Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemein:
Die unter "Eignung zur Berufsausübung", "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft oder bei
Einbindung eines eignungsleihenden Unternehmens / Unterauftragnehmer von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft oder jedem eignungsleihenden Unternehmen / Unterauftragnehmer in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bieter vorzulegen wären. Dafür sind - soweit vorgesehen - die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur vorzulegen:
a) Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, bevollmächtigter Vertreter, Ansprechpartner) mit Erklärung der Befähigung zur Berufsausübung durch Eintragung in das Handelsregister /
Berufsregister der Bundesrepublik Deutschland bzw. vergleichbarem Register des jeweiligen Landes (§ 44 VgV). Als im Handelsregister nichteingetragener bzw. ausländischer Bieter ist es gestattet, vergleichbare gleichwertige Eintragungen
zu benennen; die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen nachzuweisen.
b) Zugelassen werden nur Bieter, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV).
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Leistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck
auf Leistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Hierüber ist von dem Bieter eine entsprechende Erklärungabzugeben.
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21SchwarzArbG.
d) Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten
e) Anerkennung der Antikorruptionsklausel der DRV Bund
f) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
g) Bietergemeinschaften haben eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. Sie benennen einen bevollmächtigten Vertreter.
h) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe) bzw. andere Unternehmen als Unterauftragnehmer für die Auftragsausführung einsetzen will, muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Die Eignung dieses
anderen Unternehmens ist mit dem Angebot nachzuweisen (siehe oben). Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.