A 25 / B 5, Nordumgehung Geesthacht, Objektplanung (Lph 1-3 und 6), Tragwerksplanung (Lph 2-3 und 6) und SiGeKo-Leistungen für das Bauwerk BW 07.5 und die kombinierten Irritations- und Kollisionsschutzwände 5.1 und 5.2
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: A 25 - B 5, Nordumgehung Geesthacht, Objektplanung, Tragwerksplanung und SiGeKo
Referenznummer: FG 2884 25 124
Kurze Beschreibung:
“A 25 / B 5, Nordumgehung Geesthacht, Objektplanung (Lph 1-3 und 6), Tragwerksplanung (Lph 2-3 und 6) und SiGeKo-Leistungen für das Bauwerk BW 07.5 und die...”
Kurze Beschreibung
A 25 / B 5, Nordumgehung Geesthacht, Objektplanung (Lph 1-3 und 6), Tragwerksplanung (Lph 2-3 und 6) und SiGeKo-Leistungen für das Bauwerk BW 07.5 und die kombinierten Irritations- und Kollisionsschutzwände 5.1 und 5.2
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, plant den Neubau der Nordumgehung (NU) der A 25 / B 5 um die Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, plant den Neubau der Nordumgehung (NU) der A 25 / B 5 um die Stadt Geesthacht.
Die Baustrecke beginnt im Westen an der A 25 und führt in einem Bogen über die B 404 (Übergang Autobahn – Bundesstraße) nördlich um Geesthacht herum nach Osten, um dort am Knotenpunkt 4, beim Ortsteil Grünhof, an die bestehende B 5 anzuschließen. Neben dem Streckenbau werden ebenfalls mehrere Ingenieurbauwerke zur Unter- und Überführung der Nordumgehung sowie Lärmschutz- und Fledermausüberfluganlagen errichtet. Das Brückenbauwerk BW 07.5 befindet sich zwischen der Anschlussstelle Geesthacht Nord und dem Knotenpunkt 3.1 und überführt die Bundesstraße B 5 bei Bau-km 5+470,000 über das künftig offenzulegende Gewässer 1.6.3. Die Kreuzung der B 5 mit dem Gewässer 1.6.3 erfolgt in einem Winkel von 100 gon. Die Gewässerunterführung ist in Form eines gewellten Stahlrohres mit Maulprofil auszuführen. Beidseitig des BW 07.5 wird entlang der B 5 eine kombinierten Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (KSE 5.1 und KSE 5.2).
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-20 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio. € gegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss eine Objektplanung Leistungsphase
2-3 und 6, bzw. die Tragwerksplanung Leistungsphase 2-3 und 6 für eine Straßenbrücke oder
ein Wellstahlrohr im Zuge eine Straße mind. Honorarzone II und Referenzen als SiGeKo enthalten.
Der Nachweis der Leistung kann auch über die Einreichung mehrerer Referenzen erfolgen, um alle
der jeweils genannten Leistungsphasen abzudecken.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Der Koordinator für die Gesamtmaßnahme und dessen Vertreter müssen über ein abgeschlossenes...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Der Koordinator für die Gesamtmaßnahme und dessen Vertreter müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master, oder gleichwertig) und
mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven
Ingenieurbaus verfügen.
Der Projektverantwortliche für das Leistungsbild Objektplanung und dessen Vertreter
müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master,
oder gleichwertig) und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im
Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus verfügen.
Der Projektverantwortliche für das Leistungsbild Objektplanung und dessen Vertreter
müssen über ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (Diplom, Bachelor, Master,
oder gleichwertig) und mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im
Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus verfügen.
Der Projektverantwortliche für die SiGeKo-Leistung und dessen Vertreter müssen über
die Qualifikation gemäß RAB 30 als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator
Verfügen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Über folgende Ausstattung muss der Bieter verfügen:
Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, z.B. iTWO mit Datenübergabe im Dateiformat D11, D86,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Über folgende Ausstattung muss der Bieter verfügen:
Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, z.B. iTWO mit Datenübergabe im Dateiformat D11, D86, D83 und D84 sowie deren Weiterverarbeitung
CAD-Software (verlustfreier Import und Export von Vermessungs- und Planungsdateien)
Möglichkeit zur Durchführung Telefon- /Videokonferenzen mit z. B. CiscoWebex, Teams
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim LBV.SH
Nationale Registrierungsnummer: t:04313830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24118
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelleki@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Jerusalemsberg 9
Postleitzahl: 23568
Postort: Lübeck
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststellehl@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: +49 451 3710📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 204-701643 (2025-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 23487.53 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“A 25 / B 5, Nordumgehung Geesthacht, Objektplanung (Lph 1-3 und 6), Tragwerksplanung (Lph 2-3 und 6) und SiGeKo-Leistungen für das Bauwerk BW 07.5 und die...”
Beschreibung der Beschaffung
A 25 / B 5, Nordumgehung Geesthacht, Objektplanung (Lph 1-3 und 6), Tragwerksplanung (Lph 2-3 und 6) und SiGeKo-Leistungen für das Bauwerk BW 07.5 und die kombinierten Irritations- und Kollisionsschutzwände 5.1 und 5.2
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: A01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-30 📅
Titel: A 25 - B 5, Nordumgehung Geesthacht, Objektplanung, Tragwerksplanung und SiGeKo
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 23487.53 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AWB Ingenieurbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: t04511201140
Postanschrift: Isaac-Newton-Str. 17
Postleitzahl: 23562
Postort: Lübeck
Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wolfgang.els@awb-ing.de📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Lübeck
E-Mail: poststelle-hl@lbv.sh.landsh.de📧
Adresse des Käuferprofils: www.e-vergabe-sh.de🌏
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
_________________________________________________________________________________________________
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
_________________________________________________________________________________________________
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Quelle: OJS 2026/S 006-011642 (2026-01-08)