Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss in der Lage sein, die geforderten Untersuchungen sozialwissenschaftlich fundiert gemäß den Vorgaben für die wissenschaftliche Praxis in diesem Bereich durchzuführen. Der Bieter muss über die für die Durchführung und Auswertung der Untersuchung erforderlichen Kompetenzen verfügen. Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bieter mindestens vier (4) vergleichbare Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren einzureichen. Als Referenz können bereits
durchgeführte, vergleichbare Aufträge/ Projekte dienen.
Eine Referenz ist dann mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar, wenn sie auf einer vergleichbaren methodischen Grundlage (qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung) beruht bzw. für dieses Vorhaben relevante Erfahrungen in der Durchführung und Auswertung von Interviews, Fokusgruppen sowie Befragungen vermittelt. Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen (siehe „Anlage 3_Formblatt_Referenz“).
• Bezeichnung der Referenz
• Angaben zum Referenzgeber
• Gegenstand des Auftrages/des Projektes
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Auftragssumme
• Veröffentlichung in Fachzeitschrift(en)
• Angabe von aus der Referenz gewonnenen Erfahrungen
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bieter das mit der Auftragsausführung betraute Personal, mit Zuordnung der Rollen „Projektleiter“ sowie „Projektmitarbeiter“, zu benennen und vorzustellen. Zur Vorstellung gehört auch die Darstellung der Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen der jeweiligen Personen. Aus den eingereichten
Nachweisen unter „Anlage 4_Formblatt_Personal“ muss mindestens hervorgehen, dass das mit der Auftragsausführung betraute Personal in Summe folgende Erfahrungen nachweist:
• abgeschlossenes Studium im Bereich der Sozial- und/oder Geisteswissenschaften (Mindestanforderung)
• Für den Projektleiter: Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung seit Studienabschluss
• (Mindestanforderung)
• Für alle übrigen Projektmitarbeiter: Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung seit Studienabschluss
• (Mindestanforderung)
Der Bieter muss zudem in der Lage sein, die strahlenschutzspezifischen Aspekte der Untersuchung, soweit für die Arbeiten erforderlich, zu berücksichtigen