Leistung Abbruchplanung Schadstoffe Abbruchplanung des schadstoffbelasteten Materials im Zuge der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes für Anatomie, Baujahr 1897, mit Hörsaalanbau aus dem Jahr 1977 und geplanter neuer unterirdischer Technikzentralen auf einer Liegenschaft der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) in der Innenstadt Erlangens (Ecke Krankenhausstraße/Universitätsstraße). Das Gebäude dient der Forschung und Lehre für die Institute der Anatomie der Medizinischen Fakultät. Der Flächenbedarf beinhaltet neben Büro-, Seminar- und Technikräumen auch hochinstallierte Bereiche für Labornutzung und Tierhaltung. Über den Hörsaalbereich mit 300 Plätzen ist das Gebäude mit dem Nachbargebäude verbunden. Die aktuell im Bestandsgebäude untergebrachte anatomische Präparation bzw. Prosektur wird zukünftig ausgelagert. Der Teilneubau wird auf einem separaten Grundstück ca. einen Kilometer entfernt errichtet und ist nicht Teil der Leistung. Die aktuelle BGF des Bestandsgebäudes beträgt ca. 7100 m² (exklusive der geplanten Erweiterungen im Untergeschoss). Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg, beabsichtigt die Sanierung des Gebäudes für Anatomie I in der Innenstadt von Erlangen. Das 1897 errichtete Gebäude steht unter Denkmalschutz und wurde im letzten Jahrhundert mehrmals umgebaut. Das Gebäude wurde bereits für die Nutzung als Anatomie konzipiert. Die letzte Gesamtsanierung inkl. Neubau Hörsaalanbau fand 1977 statt. In den 1970er und 1980er Jahren wurden verschiedene Maßnahmen im Gebäude umgesetzt. Diese umfassten unter anderem den Einzug von Zwischendecken in den vormals zweigeschossigen Räumen der Seitenflügel, den Umbau des Treppenraumes im Südflügel, und den Einbau eines Aufzuges. Der große Hörsaal in Verlängerung des Mittelrisalits wurde abgebrochen und durch einen neuen Hörsaalanbau ersetzt. Für die Bibliothek wurde als Flächenerweiterung ein Anbau errichtet. In großen Teilen des Bestandsgebäudes wurde der Bodenbelag erneuert (PVC Belag, in Teilbereichen Fliesen und Parkett). Darüber hinaus wurden zum Teil Abhangdecken und Trennwände in Trockenbauweise eingebaut. Die umfassenden Sanierungen in den 70er und 80er Jahren lassen einen hohen Anteil von schadstoffbelastetem Material vermuten. Erste stichprobenhafte Untersuchungen ergaben folgende Befunde: - Asbestnachweise in Flanschdichtungen und Brandschutzklappen der RLT Anlage - Asbestnachweise in Gipskartonspachtelmasse der Trockenbauelemente - Asbestnachweis in Fliesenklebern der Wand und Bodenfliesen (Sanitärbereiche) - PAK-Nachweis in Parkettklebern - PAK-Nachweis in Gussasphalt - KMF-Produkte im Dämmmaterial (nur optisch begutachtet) - KMF-Produkte in bauzeitlichen Brandschutztüren (nur optisch begutachtet) Diese Untersuchungen sind nicht abschließend. Im Jahr 2018 wurde aufgrund von erhöhten Formaldehydwerten im Präpariersaal und in der Prosektur eine vor dem Gebäude stehende Lüftungsanlage errichtet, welche diese Bereiche versorgt. Das Gebäude entspricht nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen Anforderungen an ein Institutsgebäude mit Lehrbetrieb. Die Bausubstanz bedarf einer Grundsanierung – dies betrifft in gleicher Weise die dazugehörigen technischen Einrichtungen. Das seitens der Nutzer vorgegebene Raumprogramm ist im Bestandsgebäude unterzubringen. Um die technische Versorgung des Gebäudes auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, müssen zusätzliche unterirdische Technikflächen geschaffen werden. Neben der Sanierung des Gebäudes und der Errichtung der unterirdischen Technikzentralen, wird im Zuge der Maßnahme eine ehemalige unterirdische Dampfübergabestation (Verortung im Schlossgarten, Entfernung ca. 10m) zur Mittelspannungszentrale umgebaut. Die Bauphasen umfassen die Sanierung des Hörsaals, die Errichtung der unterirdischen Technikzentralen und die Einrichtung der Mittelspannungszentrale. Zudem