Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie)
einzureichen, dass er derzeit über ein
Umweltmanagementsystem (ISO 14001 oder EMAS
oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten
auch Zertifikate von unabhängigen
Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß
Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den
Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des
Bieters z.B. über ein geordnetes
Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards
verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich
zu erbringen.
Bei abgelaufenem Zertifizierungszeitraum ist ein
Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung der
Zertifizierung oder dessen Verlängerung
einzureichen.
Aus berechtigten Gründen können Unternehmen ihre
Eignung zudem auch durch andere als die vom
Auftraggeber geforderten Nachweise belegen. Soweit
vom Bieter andere als die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise (z.B. ausführliche detaillierte
Eigenerklärungen über die unternehmensinternen
Regelungen zur Einhaltung umweltspezifischer
Standards und einfacher Grundsätze, wie die
Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung
von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von
umweltschonenden Reinigungsmitteln, den
ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom
und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung,
Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen etc. etc.) mit dem
Angebot eingereicht werden, sind die berechtigten
Gründe für diese abweichende Einreichung
darzulegen. Als berechtigte Gründe erkennt die
Vergabestelle unter anderem solche Gründe an, die
nachweisen, dass das bietende Unternehmen noch
den sogenannten Start-Ups angehört. Der Nachweis
einer solchen Zugehörigkeit ist vom Bieter zu
erbringen.
Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe
bleiben davon unberührt.