Planungsleistungen HOAI Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke je LOS - Barrierefreier Ausbau von Haltestellen Bei den geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die barrierefreie Ausbildung verschiedener Haltestellen im Stadtgebiet von Detmold. Baulast- und Vorhabenträger der Maßnahmen ist grundsätzlich die Stadt Detmold. Bei LOS 4 (Bushaltestelle "Ellernberg" an der Remmighauser Straße; B 239) muss eine enge Abstimmung mit Straßen.NRW erfolgen. Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sind folgende Randbereiche und Interessen zu berücksichtigen. - Einbindung der ÖPNV-Linien mit möglicher Bevorrechtigung - Einbindung von konzeptionellen Rad- und Fußverkehrsachsen - Erarbeitung von förderfähigen Varianten Für das LOS 3 ist ferner ein Kanalbau geplant. Verkehrsanlagen (LOSE 1-9): Gemäß dem Leitbild Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Detmold sind die Belange von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln besonders zu berücksichtigen. Die neuen Bushaltestellen sollen barrierefrei mit etwaigen Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr geplant werden. Grundsätzlich sind Wartehallen (sofern möglich) erwünscht und einzuplanen. Generell sollte der Fahrbahnaufbau der Haltestelle aus Betonbauweise erfolgen. Die Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Busbordsteinen ausgestattet. Die Verlegung der bisherigen Bushaltestellen kann im Rahmen der Planung diskutiert werden. Für geplante Querungshilfen ist eine umfassend barrierefreie Doppelquerung mit taktilen Leitelementen und Sonderborden entsprechend dem Leitfaden 2012 "Barrierefreiheit im Straßenraum" vorzusehen. Ingenieurbauwerke (ausschließlich LOS 3): Planung und Bau eines Regenwasserkanals zur Erschließung der Gebäude Robert-Koch-Straße Hausnr. 35 bis 39 inkl. Baulücken mit Anschluss an den öffentlichen Regenwasserkanal in der Marienstraße nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Abschluss der LPH 3 bis Ende Februar 2026 inklusiver Mithilfe zum Zuschussantrag / Änderungs-antrag beim Zuschussgebero. Die Erstellung des Zuschussantrages sowie deren Anpassungen nach Prüfung des Zu-wendungsgebers ist Bestandteil der Planung und sind im Angebot zu berücksichtigen. Abschluss der LPH 5 bis Ende Juli 2026. Baubeginn Frühjahr 2027 oder 2028ff Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 9 Bushaltestellen barrierefrei
Referenznummer: 2025-0151
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen
HOAI Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke je LOS - Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
Bei den geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die barrierefreie Ausbildung verschiedener Haltestellen im Stadtgebiet von Detmold. Baulast- und Vorhabenträger der Maßnahmen ist grundsätzlich die Stadt Detmold. Bei LOS 4 (Bushaltestelle "Ellernberg" an der Remmighauser Straße; B 239) muss eine enge Abstimmung mit Straßen.NRW erfolgen.
Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sind folgende Randbereiche und Interessen zu berücksichtigen.
- Einbindung der ÖPNV-Linien mit möglicher Bevorrechtigung
- Einbindung von konzeptionellen Rad- und Fußverkehrsachsen
- Erarbeitung von förderfähigen Varianten
Für das LOS 3 ist ferner ein Kanalbau geplant.
Verkehrsanlagen (LOSE 1-9):
Gemäß dem Leitbild Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Detmold sind die Belange von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln besonders zu berücksichtigen. Die neuen Bushaltestellen sollen barrierefrei mit etwaigen Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr geplant werden. Grundsätzlich sind Wartehallen (sofern möglich) erwünscht und einzuplanen. Generell sollte der Fahrbahnaufbau der Haltestelle aus Betonbauweise erfolgen.
Die Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Busbordsteinen ausgestattet. Die Verlegung der bisherigen Bushaltestellen kann im Rahmen der Planung diskutiert werden. Für geplante Querungshilfen ist eine umfassend barrierefreie Doppelquerung mit taktilen Leitelementen und Sonderborden entsprechend dem Leitfaden 2012 "Barrierefreiheit im Straßenraum" vorzusehen.
Ingenieurbauwerke (ausschließlich LOS 3):
Planung und Bau eines Regenwasserkanals zur Erschließung der Gebäude Robert-Koch-Straße Hausnr. 35 bis 39 inkl. Baulücken mit Anschluss an den öffentlichen Regenwasserkanal in der Marienstraße nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Abschluss der LPH 3 bis Ende Februar 2026 inklusiver Mithilfe zum Zuschussantrag / Änderungs-antrag beim Zuschussgebero. Die Erstellung des Zuschussantrages sowie deren Anpassungen nach Prüfung des Zu-wendungsgebers ist Bestandteil der Planung und sind im Angebot zu berücksichtigen. Abschluss der LPH 5 bis Ende Juli 2026. Baubeginn Frühjahr 2027 oder 2028ff
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Planungsleistungen
HOAI Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke je LOS - Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
Bei den geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die barrierefreie Ausbildung verschiedener Haltestellen im Stadtgebiet von Detmold. Baulast- und Vorhabenträger der Maßnahmen ist grundsätzlich die Stadt Detmold. Bei LOS 4 (Bushaltestelle "Ellernberg" an der Remmighauser Straße; B 239) muss eine enge Abstimmung mit Straßen.NRW erfolgen.
Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sind folgende Randbereiche und Interessen zu berücksichtigen.
- Einbindung der ÖPNV-Linien mit möglicher Bevorrechtigung
- Einbindung von konzeptionellen Rad- und Fußverkehrsachsen
- Erarbeitung von förderfähigen Varianten
Für das LOS 3 ist ferner ein Kanalbau geplant.
Verkehrsanlagen (LOSE 1-9):
Gemäß dem Leitbild Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Detmold sind die Belange von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln besonders zu berücksichtigen. Die neuen Bushaltestellen sollen barrierefrei mit etwaigen Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr geplant werden. Grundsätzlich sind Wartehallen (sofern möglich) erwünscht und einzuplanen. Generell sollte der Fahrbahnaufbau der Haltestelle aus Betonbauweise erfolgen.
Die Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Busbordsteinen ausgestattet. Die Verlegung der bisherigen Bushaltestellen kann im Rahmen der Planung diskutiert werden. Für geplante Querungshilfen ist eine umfassend barrierefreie Doppelquerung mit taktilen Leitelementen und Sonderborden entsprechend dem Leitfaden 2012 "Barrierefreiheit im Straßenraum" vorzusehen.
Ingenieurbauwerke (ausschließlich LOS 3):
Planung und Bau eines Regenwasserkanals zur Erschließung der Gebäude Robert-Koch-Straße Hausnr. 35 bis 39 inkl. Baulücken mit Anschluss an den öffentlichen Regenwasserkanal in der Marienstraße nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Abschluss der LPH 3 bis Ende Februar 2026 inklusiver Mithilfe zum Zuschussantrag / Änderungs-antrag beim Zuschussgebero. Die Erstellung des Zuschussantrages sowie deren Anpassungen nach Prüfung des Zu-wendungsgebers ist Bestandteil der Planung und sind im Angebot zu berücksichtigen. Abschluss der LPH 5 bis Ende Juli 2026. Baubeginn Frühjahr 2027 oder 2028ff
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 9
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 9
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Auf den Klippen VA
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
9 Lose: HOAI Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke je LOS - Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-04 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Berlebeck Freibad VA
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Marienstraße_Robert Koch Straße VA IB
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Ellernberg Remmighauser Straße VA
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Niedernkrug VA
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Humboldstraße VA
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: 7
Titel: Pivitsheide Schule Stoddartstraße VA
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: 8
Titel: LOS 8 Begemann Stoddartstraße VA
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: 9
Titel: In den Benten VA
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-08 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-08 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-07-08 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-30 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 256.000 EUR gegeben ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 256.000 EUR gegeben ist.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000 EUR
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 100.000 EUR
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung (hier Leistungsbild Verkehrsanlagen) vergleichbar sind. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Engineering oder Science Bauingenieurwesen in der Vertiefungsrichtung Verkehrswesen und Siedlungswasserwirtschaft o. v. (Siedlungswasserwirtschaft o. v. nur für LOS 3)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung (hier Leistungsbild Verkehrsanlagen) vergleichbar sind. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Engineering oder Science Bauingenieurwesen in der Vertiefungsrichtung Verkehrswesen und Siedlungswasserwirtschaft o. v. (Siedlungswasserwirtschaft o. v. nur für LOS 3)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung (hier Leistungsbild Verkehrsanlagen) vergleichbar sind. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 100.000 Euro netto Baukosten im Bereich der Planung und des Baus von Verkehrsanlagen Leistungen erbracht haben.
- Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50.000 Euro netto Baukosten im Bereich der Planung und des Baus von Ingenieurbauwerken Leistungen erbracht haben. (GILT NUR FÜR LOS 3)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung (hier Leistungsbild Verkehrsanlagen) vergleichbar sind. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 100.000 Euro netto Baukosten im Bereich der Planung und des Baus von Verkehrsanlagen Leistungen erbracht haben.
- Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50.000 Euro netto Baukosten im Bereich der Planung und des Baus von Ingenieurbauwerken Leistungen erbracht haben. (GILT NUR FÜR LOS 3)
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: CAD-spezifische Software für Straßen- und Verkehrsplanung, Hydraulische Berechnungssoftware zur Kanal- und Entwässerungsplanung, Dynamische Schleppkurven-Software
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: CAD-spezifische Software für Straßen- und Verkehrsplanung, Hydraulische Berechnungssoftware zur Kanal- und Entwässerungsplanung, Dynamische Schleppkurven-Software
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme…
… aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
… aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
… aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- §§ 299a und - 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
… aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
… an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen…
… bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn…
… das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
… der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
… das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
… - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYTEAWQ7CY
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 107-363443 (2025-06-04)