A 81, Erhaltungsmaßnahmen nördlich Stuttgart, VKE E035, E036, Planungen Kleinbauwerke

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

A81, VKE E035, AS Neuenstadt a.K. - Tunnel Hölzern (o) A81, VKE E036, Tunnel Hölzern (m) - AK Weinsberg Planungen Kleinbauwerke - Objektplanung Ingenieurbauwerke, LPh 2, 3, 6, Fachplanung Tragwerksplanung, LPh 2, 3, 6 und Besondere Leistungen / BIM

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: A 81, Erhaltungsmaßnahmen nördlich Stuttgart, VKE E035, E036, Planungen Kleinbauwerke
Referenznummer: AE03350503
Kurze Beschreibung:
A81, VKE E035, AS Neuenstadt a.K. - Tunnel Hölzern (o) A81, VKE E036, Tunnel Hölzern (m) - AK Weinsberg Planungen Kleinbauwerke - Objektplanung Ingenieurbauwerke, LPh 2, 3, 6, Fachplanung Tragwerksplanung, LPh 2, 3, 6 und Besondere Leistungen / BIM
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Bundesautobahn BAB 81 verläuft in Nord-Süd Richtung von Würzburg bis in die Nähe der Schweizer Grenze nach Gottmadingen. Per Dienstleistungsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der DEGES wurden umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen für die A81 Stuttgart vereinbart. In den VKEn E035 - "AS Neuenstadt - TU Hölzern (o)" und E036 - TU Hölzern (m) - AK Weinsberg (o) sollen im Rahmen der Erhaltungsmaßnahmen insgesamt 8 kleinere Brückenbauwerke abgebrochen, instandgesetzt oder neugebaut werden. Alle Bauwerke wurden in den Jahren 2023/2024 gemäß Nachrechnungsrichtlinie mit Bezug auf die für A 81 geforderten Ziellastniveaus nachgerechnet, bewertet und eingestuft. Im Anschluss wurde im Ergebnis von bauwerksbezogen erstellten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach RI-WI-BRÜ die Grundlage geschaffen, für die Bauwerke die Grundsatzentscheidung (LPh 1) bezüglich einer möglichen Ertüchtigung/Instandsetzung oder des notwendigen Ersatzneubaues zu treffen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Bewertungen ergaben folgende Entscheidungen: E035: BW 505, 506, 507 und 508 = Ersatzneubau BW 503 = ersatzloser Rückbau / Teilrückbau E036: BW 502, 504 = Ersatzneubau BW 524 = Instandsetzung Auf Grundlage der getroffenen Grundsatzentscheidungen sind nachfolgend die Vorplanung, Entwurfsplanung nach RAB-ING und anschließend die Vorbereitung der Vergabe durchzuführen. Folgende Leistungen werden für Kleinbauwerke vergeben: Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI Lph 2 - Vorplanung Lph 3 - Entwurfsplanung LPh 6 - Vorbereitung der Vergabe Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI Lph 2 - Vorplanung Lph 3 - Entwurfsplanung LPh 6 - Vorbereitung der Vergabe
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadt: Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Baden-Württemberg, Landkreis Heilbronn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Dauer: 15 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-29 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-04-29 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe/Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 999999
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@deges.de 📧
Telefon: +49 30-20243-0 📞
Fax: +49 30-20243-791 📠
URL: https://www.deges.de 🌏
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.deges.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195b4015245-60bc16cad02f5b68 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.deges.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: DEGES - Abt. R5
Nationale Registrierungsnummer: 999999
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
E-Mail: vergabe@deges.de 📧
Telefon: +49 030202430 📞
Fax: +49 03020243791 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 061-196418 (2025-03-26)