2556/StB13-Evaluierung 16. BImSchV – Gutachterliche Untersuchung der, durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen
Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen einer Änderung der bestehenden IGW auf Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und die damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Darstellung soll beispielhaft anhand fiktiver Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Anschließend sind die Ergebnisse auf ausgesuchte Bedarfsplanprojekte zu projizieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2556/StB13-Evaluierung 16. BImSchV – Gutachterliche Untersuchung der, durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen
Referenznummer: 2556/StB13
Kurze Beschreibung:
“Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen...”
Kurze Beschreibung
Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen einer Änderung der bestehenden IGW auf Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und die damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Darstellung soll beispielhaft anhand fiktiver Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Anschließend sind die Ergebnisse auf ausgesuchte Bedarfsplanprojekte zu projizieren.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Straßenbau📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen einer Änderung der bestehenden IGW auf Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und die damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Darstellung soll beispielhaft anhand fiktiver Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Anschließend sind die Ergebnisse auf ausgesuchte Bedarfsplanprojekte zu projizieren.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F Sanktion VO 833/2014 zu erklären, dass er nicht gegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 verstößt
c) Der Bieter (bzw. das benannte Unternehmen bei Eignungsleihe) hat durch Eigenerklärung (Formblatt F2) zu bestätigen, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten bleibt; bei Selbstversicherung gemäß Haushaltsrecht ist der Abschluss nicht erforderlich, jedoch ist eine entsprechende Erklärung samt Nachweis dem Angebot beizufügen.
d) Der Bieter hat mindestens drei geeignete Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (ab 08/2022) nachzuweisen, die vergleichbare Leistungen im Bereich lärmschutztechnischer Berechnungen an Bundesfernstraßen belegen und damit seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Formblatt F3 darlegen; zu jeder Referenz sind Angaben zum Projektinhalt, zur Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand, zum Auftraggeber, zum Leistungszeitraum sowie zum ausführenden Unternehmen zu machen.
e) Angaben zum Bewerber/Bewerberstruktur (Formbaltt F-BS)
f) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
g) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
h) Kalkulation der Pauschalpreise
i) Verhaltenskodex des BMV
*****
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 10 (WEEK)
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-20 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens),...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 08/2022) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 08/2022) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Themenschwerpunkt: Lärmschutztechnische Berechnungen im Bereich der Bundesfernstraßen
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Lärmschutztechnische Berechnungen im Bereich der Bundesfernstraßen
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen mit lärmschutztechnischen Berechnungen im Bereich der Bundesfernstraßen belegen.
In Betracht kommen insofern wissenschaftliche Untersuchungen, Studien oder Gutachten zu lärmschutztechnischen Berechnungen im Bereich der Bundesfernstraßen..
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerber/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 200-685034 (2025-10-16)