiden geforderten Referenzen über Unterhaltsreinigung ist die zu reinigende Grundfläche der Referenzaufträge anzugeben.
3. Geforderte Angabe für die Referenz(en) zur Gestellung einer Service-Kraft:
Bei der geforderten Referenz über die Gestellung einer Service-Kraft ist die Zahl der wöchentlichen Stunden anzugeben.
B. Mindestanforderungen
1. Folgende Mindestanforderungen gelten für alle Referenzen:
Alle Referenzaufträge müssen über mindestens 24 Monate in den letzten drei Jahren ausgeführt worden sein.
2. Folgende Mindestanforderungen gelten für die Referenz(en) zu Unterhaltsreinigung:
a. Die zu reinigende Grundfläche muss jeweils mindestens 5.000 qm betragen.
b. Der Referenzauftraggeber einer Referenz über Unterhaltsreinigung muss zum Bereich der öffentlichen Verwaltung gehören.
3. Folgende Mindestanforderungen gelten für die Referenz(en) zur Gestellung einer Service-Kraft:
Die Zahl der durchschnittlichen wöchentlichen Stunden für die Gestellung einer Service-Kraft muss mindestens 15 Stunden betragen.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz
eines Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eines gleichwertigen
Nachweises ist und sich aus dem Zertifikat ergibt , dass sämtliche, die jeweilige Leistung
ausführenden Unternehmen/Standorte/Niederlassungen, von der Zertifizierung umfasst sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz
eines Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eines gleichwertigen
Nachweises ist und sich aus dem Zertifikat ergibt , dass sämtliche, die jeweilige Leistung
ausführenden Unternehmen/Standorte/Niederlassungen, von der Zertifizierung umfasst sind.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz
eines Zertifizierungsnachweises nach ISO 14001 oder eines gleichwertigen Nachweises ist
und sich aus dem Zertifikat ergibt, dass sämtliche, die jeweilige Leistung ausführenden
Unternehmen/Standorte/Niederlassungen, von der Zertifizierung umfasst sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz
eines Zertifizierungsnachweises nach ISO 14001 oder eines gleichwertigen Nachweises ist
und sich aus dem Zertifikat ergibt, dass sämtliche, die jeweilige Leistung ausführenden
Unternehmen/Standorte/Niederlassungen, von der Zertifizierung umfasst sind.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung Der Bieter bestätigt, dass er für den
Fall der Inanspruchnahme durch die Auftraggeberin oder einen Dritten, eine der Höhe und
dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden
(inklusive Beschädigung/Vernichtung bewachter Sachen) mit folgenden Einschlüssen hat oder
für den Zuschlagsfall abschließt: reine Vermögensschäden, Tätigkeitsschäden sowie
Schlüssel-/Codekartenverlustdeckung. Die Mindestversicherungssummen je Versicherungsfall
betragen pauschal für: a. Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 5 Millionen €, b.
Tätigkeitsschäden: 500.000 €, c. Schlüssel-/Codekartenverlust: 100.000 €. Die
Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils
mindestens das Zweifache der Versicherungssummen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung Der Bieter bestätigt, dass er für den
Fall der Inanspruchnahme durch die Auftraggeberin oder einen Dritten, eine der Höhe und
dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden
(inklusive Beschädigung/Vernichtung bewachter Sachen) mit folgenden Einschlüssen hat oder
für den Zuschlagsfall abschließt: reine Vermögensschäden, Tätigkeitsschäden sowie
Schlüssel-/Codekartenverlustdeckung. Die Mindestversicherungssummen je Versicherungsfall
betragen pauschal für: a. Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 5 Millionen €, b.
Tätigkeitsschäden: 500.000 €, c. Schlüssel-/Codekartenverlust: 100.000 €. Die
Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils
mindestens das Zweifache der Versicherungssummen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 11 weitere
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-80035-45
Abteilung: Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
Postanschrift: Markgrafenstr. 22
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.big-direkt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E54316146🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E54316146🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt. Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 22.10.2025 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden.
Es besteht die Verpflichtung an der Objektbesichtigung am 13.10.25 teilzunehmen, Näheres siehe Ziff. 3 der Bewerbungsbedingungen.
Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Es gilt deutsches Recht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt. Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 22.10.2025 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden.
Es besteht die Verpflichtung an der Objektbesichtigung am 13.10.25 teilzunehmen, Näheres siehe Ziff. 3 der Bewerbungsbedingungen.
Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Es gilt deutsches Recht.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-02380-92
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit
gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB
Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Bundes
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit
gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB
Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Bundes
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 191-651465 (2025-10-02)