wird ein Teilneubau auf einem separaten Grundstück einen Kilometer entfernt errichtet (ca. 3060m² BGF). Nach dem Freizug des Bestandsgebäudes wird dieses umfassend saniert. Bei der Umsetzung der Maßnahme sind im Bereich des Bestandsgebäudes denkmalpflegerische Belange zu berücksichtigen und Umbauten, Trassenführungen, etc. dahingehend abzustimmen. Das Planungsteam für das Bestandsgebäude und den Teilneubau besteht aufgrund einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie bereits seit 2024. Hierdurch begründet sich die verkürzte Planungszeit für die Leistungsphase 2. Die Baumaßnahme stellt hohe Anforderungen an die beteiligten Planer. Nicht nur aufgrund des vor beschrieben Bauablaufs, sondern auch an die Konzeption einer gut funktionierenden, aber wirtschaftlichen Baudurchführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruchplanung Schadstoffe (Maßnahmen-Nr. 15008 E 0001)
Referenznummer: 25-004518
Kurze Beschreibung:
Leistung Abbruchplanung Schadstoffe
Abbruchplanung des schadstoffbelasteten Materials im Zuge der Sanierung des
denkmalgeschützten Gebäudes für Anatomie, Baujahr 1897, mit Hörsaalanbau aus dem Jahr
1977 und geplanter neuer unterirdischer Technikzentralen auf einer Liegenschaft der
Friedrich-Alexander-Universität (FAU) in der Innenstadt Erlangens (Ecke Krankenhausstraße/Universitätsstraße).
Das Gebäude dient der Forschung und Lehre für die Institute der Anatomie der Medizinischen
Fakultät. Der Flächenbedarf beinhaltet neben Büro-, Seminar- und Technikräumen auch
hochinstallierte Bereiche für Labornutzung und Tierhaltung. Über den Hörsaalbereich mit 300
Plätzen ist das Gebäude mit dem Nachbargebäude verbunden. Die aktuell im Bestandsgebäude untergebrachte anatomische Präparation bzw. Prosektur wird zukünftig ausgelagert. Der Teilneubau wird auf einem separaten Grundstück ca. einen Kilometer entfernt errichtet und ist nicht Teil der Leistung.
Die aktuelle BGF des Bestandsgebäudes beträgt ca. 7100 m² (exklusive der geplanten
Erweiterungen im Untergeschoss).
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg, beabsichtigt
die Sanierung des Gebäudes für Anatomie I in der Innenstadt von Erlangen.
Das 1897 errichtete Gebäude steht unter Denkmalschutz und wurde im letzten Jahrhundert
mehrmals umgebaut. Das Gebäude wurde bereits für die Nutzung als Anatomie konzipiert. Die
letzte Gesamtsanierung inkl. Neubau Hörsaalanbau fand 1977 statt.
In den 1970er und 1980er Jahren wurden verschiedene Maßnahmen im Gebäude umgesetzt.
Diese umfassten unter anderem den Einzug von Zwischendecken in den vormals zweigeschossigen Räumen der Seitenflügel, den Umbau des Treppenraumes im Südflügel, und den Einbau eines Aufzuges. Der große Hörsaal in Verlängerung des Mittelrisalits wurde abgebrochen und durch einen neuen Hörsaalanbau ersetzt. Für die Bibliothek wurde als Flächenerweiterung ein Anbau errichtet.
In großen Teilen des Bestandsgebäudes wurde der Bodenbelag erneuert (PVC Belag, in
Teilbereichen Fliesen und Parkett). Darüber hinaus wurden zum Teil Abhangdecken und
Trennwände in Trockenbauweise eingebaut.
Die umfassenden Sanierungen in den 70er und 80er Jahren lassen einen hohen Anteil von
schadstoffbelastetem Material vermuten. Erste stichprobenhafte Untersuchungen ergaben
folgende Befunde:
- Asbestnachweise in Flanschdichtungen und Brandschutzklappen der RLT Anlage
- Asbestnachweise in Gipskartonspachtelmasse der Trockenbauelemente
- Asbestnachweis in Fliesenklebern der Wand und Bodenfliesen (Sanitärbereiche)
- PAK-Nachweis in Parkettklebern
- PAK-Nachweis in Gussasphalt
- KMF-Produkte im Dämmmaterial (nur optisch begutachtet)
- KMF-Produkte in bauzeitlichen Brandschutztüren (nur optisch begutachtet)
Diese Untersuchungen sind nicht abschließend.
Im Jahr 2018 wurde aufgrund von erhöhten Formaldehydwerten im Präpariersaal und in der
Prosektur eine vor dem Gebäude stehende Lüftungsanlage errichtet, welche diese Bereiche
versorgt.
