Die Rahmenvereinbarung umfasst den Neuabschluss für Autodesk Abonnements sowie die Verlängerung bestehender Autodesk Abonnements. Die MPG sucht nach einem Auftragnehmer, der Lizenzen für sämtliche Produkte des Herstellers Autodesk zum dezentralen und zentralen Einsatz in der Max-Planck-Gesellschaft und assoziierten Einrichtungen bereitstellen kann. Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung des gesamten Produktspektrums von Autodesk. Die Lizenzen werden befristet überlassen und enthalten Softwarepflege wie Updates und Upgrades sowie den Herstellersupport. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Verlängerung der Bestandslizenzen und einem Neukauf eröffnet. Der Neukauf erfolgt in der Menge unter Abstimmung mit Autodesk.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 42904_MPG Autodesk 2025
Referenznummer: MPG_AUD-2025-42904
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung umfasst den Neuabschluss für Autodesk Abonnements sowie die Verlängerung bestehender Autodesk Abonnements.
Die MPG sucht nach einem Auftragnehmer, der Lizenzen für sämtliche Produkte des Herstellers Autodesk zum dezentralen und zentralen Einsatz in der Max-Planck-Gesellschaft und assoziierten Einrichtungen bereitstellen kann. Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung des gesamten Produktspektrums von Autodesk. Die Lizenzen werden befristet überlassen und enthalten Softwarepflege wie Updates und Upgrades sowie den Herstellersupport. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Verlängerung der Bestandslizenzen und einem Neukauf eröffnet. Der Neukauf erfolgt in der Menge unter Abstimmung mit Autodesk.
Die Rahmenvereinbarung umfasst den Neuabschluss für Autodesk Abonnements sowie die Verlängerung bestehender Autodesk Abonnements.
Die MPG sucht nach einem Auftragnehmer, der Lizenzen für sämtliche Produkte des Herstellers Autodesk zum dezentralen und zentralen Einsatz in der Max-Planck-Gesellschaft und assoziierten Einrichtungen bereitstellen kann. Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung des gesamten Produktspektrums von Autodesk. Die Lizenzen werden befristet überlassen und enthalten Softwarepflege wie Updates und Upgrades sowie den Herstellersupport. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Verlängerung der Bestandslizenzen und einem Neukauf eröffnet. Der Neukauf erfolgt in der Menge unter Abstimmung mit Autodesk.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Lizenzen aus dem Produktspektrum des Herstellers Autodesk für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft und ihrer assoziierten Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Verlängerung der Bestandslizenzen und einen Neukauf eröffnet.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung läuft über einen Zeitraum von 36 Monaten (Basislaufzeit) sowie der einmaligen Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate (Optionslaufzeit).
Das geschätzte maximale Auftragsvolumen über die maximale Laufzeit von 48 Monaten beläuft sich auf ca. 6,5 Mio. €. In der Schätzung enthalten sind die Verlängerung der Bestandslizenzen, die weitere Verlängerung bestehender Lizenzen sowie mögliche Zusatzbedarfe an Neulizenzen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Lizenzen aus dem Produktspektrum des Herstellers Autodesk für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft und ihrer assoziierten Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Verlängerung der Bestandslizenzen und einen Neukauf eröffnet.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung läuft über einen Zeitraum von 36 Monaten (Basislaufzeit) sowie der einmaligen Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate (Optionslaufzeit).
Das geschätzte maximale Auftragsvolumen über die maximale Laufzeit von 48 Monaten beläuft sich auf ca. 6,5 Mio. €. In der Schätzung enthalten sind die Verlängerung der Bestandslizenzen, die weitere Verlängerung bestehender Lizenzen sowie mögliche Zusatzbedarfe an Neulizenzen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Grafiksoftwarepaket📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-24 📅
Datum des Endes: 2028-07-23 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerung um 12 Monate möglich, falls vom Auftraggeber keine Kündigung ausgesprochen wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Details siehe bitte Vergabeunterlage
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation auf elektronischem Weg (§ 134 Abs. 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw., soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation auf elektronischem Weg (§ 134 Abs. 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw., soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 103-349376 (2025-05-27)