Auftragsbekanntmachung (2025-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AB Deich Wartenburg-Dabrun, km 0,0 - 1,85
Referenznummer: 25/S/0209/WB
Kurze Beschreibung:
“Landschaftspflegerische Ausführungsplanung, Lp 5 - 8, Besondere Leistungen und Umweltbaubegleitung”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Freianlagenplanung LPH 5-8 gemäß § 39 HOAI (2021) i.V.m. Anlage 11
Bearbeitung von besonderen Leistungen für die Freianlagenplanung, wie...”
Beschreibung der Beschaffung
Freianlagenplanung LPH 5-8 gemäß § 39 HOAI (2021) i.V.m. Anlage 11
Bearbeitung von besonderen Leistungen für die Freianlagenplanung, wie Projekteinarbeitung, Überwachung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für den Deich und die Ersatzmaßnahmen.
Überwachung der Mangelbeseitigung.
Leistungen der ökologischen Baubegleitung (UBB)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umweltüberwachung im Bau📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Wittenberg, zwischen Dabrun und Wartenburg”
Ort der Leistung: Wittenberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-10 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Siehe Formblatt 124-Eigenerklärung zur Eignung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Siehe Formblatt 124-Eigenerklärung zur Eignung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der Anzahl der Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Siehe Formblatt 124-Eigenerklärung zur Eignung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Eintragung in Berufsregister (Siehe Formblatt 124-Eigenerklärung zur Eignung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis für 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben. Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten, Art...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis für 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben. Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. (Siehe Formblatt 124-Eigenerklärung zur Eignung)
“1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU),...”
1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU), usw.).
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte EMail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern
/Bietern keine Kosten erstattet.
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter
https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 158-544677 (2025-08-19)