Das Gebäude entspricht nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen
Anforderungen an ein Institutsgebäude mit Lehrbetrieb. Die Bausubstanz bedarf einer
Grundsanierung – dies betrifft in gleicher Weise die dazugehörigen technischen Einrichtungen.
Das seitens der Nutzer vorgegebene Raumprogramm ist im Bestandsgebäude unterzubringen. Um die technische Versorgung des Gebäudes auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, müssen zusätzliche unterirdische Technikflächen geschaffen werden.
Neben der Sanierung des Gebäudes und der Errichtung der unterirdischen Technikzentralen,
wird im Zuge der Maßnahme eine ehemalige unterirdische Dampfübergabestation (Verortung
im Schlossgarten, Entfernung ca. 10m) zur Mittelspannungszentrale umgebaut.
Die Bauphasen umfassen die Sanierung des Hörsaals, die Errichtung der unterirdischen
Technikzentralen und die Einrichtung der Mittelspannungszentrale. Zudem wird ein Teilneubau auf einem separaten Grundstück einen Kilometer entfernt errichtet (ca. 3060m² BGF). Nach dem Freizug des Bestandsgebäudes wird dieses umfassend saniert.
Bei der Umsetzung der Maßnahme sind im Bereich des Bestandsgebäudes denkmalpflegerische Belange zu berücksichtigen und Umbauten, Trassenführungen, etc. dahingehend abzustimmen.
Das Planungsteam für das Bestandsgebäude und den Teilneubau besteht aufgrund einer
vorgeschalteten Machbarkeitsstudie bereits seit 2024. Hierdurch begründet sich die verkürzte
Planungszeit für die Leistungsphase 2.
Die Baumaßnahme stellt hohe Anforderungen an die beteiligten Planer. Nicht nur aufgrund des vor beschrieben Bauablaufs, sondern auch an die Konzeption einer gut funktionierenden, aber wirtschaftlichen Baudurchführung.
Leistung Abbruchplanung Schadstoffe
Abbruchplanung des schadstoffbelasteten Materials im Zuge der Sanierung des
denkmalgeschützten Gebäudes für Anatomie, Baujahr 1897, mit Hörsaalanbau aus dem Jahr
1977 und geplanter neuer unterirdischer Technikzentralen auf einer Liegenschaft der
Friedrich-Alexander-Universität (FAU) in der Innenstadt Erlangens (Ecke Krankenhausstraße/Universitätsstraße).
Das Gebäude dient der Forschung und Lehre für die Institute der Anatomie der Medizinischen
Fakultät. Der Flächenbedarf beinhaltet neben Büro-, Seminar- und Technikräumen auch
hochinstallierte Bereiche für Labornutzung und Tierhaltung. Über den Hörsaalbereich mit 300
Plätzen ist das Gebäude mit dem Nachbargebäude verbunden. Die aktuell im Bestandsgebäude untergebrachte anatomische Präparation bzw. Prosektur wird zukünftig ausgelagert. Der Teilneubau wird auf einem separaten Grundstück ca. einen Kilometer entfernt errichtet und ist nicht Teil der Leistung.
Die aktuelle BGF des Bestandsgebäudes beträgt ca. 7100 m² (exklusive der geplanten
Erweiterungen im Untergeschoss).
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg, beabsichtigt
die Sanierung des Gebäudes für Anatomie I in der Innenstadt von Erlangen.
Das 1897 errichtete Gebäude steht unter Denkmalschutz und wurde im letzten Jahrhundert
mehrmals umgebaut. Das Gebäude wurde bereits für die Nutzung als Anatomie konzipiert. Die
letzte Gesamtsanierung inkl. Neubau Hörsaalanbau fand 1977 statt.
In den 1970er und 1980er Jahren wurden verschiedene Maßnahmen im Gebäude umgesetzt.
Diese umfassten unter anderem den Einzug von Zwischendecken in den vormals zweigeschossigen Räumen der Seitenflügel, den Umbau des Treppenraumes im Südflügel, und den Einbau eines Aufzuges. Der große Hörsaal in Verlängerung des Mittelrisalits wurde abgebrochen und durch einen neuen Hörsaalanbau ersetzt. Für die Bibliothek wurde als Flächenerweiterung ein Anbau errichtet.
In großen Teilen des Bestandsgebäudes wurde der Bodenbelag erneuert (PVC Belag, in
Teilbereichen Fliesen und Parkett). Darüber hinaus wurden zum Teil Abhangdecken und
Trennwände in Trockenbauweise eingebaut.
