AS BN-Endenich bis AK BN-Nord, A565 AS Bonn-Poppelsdorf bis AK Bonn-Nord; Umbau AK Bonn-Nord, Teil 1: Zur Kompensation und Lenkung der durch die Großbaumaßnahme "Tausendfüßler" veränderten Verkehrsströme sind straßenbauliche Anpassungen innerhalb des Autobahnkreuz Bonn-Nord erforderlich: Bau einer neuen Rampe (Ast 6) von A565 zu A555 Rtg Bonn-Zentrum und Umbau der Bestandsrampe (Ast 5), umfangreiche KMR-Leistungen, Regenrückhaltebecken+LFA+Kanalbau, Stützwand Nr.: 5208 999, gesamte Straßenausstattung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: A565 AS Bonn-Poppelsdorf bis AK Bonn-Nord; Umbau AK Bonn-Nord, Teil 1
Referenznummer: 44-25-0002
Kurze Beschreibung:
“AS BN-Endenich bis AK BN-Nord, A565 AS Bonn-Poppelsdorf bis AK Bonn-Nord; Umbau AK Bonn-Nord, Teil 1:
Zur Kompensation und Lenkung der durch die...”
Kurze Beschreibung
AS BN-Endenich bis AK BN-Nord, A565 AS Bonn-Poppelsdorf bis AK Bonn-Nord; Umbau AK Bonn-Nord, Teil 1:
Zur Kompensation und Lenkung der durch die Großbaumaßnahme "Tausendfüßler" veränderten Verkehrsströme sind straßenbauliche Anpassungen innerhalb des Autobahnkreuz Bonn-Nord erforderlich:
Bau einer neuen Rampe (Ast 6) von A565 zu A555 Rtg Bonn-Zentrum und Umbau der Bestandsrampe (Ast 5), umfangreiche KMR-Leistungen, Regenrückhaltebecken+LFA+Kanalbau, Stützwand Nr.: 5208 999, gesamte Straßenausstattung
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“A565 AS Bonn-Poppelsdorf bis AK Bonn-Nord; Umbau AK Bonn-Nord, Teil 1
Straßenbau
ca. 760 m KMR-Bohrlochsondierung
ca. 5.000 m3 Erdarbeiten
ca. 600...”
Beschreibung der Beschaffung
A565 AS Bonn-Poppelsdorf bis AK Bonn-Nord; Umbau AK Bonn-Nord, Teil 1
Straßenbau
ca. 760 m KMR-Bohrlochsondierung
ca. 5.000 m3 Erdarbeiten
ca. 600 m Entwässerungsleitungen DN 300/400
ca. 1.000 m³ Frostschutzschicht 0/32
ca. 6.000 m² Schottertragschicht 0/32
ca. 2.200 m² Asphalttragschicht AC 32 T S
ca. 2.200 m² Asphaltbinderschicht AC 16 B S
ca. 3.000 m² Asphaltdeckschicht SMA 11 S
Ingenieurbauwerk Stützwand:
ca. 588 m2 Spundwandbohlen GU 15N einbringen
ca. 299 m Mikropfähle einbauen
ca. 42 m Geländer montieren
Ingenieurbauwerk Geschiebeschacht:
ca. 60 m3 Stahlbeton einbauen
ca. 210 m2 Spundwandbohlen AU 20 einbringen
ca. 107 m3 Unterwasserbetonsohle herstellen
ca. 17 m Geländer montieren
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, Allgemeine Informationen zum Vergabeverfahren:
Die Kommunikation erfolgt während des gesamten Vergabeverfahrens...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, Allgemeine Informationen zum Vergabeverfahren:
Die Kommunikation erfolgt während des gesamten Vergabeverfahrens ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Von anderen Zustellungswegen bitten wir abzusehen!
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 6 Werktage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Autobahnen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauliche Anlagen📦
Dauer: 10 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Willy-Brandt-Platz 2
47805 Krefeld
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Teilnahme an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Angaben zu wenigstens drei geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Angaben zu wenigstens drei geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
- Zu den benannten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an die HVA B-StB-Vorlage 3103 "Referenzbescheinigung"
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
1. Sonstige geforderte Nachweise gem. Eigenerklärung Eignung:
- Angaben zu technischen Fachkräften oder den technischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Angaben zu technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
2. Sonstige individuell geforderte Nachweise:
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an
Straßen (MVAS). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) als Betriebsnachweis.
- Qualifikation des Verantwortlichen für die Kampfmittelräumungsarbeiten gemäß § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG).
- Nachweis der Qualifikation der zu benennenden Montagefachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeugrückhaltesysteme (ZTV FRS)".
- Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)".
- Nachweis der Qualifikation des Markierungsfachmannes gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)"
- Prüfzeugnis der Bast und Sicherheitsdatenblatt für Markierungssysteme
- Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland.
- Vordrucke Angaben zu Fahrzeugrückhaltesystemen (Anlage 1 bis 2)
- Nachweis der Herstellerqualifikation für die Anbringung des CE-Zeichens auf der Schildrückseite (TLP VZ - Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen).
- Nachweis der Herstellerqualifikation für die Kennzeichnung auf der Schildrückseite mittels Gütezeichen im Sinne der Grundsätze für Gütezeichen des RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., RAL GZ 628 - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
- Sonstige Unterlagen:
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
1. Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB)
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne Leistungsbereiche nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
1. Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB)
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind auf den Leistungsbereich bezogene Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB "Eigenerklärung Eignung", auch für ggf. vorgesehene Nachunternehmer, mit dem Angebot vorzulegen.
2. Sonstige individuell geforderte Nachweise:
- Benennung Aufsteller /Koordinator für die Ausführungsplanung.
- Benennung des Entsorgungsbetriebes für asbesthaltigen Abfall (incl. asbesthaltigem Beton).
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben v. g. Angaben formlos ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Benennung der für die Unterauftragsvergabe vorgesehenen Unternehmer.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
- Angaben und Nachweise gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe.
- Angaben, dass sich das Unternehmen bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
- Angaben und Nachweise gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe.
- Angaben, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
- Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen.
Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
- Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
- Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
1. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 4.200.000,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags beträgt 4.200.000,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.3. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Benannte Nachweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
- Angaben über die Eintragung in einem Berufsregister.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
- Angaben über die Eintragung in einem Handelsregister.
“Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR):
Sind die Bedingungen für...”
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR):
Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot.
Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: USt. ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Telefon: +49 30640964911📞
URL: https://www.autobahn.de🌏 Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: N.n.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Telefon: +49 30640964911📞
URL: https://www.autobahn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 220-756831 (2025-11-13)