Auftragsbekanntmachung (2025-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 6002881093-RV über die Verwertung von gemischten Abfällen (AVV 15 01 06) aus Darmstadt und Pfungstadt über eine Laufzeit von 4 Jahren.
Referenznummer: 6002881093-BwDLZ Idar-Oberstein
Kurze Beschreibung:
“6002881093-RV über die Verwertung von gemischten Abfällen (AVV 15 01 06) aus Darmstadt und Pfungstadt über eine Laufzeit von 4 Jahren.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hausmüllbeseitigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“6002881093-RV über die Verwertung von gemischten Abfällen (AVV 15 01 06) aus Darmstadt und Pfungstadt über eine Laufzeit von 4 Jahren.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#” Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgaben Bewertungsmatrix
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-21 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-22 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“•Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56, 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
•Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56, 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der AN hat für die Dauer der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichversicherung mit einem im europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Unternehmen in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AN hat für die Dauer der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichversicherung mit einem im europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Unternehmen in Höhe von
3 Millionen € für Personenschäden und
3 Millionen € für Sach- und Vermögenschäden
abzuschließen und dem AG auf Anforderung nachzuweisen
3 Millionen € für Personenschäden und
3 Millionen € für Sach- und Vermögenschäden
abzuschließen und dem AG auf Anforderung nachzuweisen
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung des Beseitigungs-/Verwertungsverfahren zum KrWG für AVV 15 01 06”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“•B-V 034 Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe
•Eigenerklärung Artikel 5k VO EU 2022_576 RUS Sanktion”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 133-460492 (2025-07-14)