Auftragsbekanntmachung (2025-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: A1, Grunderneuerung AS Groß Ippener bis AD Stuhr, km 126,800 - 122,607 - Vorerkundung von Ausbaustoffen
Referenznummer: NOW-2025-0134
Kurze Beschreibung:
“A1, Grunderneuerung AS Groß Ippener bis AD Stuhr, km 126,800 - 122,607 - Vorerkundung von Ausbaustoffen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“A1, Grunderneuerung AS Groß Ippener bis AD Stuhr, km 127,000 - 122,500 - Vorerkundung von Ausbaustoffen inkl. AKR-Begutachtung
Art und Umfang
Im Rahmen der...”
Beschreibung der Beschaffung
A1, Grunderneuerung AS Groß Ippener bis AD Stuhr, km 127,000 - 122,500 - Vorerkundung von Ausbaustoffen inkl. AKR-Begutachtung
Art und Umfang
Im Rahmen der Vorbereitung der grundhaften Erneuerung im Zuge der A1 zwischen der Anschlussstelle Groß Ippener und dem Autobahndreieck Stuhr werden Untersuchungen zur Beurteilung der Schadstoffbelastung und der bautechnischen Eignung der Ausbaustoffe ausgeschrieben.
Es handelt sich um folgende Leistungen:
Örtliche Inaugenscheinnahme mit dem AG
Begutachtung des Streckenabschnitts / Dokumentation hinsichtlich einer möglichen AKR-Schädigung ("Alkali-Kieselsäure-Reaktion")
Probenahmeplan inkl. Darstellung der Probenahmepunkte, inkl. Recherche
Abstimmung Probenahmeplan mit dem AG
Erkundungen auf A1 (Nachtbaustellen) im Streckenabschnitt:
- Verkehrssicherung (Arbeitsstellen kürzerer Dauer)
- Baubegleitende Kampfmittelsondierung
- Entnahme von Bohrkernen Beton / HGT Durchm. 150 mm, rd. 50 Stück
- Entnahme von Bohrkernen Beton Durchm. 100 mm, rd. 12 Stück
- Entnahme von Bohrkernen Asphalt 150 mm, ca. 2 Stück
- Kleinrammbohrungen rd. 20 Stück
- Probenahme Bankettmaterial
- Herstellung Grundwassermessstellen aus Kleinrammbohrungen
- Laborversuche und Analysen (nach Abstimmung mit dem AG):
o Materialkennwerte
o Schadstoffuntersuchungen gemäß EBV / LAGA
- AKR-Begutachtung des Altbetons und Einschätzung
o Untersuchungen gemäß BASt "Empfehlung für die Schadensdiagnose und die Bauliche Erhaltung von AKR-geschädigten Fahrbahndecken aus Beton"
o Durchführung einer Kombination mit polarisationsmikroskopischen, mikrochemischen und röntgendiffraktometrischen Untersuchungen an Bohrkernen
o Schadensdiagnose durch Dünnschliffuntersuchung
o Petrographie der Gesteinskörnungen
o Zustand des Betongefüges (Luftporen, Carbonatisierungstiefe, Sekundärbildungen, Risse)
o Ggf. Bestimmung AKR-Potential
Erstellung von 2 Prüfberichten:
- Schadstoffe, Materialkennwerte, Konfiguration der Grundwasserdeckschicht nach EBV (HzeGW), mögliche Verwertung der anfallenden Baustoffe
- Bewertung der Schädigung durch AKR
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Straßenbau📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vorbereitung und Analyse von Bohrkernen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-04 📅
Datum des Endes: 2025-11-14 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“entfällt - ohne Bieter”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Angabe in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil III:
Angaben über mindestens [3] geeignete Referenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Angabe in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil III:
Angaben über mindestens [3] geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens [3] Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers.
Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit:
3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Voruntersuchungsdienstleistungen, die die Beprobung und Bewertung von Ausbaustoffen auf Autobahnen/Bundesstraßen zum Gegenstand gehabt haben und die in Verbindung mit einer Verkehrssicherungsleistung durchgeführt wurden.
Alternativ können 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Voruntersuchungsdienstleistungen, die die Beprobung und Bewertung von Ausbaustoffen auf Autobahnen/Bundesstraßen zum Gegenstand gehabt haben eingereicht werden und zusätzlich 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Verkehrssicherungsleistungen auf Autobahnen/Bundesstraßen, die nicht in Verbindung mit Voruntersuchungsleistungen erbracht wurden.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Beschreibung der vergleichbaren Leistungen in den Referenzen, der Erfüllung der erforderlichen Mindestanforderungen sowie der ordnungsgemäßen Ausführung und des Ergebnisses.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind von einer Bietergemeinschaft insgesamt sowie auch von Nachunternehmern für wesentliche Leistungen beizubringen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und / oder des Zugangscodes angeben.
Sofern vom Auftraggeber Referenzen gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind oder nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind diese ergänzend einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Der Bieter hat Qualifikationen für folgende Beteiligte nachzuweisen.
Verantwortliche Person:
Der Bieter hat mind. eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Der Bieter hat Qualifikationen für folgende Beteiligte nachzuweisen.
Verantwortliche Person:
Der Bieter hat mind. eine Verantwortliche Person festzulegen und dem Auftraggeber zu benennen. Die Verantwortliche Person muss über Fach- und Sachkunde verfügen und hat die Weisungsbefugnis gegenüber dem Probenehmer.
Die Fachkunde ist wie folgt nachzuweisen:
- Qualifizierte technische Ausbildung, insbesondere ein abgeschlossenes Studium an einer (Fach-) Hochschule oder Universität, oder
eine langjährige (mind. drei Jahre) praktische Erfahrung im Bereich der Bewertung von Ausbaustoffen des Verkehrswegebaus.
