Technische Beratungsleistung zur Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen über die Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung, der europäischen Pilotvorhaben im Zusammenhang mit der Durchführung der eIDAS-Verordnung (namentlich beim Anwendungsfall „Prepaidregistrierung via elektronische Brieftasche“) und beim Vorhaben „Digitale Identitäten“ des BMI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2503 Technische Begleitung der eIDAS VO
Referenznummer: 2503
Kurze Beschreibung:
“Technische Beratungsleistung zur Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen über die Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung, der europäischen...”
Kurze Beschreibung
Technische Beratungsleistung zur Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen über die Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung, der europäischen Pilotvorhaben im Zusammenhang mit der Durchführung der eIDAS-Verordnung (namentlich beim Anwendungsfall „Prepaidregistrierung via elektronische Brieftasche“) und beim Vorhaben „Digitale Identitäten“ des BMI.
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Produkte/Dienstleistungen: Informationstechnologiedienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung teilt sich in drei Arbeitspakete (AP):
AP1: Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen der Durchführungsrechtsakte zur eIDAS-Verordnung unter...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung teilt sich in drei Arbeitspakete (AP):
AP1: Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen der Durchführungsrechtsakte zur eIDAS-Verordnung unter Einsatz technischer Expertise auf europäischer Ebene (in den jeweiligen Expertengruppen) und auf nationaler Ebene in der Abstimmung mit den zuständigen nachgeordneten Behörden BNetzA, BSI und Verbänden betroffener Marktbeteiligter.
AP2: Technische Begleitung des Anwendungsfalls Prepaid-Registrierung“ im Rahmen der Beteiligung des BMDV am Konsortium „POTENTIAL“ zur Erprobung der europäischen Pilotvorhaben der „Large Scale Pilots“ (LSP I) sowie technische Begleitung der BMDV-Mitarbeit beim Folgevorhaben eines LSP II.
AP3: Technische Unterstützung des BMDV bei den Arbeiten zum Bau der deutschen EUDI Wallet und des dafür erforderlichen Ökosystems. Entwicklung von Anforderungen an das Ökosystem, sodass dessen Leistungsfähigkeit insbesondere für dessen Anwendungen im regulativen Zuständigkeitsbereich des BMDV gewährleistet ist. Hierzu gehören Anwendungen wie z.B. die Prepaid-Registrierung, die Nutzung der MSISDN und der eSIM im Kontext der eIDAS-Verordnung sowie die Gestaltung der diesbezüglichen Rolle der Mobilfunknetzbetreiber
Der Arbeitsumfang der einzelnen Arbeitspakete unterscheidet sich je nach Arbeitsphase:
1. Arbeitsphase/ 2.-3. Quartal 2025: In dieser Arbeitsphase liegt der Fokus auf der technischen Begleitung des Anwendungsfalls Prepaidregistrierung“ im Rahmen des LSP I (AP 2). Es ist von einem zeitlichen Umfang in Höhe von etwa 14 Stunden/ Woche auszugehen. Für die Unterstützung des BMDV bei den Verhandlungen der Durchführungsrechtsakte (AP 1) sind etwa 8 Stunden/ Woche anzusetzen. Die Arbeiten im Arbeitspaket 3 sind mit 2 Stunden/ Woche anzusetzen.
2. Arbeitsphase/ 4. Quartal 2025 und 1. Quartal 2026: Mit der Beendigung der Hauptprojektphase beim LSP I sind dort nur noch Restarbeiten zu erledigen, so dass sich der Arbeitsaufwand deutlich reduziert. Gleichzeitig startet die Hauptprojektphase der LSPs II, bei den allerdings nur eine Begleitung seitens Referat DP25 vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund ist beim AP2 mit einem Aufwand von 4 Stunden/ Woche auszugehen. Im 3. Quartal 2025 dürften die Durchführungsrechtsakte zur eIDAS-Verordnung mehrheitlich beschlossen sein, so dass sich im AP 1 ebenfalls der Arbeitsaufwand erheblich auf etwa 4 Stunden/ Woche reduziert. Der Fokus liegt mit Vorliegen der Durchführungsrechtsakte dann auf der Etablierung der notwendigen Standards und der Bereitstellung der dafür erforderlichen Prüf- und Zertifizierungsverfahren zum Bau der Wallet und den seitens BMDV zu leistenden Arbeiten mit 16 Stunden/ Woche.
3. Arbeitsphase 2. Quartal 2026 bis 1. Quartal 2027: 2026 entstehen im AP 1 aller Voraussicht nach keine Arbeitsaufwände mehr, da die Durchführungsrechtssetzung abgeschlossen sein dürfte. Ein zusätzlicher Arbeitsaufwand könnte durch die notwendige Ausgestaltung der Governance für die Steuerung des Zuganges zu den Sicherheitselementen in den mobilen Endgeräten entstehen, wofür ein entsprechendes Amendment zu den Durchführungsrechtsakten mit Bezug zum Art. 12b der eIDAS-Verordnung erforderlich ist. Für das AP1 ist daher mit einem Arbeitsaufwand von 3 Stunden/ Woche zu rechnen.
Im AP2 ist lediglich die technische Begleitung des Folgevorhabens und kein eigener Anwendungsfall mehr zu betreuen, so dass weiterhin von einem reduzierten Arbeitsaufwand von 4 Stunden/ Woche auszugehen ist. Der Fokus liegt in dieser Projektphase weiter auf dem AP3 mit der Finalisierung der Arbeiten zur Bereitstellung der deutschen Wallet bis Ende 2026 bzw. Anfang 2027.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption...”
Beschreibung der Optionen
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
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Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen:
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 3 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis dieses Vertrages.
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Wiederholungsleistungen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 ("Durchführungsrechtsakte der eIDAS-Verordnung")
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 ("Erprobung europäischer Pilotvorhaben "Large Scale Pilots"")
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.3 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 ("Deutsche EUDI Wallet und Ökosystem")
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-27 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 3.1 Referenzen Digitale Identitäten und Identitätsmanagement: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 3.1 Referenzen Digitale Identitäten und Identitätsmanagement: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Mindestanforderung:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich Digitalen Identitäten und Identitätsmanagement belegt.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3.2 Referenzen EU Regulierungen, Projektmanagement: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.2 Referenzen EU Regulierungen, Projektmanagement: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Mindestanforderung:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich
a) Projektmanagement und
b1) europäische Regulierung (einschließlicher technischer Umsetzung) und internationaler Normungsarbeit, insbesondere im Bereich der Digitalen Identitäten, inkl. der hierfür erforderlichen IT-Sicherheitsanforderungen (Risikoanalyse und Zertifizierungsanforderungen) und/oder
b2) europäische Fördervorhaben belegen/ nachweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“4.1 Erklärung zu Interessenkonflikten/ zur Neutralität: Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) des Bieters, ob er derzeit und / oder absehbar bis zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4.1 Erklärung zu Interessenkonflikten/ zur Neutralität: Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) des Bieters, ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs/ Unterstützungsleistungen für Dritte erbringt oder erbringen wird, die mit dem Themenbereich Digitale Identitäten/ Identitäsmanagement der Leistungsbeschreibung/ den zu vergebenden Leistungen/ in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“4.2 Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung: Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.2) des Bieters zur Niederschrift und Erklärung über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
4.2 Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung: Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.2) des Bieters zur Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. I. S. 547) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S.1942)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=746470🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=746470🌏
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 019-059088 (2025-01-27)