Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Jülich sammelt die in ihrem Stadtgebiet im öffentlichen Verkehrsraum anfallenden Abfälle durch den städtischen Bauhof ein, lagert sie in Containern auf dem städt. Bauhof und transportiert sie zu den Abfallentsorgungsanlagen mittels beauftragtem Unternehmen.
Die Gestellung von Abrollcontainern, der Transport und die Verwertung bzw. Beseitigung für diese Abfälle wird für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 vergeben.
Es handelt sich im Einzelnen um:
1. Abfälle aus öffentlichen Straßenpapierkörben und wilden Müllkippen mit einer Gesamttonnage von ca. 150 t/a, Leistungsort Jülich-Koslar
2. Straßenkehricht und Sinkkastenrückstände, ca. 500 t/a, Leistungsort Jülich-Koslar
3. Grünabfälle, verwertbar, ca. 700 t/a, Leistungsort Jülich-Koslar
4. Grünabfälle, verwertbar, ca. 300 t/a, Leistungsort Jülich-Innenstadt
5. PKW-/LKW-Altreifen ohne Felge, Leistungsort Jülich-Koslar
6. restentleerte Spraydosen, Leistungsort Jülich-Koslar
7. ölhaltige Betriebsmittel, Leistungsort Jülich-Koslar
8. Farben und Lacke, Leistungsort Jülich- Koslar
9. Bleibatterien, Leistungsort Jülich-Koslar
10. Sperrgut ca. 70 t/a, Leistungsort Jülich-Koslar
11. Eisen/Stahl ca. 2 t/a, Leistungsort Jülich-Koslar
12. Glas, Kunststoffe und Holz, die gefährliche Stoffe beinhalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind ca. 4 t/a, Leistungsort Jülich-Koslar
Dem Angebot sind als Anlage beizulegen:
- Nachweis Entsorgungsfachbetrieb oder vergleichbare Zertifizierung für die jeweilige Sparte
- Nachweis der ordnungsgemäßen Verwertung durch Annahmeerklärung bzw. Annahmeverträge
Die Preise sind getrennt nach Miete der Container, dem Wechsel und den Transport- bzw. Verwertungskosten darzustellen. Angebote, die Miete und Wechsel als eine Pauschale darstellen, können nicht gewertet werden. Lediglich die zusätzlich auf Abruf bereitzustellenden Container werden mit einer Pauschale für Gestellung, Aufsetzen, Standzeit und Abholung angeboten. Abfälle zur Beseitigung (gemischte Siedlungsabfälle, Sperrgut) sind an der MVA Weisweiler anzuliefern und werden direkt von dort separat mit der Stadt Jülich abgerechnet.
Für jene Abfälle, die von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer einer Verwertung zugeführt werden, ist die ordnungsgemäße Verwertung durch Vorlage von Annahmeerklärungen bzw. Annahmeverträgen (Abnahmegarantie) nachzuweisen. Die von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer genannten Verwertungsanlagen müssen für die Auftraggeberin zu den üblichen Betriebszeiten zugänglich sein, um sich von der ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung überzeugen zu können. Ein Wechsel der Verwertungsanlage während der Vertragslaufzeit ist nur mit Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin rechtzeitig über den geplanten Wechsel unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen schriftlich zu informieren. Sollten beim Transport oder bei einer benannten Verwertungsanlage Störfälle, auch kurzfristiger Art, auftreten, so ist dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen. Die erbrachte Leistung ist monatlich abzurechnen. Die Vergütung erfolgt unbar. Der Rechnung sind die jeweiligen Wiegescheine beizulegen.
Termine für Ortsbesichtigungen für die Aufstellorte der Container sind vorab über das Vergabeportal zu vereinbaren.
Preisgestaltung
Die angebotenen Preise beinhalten alle Kosten für Transport, ggf. Sortierung, Verwertung und Entsorgung der verbleibenden nichtverwertbaren Reste. Dies betrifft auch die Haftung für die Durchführung der Vereinbarung und sämtliche sonst evtl. anfallenden Nebenkosten, z.B. für Auslösung, Tage- und Übernachtungsgeld, Porto, Versand, Fracht, Fahrzeuge, Auto-bahngebühren/Maut usw.
Zur Vergleichbarkeit der Angebote wurde jeweils eine Gesamttonnage des jeweiligen Ab-falls als Kalkulationsbasis angegeben. Diese Mengen basieren auf langjährigen Erfahrungen, können aber dennoch künftig aus derzeit noch unbekannter Ursache variieren. Mehr- oder Mindermengen der im Vertrag festgelegten Jahresmengen begründen deshalb keinen Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Die Preise für Miete und Wechsel sind als Festpreis über die gesamte Laufzeit zu kalkulieren.
Ein Skonto, welches von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer der Auftraggeberin bei der jeweiligen Rechnungslegung angeboten wird, und dessen Bedingungen, sind separat darzustellen.