Hierfür sind der Lebenslauf sowie mind. zwei Referenzen oder der Nachweis der Anerkennung als Prüfstelle nach RAP Stra 15 mit dem Angebot einzureichen.
- Teilnahme an regelmäßigen Schulungen aus dem Bereich der Probenahme Boden / Gesteinskörnungen / Abfall; Umgang mit Bauabfällen, Bodenschutz und Altlasten, Ersatzbaustoffverordnung, Asbest, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Hierfür sind für die letzten vier Jahre mind. zwei Schulungen nachzuweisen. Die Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind mit dem Angebot einzureichen.
• Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien gemäß LAGA PN 98" (max. fünf Jahre alt).
• Zertifikat "Sachkunde beim Umgang mit Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs" (gemäß TRGS 519, Anlage 4C, max. sechs Jahre alt) oder höherwertiger gemäß TRGS 519, Anlage 3.
Bei Tätigkeiten zur Erkundung von potenziell asbesthaltigen Produkten kann die Verantwortliche Person auch die Aufgabe des Aufsichtsführenden gemäß TRGS 519 übernehmen.
Aufsichtsführende Person:
Der Bieter hat bei Tätigkeiten zur Erkundung von potenziell asbesthaltigen Produkten gemäß TRGS 519 eine Aufsichtsführende Person festzulegen und dem Auftraggeber zu benennen. Die Aufsichtsführende Person muss über Sachkunde verfügen und hat die Weisungsbefugnis gegenüber dem Probenehmer. Die Verantwortliche Person auch die Aufgabe des Aufsichtsführenden gemäß TRGS 519 übernehmen.
Die Sachkunde ist wie folgt nachzuweisen:
• Zertifikat "Sachkunde beim Umgang mit Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs" (gemäß TRGS 519, Anlage 4C, max. sechs Jahre alt) oder höherwertiger gemäß TRGS 519, Anlage 3.
Probenehmer:
Der Bieter hat mind. eine Person für die Probenahme festzulegen und dem Auftraggeber zu benennen. Der Probenehmer muss über Fach- und Sachkunde verfügen.
Die Fachkunde ist wie folgt nachzuweisen:
- Qualifizierte technische Ausbildung, insbesondere ein abgeschlossenes Studium an einer (Fach-) Hochschule oder Universität, oder eine langjährige (mind. drei Jahre) praktische Erfahrung im Bereich der Probenahme von Ausbaustoffen des Verkehrswegebaus. Hierfür sind der Lebenslauf sowie mind. zwei Referenzen mit dem Angebot einzureichen.
- Teilnahme an regelmäßigen Schulungen aus dem Bereich der Probenahme Boden / Gesteinskörnungen / Abfall; Umgang mit Bauabfällen, Bodenschutz und Altlasten, Ersatzbaustoffverordnung, Asbest, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in den letzten drei Jahren. Die Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind mit dem Angebot einzureichen.
Die Sachkunde ist wie folgt nachzuweisen:
• Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien gemäß LAGA PN 98" (max. fünf Jahre alt). Die Kopie des Sachkundenachweises ist mit dem Angebot einzureichen.
Bei Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Produkten muss der Probenehmer eine fachkundige Person gemäß TRGS 519 sein. Des Weiteren muss er die sicherheitstechnische Einrichtung regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüfen.
Verkehrssicherungsarbeiten:
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen gem. ZTV SA (MVAS-Nachweis).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
- Angabe im Vordruck HVA L-StB Leistungen von
Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, welche Teile
des Auftrags der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
- Angabe im Vordruck HVA L-StB Leistungen von
Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, welche Teile
des Auftrags der Auftragnehmer als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmen inkl. entsprechender Eignungsnachweise.
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Angabe in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil IV:
- Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss im
Auftragsfall einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Angabe in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil IV:
- Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss im
Auftragsfall einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in
bestimmter geeigneter Höhe
- Mindestanforderung: Berufshaft- oder
Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe
von mindestens 2.000.000,00 € und für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens
2.000.000,00 €
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
- Zusicherung der Versicherung über den Abschluss bzw. die
Erhöhung der Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
im Auftragsfall bzw. einen entsprechenden
Versicherungsnachweis
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://
amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer
anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien
Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei
Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch
Angabe der Registrierungsnummer und /oder des
Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise
gefordert werden, die nicht in den
Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese
ergänzend einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung
Auf gesondertes Verlangen ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung
Auf gesondertes Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarfilichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Auf Verlangen ist der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan
vorzulegen.
- Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des
Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, hingewiesen.
Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt
EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die
Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu
prüfen haben, ist abzugeben.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
- Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder
wirtschaftlichen Eignungsleihe
Präqualifizierte Unternehmen
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://
amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer
anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien
Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei
Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch
Angabe der Registrierungsnummer und /oder des
Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise
gefordert werden, die nicht in den
Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese
ergänzend einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Angaben in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil II:
- Eintragung in ein Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Angaben in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil II:
- Eintragung in ein Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Auf gesondertes Verlagen sind Gewerbeanmeldung, Berufs-/
Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweis
vorzulegen.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind von einer
Bietergemeinschaft insgesamt sowie auch von
Nachunternehmern für wesentliche Leistungen beizubringen.
Präqualifizierte Unternehmen
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://
amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer
anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien
Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei
Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch
Angabe der Registrierungsnummer und /oder des
Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise
gefordert werden, die nicht in den
Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese
ergänzend einzureichen.
“Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR):
Sind die Bedingungen...”
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR):
Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot.
Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: USt. ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Telefon: +49 30640964911📞
URL: https://www.autobahn.de🌏 Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: N.n.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Telefon: +49 30640964911📞
Fax: +49 30403680811 📠
URL: https://www.autobahn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 097-328512 (2025-05-19)