Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Referenzen EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Fachkunge des Bewerbers (Firmenreferenzen)
Hinweis: Die Referenzen der Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften oder von Nachunternehmern sind deutlich zu kennzeichnen.
1. Nachweis von drei Referenzprojekten der letzten 7 Geschäftsjahre mit vergleichbarem Leistungsumfang, Objekt denkmalgeschützt (Eintrag in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes), Auftragsvolumen der Arbeiten pro Objekt mind. 100.000 EUR netto:
Ausführungsschwerpunkt: Maurer- und Putzarbeiten unter Verwendung von herkömmlichen Vollziegeln und Kalkputz Angabe von mindestens 3 Referenzobjekten
aussagefähige Referenzunterlagen mit Inhalt der Darstellung pro Referenzprojekt:
- kurze Leistungsbeschreibung mit Fotos Vorzustand/ Endzustand
- Auftraggeber / Planungsverantwortliche
- Ausführungszeitrum und Auftragsvolumen
- Angabe, ob die Arbeiten im laufenden Betrieb stattfanden
2. Qualifikation / Personal
- Nachweis der Beschäftigung von mindestens einem/r Restaurator/in im Maurer-, Stuckateur- oder Malerhandwerk (HWK-Abschluss) oder eines Mitarbeiters mit gleichwertiger Qualifikation und nachweisbarer Erfahrung im Bereich Denkmalpflege.
- Benennung der vorgesehenen Bauleitung mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Durchführung von Bauvorhaben an denkmalgeschützten Objekten.
- Angabe des vorgesehenen Poliers/Vorarbeiters mit Nachweis der beruflichen Qualifikation und einschlägiger Projekterfahrung.
- Nachweis der regelmäßigen Schulung im Umgang mit historischen Baustoffen und Verfahren (z. B. Kalkmörtel, mineralische Farben, reversible Systeme).
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse der für die Baustelle vorgesehenen Mitarbeiter (Goethe-Zertifikat A1 oder A 2, Start Deutsch 1, telc Deutsch A1 und A 2, ÖSD Zertifikat A1 und A 2). Höherwertige Zertifikate werden ebenfalls anerkannt. Bei Deutschmuttersprachlern entfällt der Nachweis.
3. Besondere Sachkunde (Arbeitsschutz / Gefahrstoffe)
- Nachweis der Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV 101-004 des mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiters bzw. Eigenerklärung, dass der Nachweis bis zum Ausführungsbeginn vorgelegt wird
- Nachweis der Fachkunde nach TRGS 524 für mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiter bzw. Eigenerklärung, dass der Nachweis bis zum Ausführungsbeginn vorgelegt wird
- Nachweis der Fachkunde nach TRGS 505 für mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiter bzw. Eigenerklärung, dass der Nachweis bis zum Ausführungsbeginn vorgelegt wird