BAB 10 achtstreifiger Ausbau zwischen AD Nuthetal und AD Potsdam AD Nuthetal (o) bis AD Potsdam (o), Bau-km 88+800 bis Bau-km 97+830 Erstellung Straßenbestandspläne (SBP)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: A 10, VKE 1141, Erstellung Straßenbestandspläne
Referenznummer: A114320103
Kurze Beschreibung:
“BAB 10 achtstreifiger Ausbau zwischen AD Nuthetal und AD Potsdam
AD Nuthetal (o) bis AD Potsdam (o), Bau-km 88+800 bis Bau-km 97+830
Erstellung...”
Kurze Beschreibung
BAB 10 achtstreifiger Ausbau zwischen AD Nuthetal und AD Potsdam
AD Nuthetal (o) bis AD Potsdam (o), Bau-km 88+800 bis Bau-km 97+830
Erstellung Straßenbestandspläne (SBP)
Nach Abschluss der Baumaßnahmen und der erfolgten Verkehrsfreigabe 06/2020 ist für den o.g. Abschnitt eine Bestandsdokumentation zu übergeben, zu der auch die Straßenbestandspläne zählen. Neben den rein straßenbaulichen Arbeiten sind auch die Arbeiten zum Einbau der Wildschutzzäune und des trassennahen Landschaftsbaus abgeschlossen.
Für den Bearbeitungsbereich sind die örtlichen Arbeiten zur Katasterschlussvermessung abgeschlossen und die daraus resultierenden Zerlegungsentwürfe wurden zur Prüfung und Übernahme bei der Katasterbehörde eingereicht. Mit dem Abschluss der Datenprüfung und der endgültigen Übernahme der Daten in das amtliche Kataster ist jedoch nicht vor Ende 2025 zu rechnen.
Gegenstand der Straßenbestandsdokumentationserstellung sind vermessungstechnische Leistungen zur Herstellung einer konsistenten Planabbildung für die vorliegende Baumaßnahme. Auf der Grundlage örtlicher Datenerfassungen durch eine terrestrische Vermessung sowie weiterer zu beschaffender und einzuarbeitender Daten ist der Bestand im Bearbeitungsbereich abzubilden.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
o Herstellung Lage- und Höhenfestpunktfeld,
o Terrestrische Geländeaufnahme,
o Herstellung vermessungstechnischer Grundlagenpläne,
o Erstellung Entwässerungsschachtdokumentation,
o Erstellung Digitaler Geländemodell (DGM)
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV (siehe Vergabeunterlagen)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV (siehe Vergabeunterlagen)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“gemäß § 45 VgV (siehe Vergabeunterlagen)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“gemäß § 44 VgV (siehe Vergabeunterlagen)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV” Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
“Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen...”
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: DEGES - Abt. R5
Nationale Registrierungsnummer: 999999
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@deges.de📧
Telefon: +49 3020243355📞
Fax: +49 3020243791 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 163-557841 (2025-08-26)