Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Unternehmensreferenzen
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter mit dem Angebot anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz aus den letzten 10 Jahren seine Erfahrung mit Leistungen des "Technischen Inbetriebnahmemanagements und Technischen Monitorings" anhand der im Verfahren aufgestellten Mindeststandards nachzuweisen.
Es wurden
- allgemeine Mindeststandards, die mit jeder Unternehmensreferenz nachgewiesen werden müssen und
- weitere Mindeststandards, die in Verbindung mit den allgemeinen Mindeststandards in einer oder über mehrere Referenzen kumuliert nachgewiesen werden müssen, aufgestellt.
Die Mindeststandards sind im Einzelnen dem Formblatt "A- 5_Anforderung_Angaben_Unternehmensreferenzen" den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sofern die vom Bieter benannten Unternehmensreferenzen die Mindeststandards nicht erfüllen, wird das Angebot ausgeschlossen.
b) Erklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren.
Mindeststandard:
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten mit (Fach-) Hochschulabschluss (Dipl.-Ingenieur, Master oder vergleichbarer Abschluss) in einer Fachrichtung der Technischen Ausrüstung, Bauingenieurwesen oder Maschinenbau darf in den letzten drei Geschäftsjahren die Anzahl von 3 Personen aus dem Bereich der Technischen Ausrüstung pro Jahr nicht unterschreiten.
Sofern die vom Bieter gemachten Angaben die Mindeststandards nicht erfüllen, wird das Angebot ausgeschlossen.
c) Anforderungen an das Personal (Projektverantwortliche*r)
Es gelten Mindestanforderungen für die vorgesehenen Projektverantwortlichen T-IBM und TMon, die für die Eignungsprüfung nachzuweisen sind:
- Ausbildung (insb. Abschlüsse und Qualifikationen)
- Berufserfahrung / Berufspraxis im Bereich Technische Ausrüstung
- Projekterfahrung anhand mindestens einer persönlichen Referenz im Bereich T-IBM bzw. TMon
Zum Nachweis der Projekterfahrung wurden
- allgemeine Mindeststandards, die mit jeder persönlichen Referenz nachgewiesen werden müssen und
- weitere Mindeststandards, die in Verbindung mit den allgemeinen Mindeststandards mindestens in einer persönlichen Referenz nachgewiesen werden müssen, aufgestellt.
Die Mindeststandards und weitere Hinweise sind im Einzelnen der Anlage "A-6 Anforderung-Angaben_Personal" den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sofern die vorgelegten Nachweise je Schlüsselposition Anforderungen und die jeweils aufgestellten Mindeststandards hinsichtlich der Ausbildung, Berufs- und
Projekterfahrung nicht erfüllen, wird das Angebot ausgeschlossen.