60000000-8 Transportdienstleistungen

JVA Plötzensee

Durchführung von Sach- und Geldtransporten für den Berliner Justizvollzug und die Gerichtsbarkeit

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 60000000-8 Transportdienstleistungen
Referenznummer: 5460-454-25
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Sach- und Geldtransporten für den Berliner Justizvollzug und die Gerichtsbarkeit
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2
Postleitzahl: 13627
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-30 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-23 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
- Formblatt Anlage 1-4 (inkl. Nachweise) - ggf. Formblatt Anlage 5 (inkl. Nachweise) - Wirt 124 und Wirt 2141 sowie Preisblatt und Wirt 213.1 Angebotsschreiben sollten dem Angebot schon beiliegen. - ggf. Unteraufträge Wirt 235, 236 und Wirt 328 - Konzept zur Leistungsfähigkeit - Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 - DIN Norm 77210-1:2018-07 (nur Los 2 Geldtransporte)
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: JVA Plötzensee
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300661000-46
Postanschrift: Friedrich-Olbricht-Damm 16
Postleitzahl: 13627
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@jvapls.berlin.de 📧
Telefon: 0000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/197350 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 166-567257 (2025-08-25)