Schutzmaßnahmen auf Bodenflächen, Treppenstufen, Wand- u. Deckenflächen, Geländern etc. Staubschutzwände u. Einhausungen Abbrechen von Abhangdecken, auch partielles Öffnen+Abbrechen Abbrechen von Metallständerwänden u. WC-Trennwänden
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch Trockenbau und Schutzmaßnahmen
Referenznummer: 25-2025-00376
Kurze Beschreibung:
“Schutzmaßnahmen auf Bodenflächen, Treppenstufen, Wand- u. Deckenflächen, Geländern etc.
Staubschutzwände u. Einhausungen
Abbrechen von Abhangdecken, auch ...”
Kurze Beschreibung
Schutzmaßnahmen auf Bodenflächen, Treppenstufen, Wand- u. Deckenflächen, Geländern etc.
Staubschutzwände u. Einhausungen
Abbrechen von Abhangdecken, auch partielles Öffnen+Abbrechen
Abbrechen von Metallständerwänden u. WC-Trennwänden
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt die Fassadensanierung / energetische und brandschutztechnische Sanierung der Liegenschaft "Schirn Kunsthalle,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt die Fassadensanierung / energetische und brandschutztechnische Sanierung der Liegenschaft "Schirn Kunsthalle, Bendergasse 1 (Römerberg, Innenstadt), Frankfurt am Main".
Diese wird in einem einzigen Bauabschnitt umgesetzt, die Bauzeit beträgt 34 Monate.
Der Ausführungszeitraum gemäß Rahmenterminplan gliedert sich wie folgt:
Ausführungsbeginn Schutzmaßnahmen + Abbruch: Ab Anfang März 2026
Vorhaltezeit Schutzmaßnahmen: Bis ca. Mitte 2028
Im Rahmen dieser Bauabschnitte sind im Gewerk Trockenbau (Abbruch+Schutzmaßnahmen) u. a. folgende Maßnahmen geplant:
•Schutzmaßnahmen auf Bodenflächen, Treppenstufen, Wandflächen, Deckenflächen
•Schutzmaßnahmen an Geländern, Handläufen, Fensterbänken Regalen, Maschinen etc.
•Staubschutzwände- / Einhausungen
•Abbrechen von Abhangdecken im Innenbereich, auch partielles Öffnen+Abbrechen
•Abbrechen von GK-Metallständerwänden, Vorsatzschalen, Abkofferungen
•Abbrechen von WC-Trennwandanlagen
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Zusätzliche Informationen:
“Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V....”
Zusätzliche Informationen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt für Bau und Immobilien - Submissionsstelle 3. OG -
Solmsstraße 27 - 37
60486 Frankfurt am Main
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“In Hessen kommen gem. 2.1.2.b. Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) i. d. F. vom 01.09.2021 die Regelungen des § 14a VOB/A...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
In Hessen kommen gem. 2.1.2.b. Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) i. d. F. vom 01.09.2021 die Regelungen des § 14a VOB/A nicht zur Anwendung.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“vergleichbare Arbeiten, insbesondere Schutz- und Baustelleneinrichtung in vergleichbaren Umfang/Größe
sowie Vollständige Auflistung der Eignungskriterien...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
vergleichbare Arbeiten, insbesondere Schutz- und Baustelleneinrichtung in vergleichbaren Umfang/Größe
sowie Vollständige Auflistung der Eignungskriterien gemäß Formblatt VHB 124 'Eigenerklärung zur Eignung'
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis
Vollständige Auflistung der Eignungskriterien gemäß Formblatt VHB 124 'Eigenerklärung zur Eignung'” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen”
“Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist...”
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt ''Eigenerklärung Russland-Sanktionen'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151 126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 204-699295 (2025-10-22)