Auftragsbekanntmachung (2025-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 67 - Kauf, Lieferung und Montage von Starkwindsonnenschirmen
Reference number: 67-2025-00018
Kurze Beschreibung:
“Lieferung inkl. Montagearbeiten von Starkwindsonnenschirmen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Frankfurt am Main”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Sonnenschirme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf, Lieferung und Montage von Starkwindsonnenschirmen”
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-25 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis über die erfolgreiche Lieferung und Installation von Starkwindsonnenschirmen oder vergleichbaren Produkten, mit Angabe von Referenzen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis über die erfolgreiche Lieferung und Installation von Starkwindsonnenschirmen oder vergleichbaren Produkten, mit Angabe von Referenzen von öffentlichen oder vergleichbaren Auftraggebern, sowie Angabe von Projekten ähnlicher Art und Größenordnung, die in den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossen wurden.
Formblatt 124_LD
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis, dass das Unternehmen in der Lage ist, die Lieferung innerhalb des geforderten Zeitrahmens zu bewältigen, sowie Bereitstellung von Ressourcen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis, dass das Unternehmen in der Lage ist, die Lieferung innerhalb des geforderten Zeitrahmens zu bewältigen, sowie Bereitstellung von Ressourcen und Logistik zur Sicherstellung der termingerechten Lieferung und Montage.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151 126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 045-145381 (2025-03-04)