Entleihung von geschminkten Rollenspielern zur Darstellung von Verwundeten (inkl. Amputees), Infanteriekräften (eigene und feindliche Kräfte) und Bevölkerung. Die Entleihung erfolgt grundsätzlich stundenweise, ggf. ist ein Tagessatz anzugeben (siehe Leistungsverzeichnis)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 6002851169-BwDLZ Bogen - Entleihung von Rollenspielern (Arbeitnehmerüberlassung) zur Darstellung von Verwundeten, Infanteriekräfte und Bevölkerung
Referenznummer: 6002851169-BwDLZ Bogen
Kurze Beschreibung:
“Entleihung von geschminkten Rollenspielern zur Darstellung von Verwundeten (inkl. Amputees), Infanteriekräften (eigene und feindliche Kräfte) und...”
Kurze Beschreibung
Entleihung von geschminkten Rollenspielern zur Darstellung von Verwundeten (inkl. Amputees), Infanteriekräften (eigene und feindliche Kräfte) und Bevölkerung.
Die Entleihung erfolgt grundsätzlich stundenweise, ggf. ist ein Tagessatz anzugeben (siehe Leistungsverzeichnis)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entleihung von geschminkten Rollenspielern zur Darstellung von Verwundeten (inkl. Amputees), Infanteriekräften...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entleihung von geschminkten Rollenspielern zur Darstellung von Verwundeten (inkl. Amputees), Infanteriekräften (eigene und feindliche Kräfte) und Bevölkerung.
Laufzeit des Vertrages: 14.07.2025 - 13.07.2029
Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es werden keine Lose gebildet. Dies ist auf Grund der homogenen Gesamtleistung der zu erbringenden Dienstleistung nicht möglich.
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Ort der Leistung: Straubing-Bogen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-14 📅
Datum des Endes: 2029-07-13 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine Verlängerungsoption” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-16 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-16 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bogen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“entfällt”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“die einzureichenden Nachweise sind in der Checkliste für Bieter abschließend aufgelistet.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung aller rechtlichen Voraussetzungen”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 093-313732 (2025-05-14)