Auftragsbekanntmachung (2025-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 8/2010/5W0983 - Mobile Heizcontainer
Reference number: 6002852114-BwDLZ Wunstorf
Kurze Beschreibung:
“6002852114-BwDLZ Wunstorf”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Großcontainer📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von zwei mobilen Heizcontainern (Warmwasserkesseln) inkl. Zubehör, wie passender Heißwasserschläuche, sowie einem mobilen Öltankcontainer zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Kauf von zwei mobilen Heizcontainern (Warmwasserkesseln) inkl. Zubehör, wie passender Heißwasserschläuche, sowie einem mobilen Öltankcontainer zur Wärmeversorgung. Inkl. Lieferung, Kranentladung und Einweisung in die Komponenten. Details siehe Leistungsbeschreibung/Material- und Leistungsliste.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-19 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe/zum Nachweis der Zuverlässigkeit (BAAINBw B-V 030 / B-V 034)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis/Eigenerklärung über gültige Zertifizierung gem. DIN ISO 9001:2008 bzw. DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formular "Eigenerklärung zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde" (Darlegung von Refernzen)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formular "Eigenerklärung zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde" (Darlegung der Gesamtumsätze der vergangenen Jahre)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Berufsregister, nicht älter als ein Jahr zum Angebotsfristende. Ist eine Eintragung gem. § 14 GewO verpflichtend, ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Berufsregister, nicht älter als ein Jahr zum Angebotsfristende. Ist eine Eintragung gem. § 14 GewO verpflichtend, ist der Auszug aus dem Gewerbezentralregister in aktueller Fassung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 59113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 093-312902 (2025-05-14)