Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden diese Lose bei patentfreien Antibiotika in jeweils zwei Lose (EU-Los/Global-Los) unterteilt, § 130a Abs. 8a SGB V. Für das EU-Los wird ein Vertragspartner gesucht, im Global-Los hingegen zwei Vertragspartner. Die einzelnen Lose sind der Angebotsdatei (Anlage 1) zu entnehmen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 34. Generikaausschreibung (Antibiotika+BMG)
Referenznummer: 34. (Antibiotika+BMG)
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden diese Lose bei patentfreien Antibiotika in jeweils zwei Lose (EU-Los/Global-Los) unterteilt, § 130a Abs. 8a SGB V. Für das EU-Los wird ein Vertragspartner gesucht, im Global-Los hingegen zwei Vertragspartner. Die einzelnen Lose sind der Angebotsdatei (Anlage 1) zu entnehmen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden diese Lose bei patentfreien Antibiotika in jeweils zwei Lose (EU-Los/Global-Los) unterteilt, § 130a Abs. 8a SGB V. Für das EU-Los wird ein Vertragspartner gesucht, im Global-Los hingegen zwei Vertragspartner. Die einzelnen Lose sind der Angebotsdatei (Anlage 1) zu entnehmen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 12
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 12
Abschluss eines Generikarabattvertrags für die o. g. Wirkstoffe. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für die o. g. Wirkstoffe. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Deutsche Bank AG BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK Voralb HELLER * INDEX * LEUZE BKK_DürkoppAdler BMW BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK Mobil Krankenkasse mhplus Betriebskrankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA Krankenkasse SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Deutsche Bank AG BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK Voralb HELLER * INDEX * LEUZE BKK_DürkoppAdler BMW BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK Mobil Krankenkasse mhplus Betriebskrankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA Krankenkasse SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-20 18:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-13 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: keine
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.07.2025. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.07.2025. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Der Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZ52KP#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 193-660051 (2025-10-07)