Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für den Auftrag kommen
nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu
vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung
vorzulegen: - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Die Bieter, deren
Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts sowie eine Freistellungsbescheinigung nach
§48 EStG vorzulegen. Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf
gesondertes Verlangen eine Gewerbeanmeldung sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug
vorzulegen. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung: Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. - Angabe, dass nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132a
StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der
letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB), Geldwäsche (§261 StGB), Bestechung (§334
StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Diebstahl (§242 StGB), Unterschlagung (§246 StGB),
Erpressung (§253 StGB), Betrug (§263StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Kreditbetrug. (§265b StGB), Untreue (§266 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB), Fälschung technischer
Aufzeichnungen (§268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§283ff.
StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§298 StGB),
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB), Brandstiftung (§306 StGB),
Baugefährdung (§319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§324, 324a StGB),
unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr
als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass
der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 7 / 17 einem Eintrag im
Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500
EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wirdder Auftraggeber für
den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. -
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die
Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister,
sofern eine Eintragspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz von
Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden