67 - Kauf, Lieferung und Montage von Starkwindsonnenschirmen

Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt

Lieferung inkl. Montagearbeiten von Starkwindsonnenschirmen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Frankfurt am Main

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 67 - Kauf, Lieferung und Montage von Starkwindsonnenschirmen
Referenznummer: 67-2025-00018
Kurze Beschreibung:
Lieferung inkl. Montagearbeiten von Starkwindsonnenschirmen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Frankfurt am Main
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sonnenschirme 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: Kauf, Lieferung und Montage von Starkwindsonnenschirmen
Postleitzahl: 60327
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-25 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es werden keine weiteren Optionen eingeräumt
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-08 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis über die erfolgreiche Lieferung und Installation von Starkwindsonnenschirmen oder vergleichbaren Produkten, mit Angabe von Referenzen von öffentlichen oder vergleichbaren Auftraggebern, sowie Angabe von Projekten ähnlicher Art und Größenordnung, die in den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossen wurden. Formblatt 124_LD
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Nachweis, dass das Unternehmen in der Lage ist, die Lieferung innerhalb des geforderten Zeitrahmens zu bewältigen, sowie Bereitstellung von Ressourcen und Logistik zur Sicherstellung der termingerechten Lieferung und Montage.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss[1]gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
Nationale Registrierungsnummer: DE 114 110 388
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: patrick.jung@stadt-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 69-212-30287 📞
URL: https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194f468809d-61f63bda10aa5480 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151 126603 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 045-145381 (2025-03-04)