Die umfassenden Sanierungen in den 70er und 80er Jahren lassen einen hohen Anteil von
schadstoffbelastetem Material vermuten. Erste stichprobenhafte Untersuchungen ergaben
folgende Befunde:
- Asbestnachweise in Flanschdichtungen und Brandschutzklappen der RLT Anlage
- Asbestnachweise in Gipskartonspachtelmasse der Trockenbauelemente
- Asbestnachweis in Fliesenklebern der Wand und Bodenfliesen (Sanitärbereiche)
- PAK-Nachweis in Parkettklebern
- PAK-Nachweis in Gussasphalt
- KMF-Produkte im Dämmmaterial (nur optisch begutachtet)
- KMF-Produkte in bauzeitlichen Brandschutztüren (nur optisch begutachtet)
Diese Untersuchungen sind nicht abschließend.
Im Jahr 2018 wurde aufgrund von erhöhten Formaldehydwerten im Präpariersaal und in der
Prosektur eine vor dem Gebäude stehende Lüftungsanlage errichtet, welche diese Bereiche
versorgt.
Das Gebäude entspricht nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen
Anforderungen an ein Institutsgebäude mit Lehrbetrieb. Die Bausubstanz bedarf einer
Grundsanierung – dies betrifft in gleicher Weise die dazugehörigen technischen Einrichtungen.
Das seitens der Nutzer vorgegebene Raumprogramm ist im Bestandsgebäude unterzubringen. Um die technische Versorgung des Gebäudes auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, müssen zusätzliche unterirdische Technikflächen geschaffen werden.
Neben der Sanierung des Gebäudes und der Errichtung der unterirdischen Technikzentralen,
wird im Zuge der Maßnahme eine ehemalige unterirdische Dampfübergabestation (Verortung
im Schlossgarten, Entfernung ca. 10m) zur Mittelspannungszentrale umgebaut.
Die Bauphasen umfassen die Sanierung des Hörsaals, die Errichtung der unterirdischen
Technikzentralen und die Einrichtung der Mittelspannungszentrale. Zudem wird ein Teilneubau auf einem separaten Grundstück einen Kilometer entfernt errichtet (ca. 3060m² BGF). Nach dem Freizug des Bestandsgebäudes wird dieses umfassend saniert.
Bei der Umsetzung der Maßnahme sind im Bereich des Bestandsgebäudes denkmalpflegerische Belange zu berücksichtigen und Umbauten, Trassenführungen, etc. dahingehend abzustimmen.
Das Planungsteam für das Bestandsgebäude und den Teilneubau besteht aufgrund einer
vorgeschalteten Machbarkeitsstudie bereits seit 2024. Hierdurch begründet sich die verkürzte
Planungszeit für die Leistungsphase 2.
Die Baumaßnahme stellt hohe Anforderungen an die beteiligten Planer. Nicht nur aufgrund des vor beschrieben Bauablaufs, sondern auch an die Konzeption einer gut funktionierenden, aber wirtschaftlichen Baudurchführung.
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsstufen 1A, 1B und 1C beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsstufen 1A, 1B und 1C beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-03-03 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-25 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden gem. §56 VgV nachgefordert. Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=275270
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens,
insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner).
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens,
insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner).
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien - siehe (Link)
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=275270
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106.1) aufgelistet.
Es sind 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren (Fertigstellung innerhalb Referenzzeitraum 01/2020 bis 12/2024), abzugeben.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind max. zwei DIN A4 Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt.
Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
Es sind 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren (Fertigstellung innerhalb Referenzzeitraum 01/2020 bis 12/2024), abzugeben.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Über die Angaben in der Eigenerklärung hinaus sind max. zwei DIN A4 Seiten als Projektsteckbriefe mit Projektdarstellungen zu den Referenzen zulässig und werden in der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen zu den Referenzprojekten werden nicht berücksichtigt.
Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter
Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter
Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante, auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“
Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist
die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angeb
ot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“
Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Zum Nachweis der Eignung ist
die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.1) mit den geforderten Nachweisen abzugeben.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform
(www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angeb
ot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Nordbayern
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 531 277📞
Fax: +49 981 531 837 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg, Technische Geschäftsleitung, SG FBT
Nationale Registrierungsnummer: t:09113507198
Abteilung: Technische Geschäftsleitung, Sachgebiet FBT
Postanschrift: Bohlenplatz 18
Postleitzahl: 91054
Postort: Erlangen
Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Technische Geschäftsleitung, Sachgebiet FBT
E-Mail: fbt@stbaer.bayern.de📧
Telefon: 0911 3507 198📞
Fax: 0911 3507 194 📠
URL: https://www.stbaer.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 029-091875 (2025-02-06)