Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Mindeststandard:
Eine Personenidentität unter den Fachplaner 1 und 2 ist ausgeschlossen, die Leistungen der Planer 3 bis 6 dürfen jeweils zusätzlich von einem der beiden Fachplaner abgedeckt werden.
Fachplaner 1 - Nachrechnung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
-Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen mindestens zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
-Eine Referenz über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren, für die Nachrechnung einer Spannbetonbrücke mit einer Gesamtüberbaulänge von min. 200 m entsprechend der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" und die Zuordnung des Bauwerkes in die Nachweisklassen der Nachrechnungsrichtlinie.
-Eine Referenz über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren, für die Nachrechnung einer Spannbetonbrücke mit einer Gesamtüberbaulänge von min. 100 m entsprechend der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" und die Zuordnung des Bauwerkes in die Nachweisklassen der Nachrechnungsrichtlinie.
Fachplaner 2 - Nachrechnung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
-Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen mindestens zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
-Eine Referenz über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren, für die Nachrechnung einer Spannbetonbrücke mit einer Gesamtüberbaulänge von min. 200 m entsprechend der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" und die Zuordnung des Bauwerkes in die Nachweisklassen der Nachrechnungsrichtlinie.
-Eine Referenz über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren, für die Nachrechnung einer Spannbetonbrücke mit einer Gesamtüberbaulänge von min. 100 m entsprechend der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" und die Zuordnung des Bauwerkes in die Nachweisklassen der Nachrechnungsrichtlinie.
Fachplaner 3 - Objektplanung Instandsetzung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
-Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen mindestens zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
-Referenzen über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren,
-Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 2, 3 und 6 im Rahmen von Instandsetzungs- / Sanierungsmaßnahmen eines Brückenbauwerks mit mind. 50 m Gesamtüberbaulänge.
Fachplaner 4 - Tragwerksplanung Instandsetzung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
-Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen mindestens zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
-Referenzen über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren,
-Fachplanung Tragwerksplanung LPH 2 und 3 im Rahmen von Instandsetzungs- / Sanierungsmaßnahmen eines Brückenbauwerk mit mind. 50 m Gesamtüberbaulänge.
Fachplaner 5 - Objektplanung Ertüchtigung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
-Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen mindestens zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
-Referenzen über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren,
-Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 2, 3 und 6 im Rahmen von Ertüchtigungsmaßnahmen einer Spannbetonbrücke mit mind. 100 m Gesamtüberbaulänge.
Fachplaner 6 - Tragwerksplanung Ertüchtigung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
-Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen mindestens zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
-Referenzen über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren,
-Fachplanung Tragwerksplanung LPH 2 und 3 im Rahmen von Ertüchtigungsmaßnahmen einer Spannbetonbrücke mit mind. 100 m Gesamtüberbaulänge.
Werden die genannten Mindeststandards nicht erreicht, erfolgt ein Ausschluss des Bieters wegen fehlender Eignung.