Auftragsbekanntmachung (2025-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 36 - Tischlerarbeiten, Innentüren SG5
Referenznummer: 2025_060 71200
Kurze Beschreibung:
“Die Ausschreibung beinhaltet die für das geplante
Unterkunftsgebäude SG5 erforderlichen Tischlerarbeiten Innenholztüren.”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen umfassen u.a. Lieferung und Montierung von Türelementen, Gleitschienen-Türschließer, Türbeschlag, Lieferung Stahlzargen, etc.”
Zusätzliche Informationen:
“Ausführungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung findet ein Startgespräch mit dem AG und der durch den AG beauftragten Bauüberwachung statt, indem ein...”
Zusätzliche Informationen
Ausführungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung findet ein Startgespräch mit dem AG und der durch den AG beauftragten Bauüberwachung statt, indem ein konkreter Starttermin für die Arbeiten festgelegt wird. Der Starttermin findet voraussichtlich Anfang Mai statt. Für die Montage je Geschoss ist eine Ausführungsdauer von 1 Woche vorgesehen.
Ausführungsfristen:
- Montage der Zargen innerhalb von 1 Woche Anfang Mai 2025
- Montage der Türen EG innerhalb von 1 Woche Ende November 2025
- Montage der Türen 1. OG innerhalb von 1 Woche Anfang Dezember 2025
- Montage der Türen 2. OG innerhalb von 1 Woche Anfang Januar 2026
- Montage der Türen 3. OG innerhalb von 1 Woche Ende Januar 2026
Fertigstellung der Gesamtleistung bis Ende Januar 2026.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-24 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-24 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Ausführungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung findet ein Startgespräch mit dem AG und der durch den AG beauftragten Bauüberwachung statt, indem ein...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Ausführungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung findet ein Startgespräch mit dem AG und der durch den AG beauftragten Bauüberwachung statt, indem ein konkreter Starttermin für die Arbeiten festgelegt wird. Der Starttermin findet voraussichtlich Anfang Mai statt. Für die Montage je Geschoss ist eine Ausführungsdauer von 1 Woche vorgesehen.
Ausführungsfristen:
- Montage der Zargen innerhalb von 1 Woche Anfang Mai 2025
- Montage der Türen EG innerhalb von 1 Woche Ende November 2025
- Montage der Türen 1. OG innerhalb von 1 Woche Anfang Dezember 2025
- Montage der Türen 2. OG innerhalb von 1 Woche Anfang Januar 2026
- Montage der Türen 3. OG innerhalb von 1 Woche Ende Januar 2026
Fertigstellung der Gesamtleistung bis Ende Januar 2026.
“Bekanntmachungs-ID: CXS7YD3YT5XYZ0MN
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung,...”
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD3YT5XYZ0MN
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Institut der Feuerwehr NRW
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03001-16
Postanschrift: Wolbecker Str. 237
Postleitzahl: 48155
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@idf.nrw.de📧
Telefon: +49 25131121512📞
Fax: +49 25131121599 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB -...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 057-183456 (2025-03-20)